Willkommen bei der Zivildienst-Serviceagentur
Das ist die zuständige Bundesbehörde für den Zivildienst.
Der Zivildienst (ZD) ist ein Ersatzdienst für den Wehrdienst. Wehrdienst heißt, dass jeder österreichische Mann zum Bundesheer muss.
Jeder Mann bekommt mit ungefähr 17 Jahren einen Brief von einer Behörde. In dem Brief steht, dass er zur Stellung muss. Bei der Stellung wird mit einigen Untersuchungen festgestellt, ob der Mann für den Wehrdienst geeignet ist.
Wenn ein Mann, der zum Wehrdienst geeignet ist, nicht zum Bundesheer will, muss er Zivildienst leisten.
Er gibt eine Zivildienst-Erklärung ab.
Der Zivildienst dauert 9 Monate. Es gibt keine Unterbrechung.
Eine Zuweisung zum Zivildienst ist bis zum 35. Geburtstag möglich.
Die Zivildienst-Einrichtungen und freie Plätze finden Sie unter Platzangebot, freie Stellen.
Sie können hier auch Wünsche angeben, wo Sie gerne Zivildienst leisten möchten. Diese Wünsche sind aber unverbindlich. Das heißt, Sie müssen diese Stelle nicht bekommen.
Für Anträge und Infoblätter klicken Sie bitte auf Formulare.
Sie möchten wissen, wie man eine Zivildienst-Einrichtung wird?
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Zivildiener zu bekommen? Klicken Sie bitte auf neue Zivildienst-Einrichtung werden .
Die Zuweisung zu einer Einrichtung erfolgt durch die Zivildienst-Serviceagentur. Diese Bundesbehörde ist für den Vollzug des Zivildienstgesetzes (ZDG) zuständig.
Die Zivildienst-Serviceagentur ist dem Bundesminister für Inneres untergeordnet und hat ihren Sitz in Wien.