LL_Text.png

Vereinswesen

Zentrales Vereinsregister

Der normale Vereinsregister-Auszug

Der normale Vereinsregister-Auszug gibt Auskunft über

  • den rechtlichen Status des Vereins und
  • seine aktuellen Vertretungs-Verhältnisse.

Aus Datenschutzgründen stehen im Vereinsregister-Auszug als einzige persönliche Daten von vertretungsbefugten Funktionären nur die Funktion und der Name. Ein vertretungsbefugter Funktionär ist eine Person, die den Verein nach außen vertreten darf.

Jeder kann über das Zentrale Vereinsregister einen normalen Vereinsregister-Auszug abfragen.
Die Abkürzung für das Zentrale Vereinsregister lautet ZVR.

Für die Abfrage braucht man

  • die Zentrale Vereinsregister-Zahl
  • oder den Namen
  • oder Teile des Namens.

Sie können auch den Vereinssitz dazuschreiben.

Es muss sich eindeutig um einen bestimmten Verein handeln. Es darf keine Auskunftssperre bestehen.

Klicken Sie hier, wenn Sie eine Abfrage machen wollen. Die Abfrage kostet nichts.

Der Verein muss die Zentrale Vereinsregister-Zahl nach außen führen.
Diese Zahl steht auf jedem Vereinsregister-Auszug.
Wenn der Verein die Zentrale Vereinsregister-Zahl nicht führt, ist das strafbar.

Wenn Sie die ZVR-Zahl eines Vereins wissen wollen, können Sie eine Online-Einzelabfrage Oder Sie fragen bei der Vereinsbehörde nach.

Es kommt nicht auf den Sitz des Vereines an.

Der erweiterte Vereinsregister-Auszug

Wenn Sie

  • das Geburtsdatum
  • den Geburtsort und
  • die Adresse von vertretungsbefugten Funktionären

wissen wollen, brauchen Sie einen erweiterten Registerauszug.

Einen erweiterten Registerauszug müssen Sie ausdrücklich verlangen.
Sie müssen aber ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Das heißt, Sie müssen genau sagen, warum Sie den Ausdruck haben wollen.

Wenn Sie als private Person einen erweiterten Registerauszug haben wollen, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Das heißt, Sie brauchen einen Ausweis.

Der Verein selbst kann aber verlangen, dass ihm die Behörde Auskunft über seinen Verein gibt.

Ein Verein muss oft bei verschiedenen Stellen einen Vereinsregister-Auszug vorlegen.

Zum Beispiel, wenn der Verein ein Bankkonto eröffnen will.

Die Eintragungen im Vereinsregister haben keine rechtsbegründende Wirkung. Es wird nur beurkundet, wer den Verein nach außen vertritt.
Wer eine solche Auskunft einholt, darf aber darauf vertrauen, dass sie richtig ist.
Außer die Person, die die Auskunft einholt weiß, dass sie nicht richtig ist.
Wenn im Vereinsregister das Ende der Rechtspersönlichkeit eines Vereines steht, hat das rechtsbegründende Wirkung. Das heißt, den Verein gibt es dann nicht mehr.

Hier kann der Verein das Muster eines solchen Antrags herunterladen.

Hier können Sie als Private oder Privater ein Muster eines solchen Antrages herunterladen.

Wenn der Verein den Antrag stellt, müssen die Personen unterschreiben, die den Verein vertreten dürfen.
Die Personen müssen auch ihren Namen und ihre Funktion dazuschreiben.

Weitere Informationen zum Vereinsregister-Auszug finden Sie auf help.gv.at

Zurück zur Seite