Ich brauche eine Unterkunft

Wenn Sie aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine Schutz in Österreich suchen, können Sie sich bei Ankunft in Österreich an die Hotline der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) wenden, die unter der Nummer +43 1 2676 870 9460 erreichbar ist und bei der Sie von ukrainischsprachigem Personal betreut werden.

Auch die Polizei dient Ihnen als Erstansprechstelle, die nach einer Erstabklärung der Quartiersituation mit der Koordinationsstelle der BBU Kontakt aufnimmt.

Wenn Sie hilfsbedürftig sind (etwa, weil keine finanziellen Mittel vorhanden sind bzw. keine Unterbringung bei Verwandten bzw. Bekannten erfolgen kann), werden Sie in die Grundversorgung (des Bundes und der Länder) aufgenommen. Dabei erhalten Sie neben der Bereitstellung einer Unterkunft und Verpflegung auch eine medizinische Versorgung (Krankenversicherung).

Die Bundesländer richten zusätzlich sogenannte Ankunftszentren ein, die als erste Anlaufstelle bzw. zur Orientierung dienen. Nähere Auskünfte zu den bestehenden Ankunftszentren erhalten Sie über die Grundversorgungsstellen der Länder.

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Bundesland Anschrift
Burgenland Mail: post.a6-asyl@bgld.gv.at
Telefon: +43 2682 600 0
Kärnten Mail: abt13.flw@ktn.gv.at
Telefon: +43 50 536 33007
Niederösterreich Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
Telefon: +43 2742 9005 15672
Oberösterreich Mail: gvs.so.post@ooe.gv.at
Telefon: +43 732 77 20 152 21
Salzburg Mail: grundversorgung@salzburg.gv.at
Telefon: +43 662 8042 5602
Steiermark Mail: grundversorgung@stmk.gv.at
Telefon: +43 316 877 5458
Tirol Mail: soziales@tirol.gv.at , office@tsd.gv.at
Telefon: +43 512 508 2592 (Land Tirol) , +43 512 21 440 (TSD)
Vorarlberg Mail: grundversorgung@vorarlberg.at
Telefon: +43 5574 511 24105
Wien Mail: gvs@fsw.at
Telefon: +43 1 24 5 24

Sie können durch die Koordinationsstelle der BBU entweder in eine organisierte Unterkunft des Bundes oder in die Ankunftszentren der Länder zugewiesen werden. Organisierte Unterbringung heißt, dass hier die Verpflegung ebenso inbegriffen ist.

Sie können aber auch im Rahmen einer privaten Unterbringung Leistungen der Grundversorgung, wie Mietzuschuss und Verpflegungsgeld, beziehen. Die monatlichen Beträge werden weiter unten angeführt. Zudem ist die Krankenversicherung ebenso sichergestellt.

Die konkrete Abwicklung erfolgt über die Grundversorgungsstelle des jeweiligen Bundeslandes.

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Eine Unterbringung im Rahmen der Grundversorgung kann in organisierten Quartieren der Grundversorgungsstellen (Bund oder Land) gewährt werden oder im Rahmen einer Privatunterbringung erfolgen. Bei der Unterbringung gelangen derzeit folgende Leistungen und die zugehörigen Kostenhöchstsätze zur Anwendung, wobei in den jeweiligen Bundesländern unter Umständen abweichende Regelungen bzw. Beträge gelten können. Es laufen derzeit Gespräche über eine Anhebung der Mietzuschüsse:

  • Grundversorgungsleistungen bei privater bzw. individueller Unterbringung:
    Im Rahmen einer privaten  bzw. individuellen Unterbringung kommen folgende Kostenhöchstsätze zur Anwendung, wobei Sie hier im Unterschied zur organisierten Unterbringung selbst die Unterstützungsleistungen für Miete und Verpflegung erhalten:
    • bis zu EUR 165,00/Person/Monat für Mietkosten Einzelperson (alt: EUR 150,00)
    • bis zu EUR 330,00/Familie/Monat für Mietkosten Familien (ab 2 Personen) (alt: EUR 300,00)
    • bis zu EUR 260,00/Person/Monat für Verpflegung Erwachsene (alt: EUR 215,00)
    • bis zu EUR 145,00/Person/Monat für Verpflegung Kinder (alt: EUR 100,00)

Wenn Sie eine Fahrt zu dem Quartier, das Ihnen zugewiesen wurde, benötigen und Ihnen eine Anreise mit den kostenlosen Transportmöglichkeiten der ÖBB nicht möglich ist, wird ein Transport organisiert. Sie können sich für den Fall, dass Sie eine Transportmöglichkeit benötigen, an die Grundversorgungsstelle des Bundeslandes, in dem Sie sich befinden wenden. Selbstverständlich können Sie sich dazu aber auch – beispielsweise, wenn Sie sich in einem Ankunftszentrum oder an einem Bahnhof befinden – an die Polizei wenden.

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