Ich biete eine Unterkunft

Die BBU hat dafür eine zentrale E-Mail-Adresse zur Bekanntgabe von Quartierplätzen für Vertriebene eingerichtet.


Unter nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at bzw. dem Online-Formular können Sie jederzeit Quartierangebote einmelden, die hilfsbedürftigen Flüchtenden aus der Ukraine als Zufluchtsort dienen können.

 

Diese werden von der BBU zentral gesammelt und nach bestimmten Kriterien und Größen an die jeweiligen Bundesländer weitervermittelt. Eine Unterkunft soll grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen: Schlafräumlichkeiten, ausreichend Sanitäranlagen, kurzfristige Verfügbarkeit, Versorgungssicherheit ([Warm-]Wasser, Heizung, Strom) und die Möglichkeit zur Zubereitung von Speisen, sofern keine Verpflegung angeboten werden kann.

 

Eine Kontaktaufnahme zur weiteren Vorgehensweise und den nächsten Schritten erfolgt sodann. Bitte informieren Sie uns zudem, sollte die Unterkunft nicht mehr verfügbar sein. Wie viel Unterstützungsleistung Sie als Unterkunftgeber erhalten und welche Schritte notwendig sind - siehe

Eine Unterbringung im Rahmen der Grundversorgung kann in organisierten Quartieren der Grundversorgungsstellen (Bund oder Land) gewährt werden oder im Rahmen einer Privatunterbringung erfolgen. Bei der Unterbringung gelangen folgende Leistungen und die zugehörigen Kostenhöchstsätze zur Anwendung, wobei in den jeweiligen Bundesländern unter Umständen abweichende Regelungen bzw. Beträge gelten können:


  • - Organisierte Unterbringung:
    Im Rahmen einer organisierten Unterbringung kommt folgender Kostenhöchstsatz zur Anwendung: Als Unterkunftgeber erhalten Sie grundsätzlich – gemäß den Vorgaben der jeweils zuständigen Grundversorgungsstelle des jeweiligen Bundeslandes – für die Unterbringung und Verpflegung nun bis zu EUR 25,00/Person/Tag.
  • - Individuelle Unterbringung:
    Bei den privaten Unterkünften handelt es sich überwiegend um die sogenannte individuelle Unterbringung. Hier erhalten Sie Geldleistungen von den jeweiligen Landesgrundversorgungsstellen für Miete und Verpflegung. Wichtig ist, dass Sie sich mit einem abgeschlossenen Mietvertrag an die jeweilige Landesgrundversorgungsstelle wenden. Von den Grundversorgungstellen erhalten Sie dann das Geld für die Miete und Verpflegung.
    • bis zu EUR 165,00/Person/Monat für Mietkosten Einzelperson (alt: EUR 150,00)
    • bis zu EUR 330,00/Familie/Monat für Mietkosten Familien (ab 2 Personen) (alt: EUR 300,00)
    • bis zu EUR 260,00/Person/Monat für Verpflegung Erwachsene (alt: EUR 215,00)
    • bis zu EUR 145,00/Person/Monat für Verpflegung Kinder (alt: EUR 100,00)
Ich brauche eine Unterkunft
Erfassung und Aufenthalt
Sonstige Fragen
Symbolfoto