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Grundsätzliches - Der Verein als Rechtsperson

Ein Verein im Sinne des Vereins-Gesetzes 2002  ist eine juristische Person. Das heißt, der Verein hat Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten sind unabhängig von den Mitgliedern.

Der Verein kann Besitz erwerben und auch Verträge abschließen. Zum Beispiel:

Der Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein. Das heißt, er kann Einnahmen bekommen. Diese Einnahmen dienen nur dem ideellen Vereinszweck.
Das heißt, das Geld darf nur für die Vereinstätigkeit verwendet werden.

Der Verein kann zu Schadenersatz verpflichtet werden.
Der Verein muss Steuern zahlen und kann in Konkurs gehen.
Für Verbindlichkeiten haftet er mit seinem Vereinsvermögen.
Das heißt, wenn der Verein etwas bezahlen muss, was er nicht bezahlen kann, haftet er normalerweise mit seinem Vermögen dafür.

Ein Verein hängt von dem Willen und der Mitarbeit seiner Mitglieder ab. Aber auch wenn die Mitglieder wechseln, gibt es den Verein weiter.

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