Gleichbehandlung

Frauen in Führungspositionen

Franziska Kandolf, leitet die Gruppe V/A in der Sektion V – Fremdenwesen.
Franziska Kandolf, leitet die Gruppe V/A
in der Sektion V – Fremdenwesen. © Alexander Tuma

Im Innenministerium ist ein Viertel der über 37.000 Bediensteten weiblich, in der Verwaltung überwiegt der Frauenanteil. Die Zahl der Frauen in Führungspositionen steigt langsam. Ziel ist es, den Frauenanteil in Führungsfunktionen im Innenministerium und in der Polizei zu erhöhen.

Laut dem 13. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 beträgt der Frauenanteil im Bundesdienst mit Stand 31. Dezember 2019 42,5 Prozent. Bei den Vertragsbediensteten beträgt der Anteil 58,8 Prozent, bei Beamtinnen und Beamten 26,2 Prozent. Der Gleichbehandlungsbericht wird alle zwei Jahre veröffentlicht. Ein Vergleich mit 1995 zeigt, dass der Anteil der Frauen in nahezu allen Untergruppen des Bundespersonals gestiegen ist. Gefallen ist er ausschließlich in jenen Bereichen, in denen Frauen früher deutlich in der Überzahl waren. So ist unter Vertragsbediensteten ein Rückgang von 3,4 Prozentpunkten zu verzeichnen.

Auf Berufsgruppenebene

Auf Berufsgruppenebene ist der Frauenanteil im Krankenpflegedienst kleiner als 1995. Insgesamt ist also ein Ausgleich zu beobachten, d. h., dass Frauen heute vermehrt in Berufen, die früher als „Männerberufe“ galten, arbeiten und Männer sich zunehmend auch für ehemals frauentypische Berufe interessieren. Ein besonders hoher Anstieg des Frauenanteils ist in der Berufsgruppe Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und in der Qualifikationsgruppe der Akademikerinnen und Akademiker zu verzeichnen.
Aufgrund des hohen Frauenanteils in den derzeit jungen Jahrgängen ist laut dem Gleichbehandlungsbericht jedoch zu erwarten, dass der wachsende Anteil von Frauen in Führungspositionen einen auch in den nächsten Jahren anhaltenden Trend darstellt. Im Dezember 2019 betrug der Frauenanteil bei Spitzenfunktionen (Sektionsleiterinnen und Sektionsleiter) der Bundesverwaltung 25 Prozent. 15 von insgesamt 63 Sektionen werden von Frauen geleitet. 1995 wurden von insgesamt 79 Sektionen nur 2 von Frauen geleitet, was einem Anteil von 2,5 Prozent entspricht.

Innenministerium.

Michaela Kohlweiß, Landespolizeidirektorin in Kärnten.
Michaela Kohlweiß, Landespolizeidirektorin in Kärnten.
© Gerd Pachauer

Ein Viertel der über 37.000 Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres ist weiblich. 60 Prozent der 6.400 Verwaltungsbediensteten sind weiblich, von den 32.880 Bediensteten der Exekutive sind 20,7 Prozent (6.576) weiblich. 1995 lag der Frauenanteil bei 4,69 Prozent (1.254 Polizistinnen). Am 1. Februar 2021 waren von 3.694 Aspirantinnen und Aspiranten in der Polizeigrundausbildung 1.165 weiblich, das entspricht mehr als 31 Prozent Frauen in den Polizei-Grundausbildungslehrgängen.

In den Top-Führungspositionen

In den Top-Führungspositionen des Innenministeriums gibt es derzeit eine Frau in der Zentralstelle: Mag. Franziska Kandolf leitet seit November 2020 die Gruppe V/A in der Sektion V – Fremdenwesen. Die einzige weibliche Gruppenleiterin des Innenministeriums ist für das Handeln der Abteilungen Grundsatzangelegenheiten, nationale und internationale Migrationsstrategie sowie Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen verantwortlich. Der Frauenanteil bei der Leitung von Abteilungen, Referaten und größerer nachgeordneter Dienststellen im Innenministerium beträgt etwa 30 Prozent.

In den neun Landespolizeidirektionen

In den neun Landespolizeidirektionen gibt es eine Frau als Leiterin: die Landespolizeidirektorin in Kärnten, Dr. Michaela Kohlweiß. Es gibt in den Landespolizeidirektionen keine Frauen als Stellvertreterinnen des Landespolizeidirektors. Auch in den neun Landeskriminalämtern gibt es bisher nur eine Frau als Leiterin: Oberst Katja Tersch, BA MA leitetet das Landeskriminalamt Tirol. Sieben der 78 Bezirkspolizeikommanden österreichweit werden von Frauen geleitet, keines der 27 Stadtpolizeikommanden. Dass von 832 Polizeiinspektionen österreichweit nur 17 von Frauen geleitet werden, zeigt den dringenden Handlungsbedarf, den Frauenanteil auf Führungsebene zu erhöhen.
Bei leitenden Beamtinnen und Beamten beträgt der Frauenanteil 6,65 Prozent oder 27 Polizistinnen, bei den dienstführenden Beamtinnen und Beamten 13,35 Prozent (das sind 992 Frauen) und bei den sogenannten eingeteilten Beamtinnen und Beamten 22,31 Prozent oder 4.215 Polizistinnen. Eines der zwölf Bildungszentren der Sicherheitsakademie des Bundesminis­teriums für Inneres wird von einer Frau geleitet: Oberst Edith Kraus-Schlintl, BA leitet das Bildungszentrum in Krumpendorf in Kärnten.

Gleichstellung.

Katja Tersch leitet das Landeskriminalamt Tirol.
Katja Tersch leitet das Landeskriminalamt Tirol.
© LPD Tirol

Die Steigerung des Frauenanteils im Bundesdienst ist kein Selbstläufer. In der Bundesregierung nimmt die Gleichstellungspolitik daher einen wichtigen Stellenwert ein. Der Bundesdienst geht mit gutem Vorbild voran und gibt ein klares Bekenntnis zu einer Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben ab. Dafür wurden Institutionen wie Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktfrauen/Frauenbeauftragte und die Bundes-Gleichbehandlungskommission ins Leben gerufen. Im BMI werden Gleichbehandlungsangelegenheiten und Agenden der Frauenförderung von der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung unter dem Vorsitz von Mag. Maria Lankmair wahrgenommen. Die Mitglieder der AG sind Ansprechstelle für alle Anliegen in Bezug auf Gleichbehandlungsfragen und sexuelle Belästigung, halten dazu Vorträge und wirken in Hearing- und Auswahlprüfungskommissionen mit. Nähere Informationen zur AG können im Intranet des Innenministeriums unter dem „In­fopoint für Gleichbehandlungsfragen“ abgerufen werden.

Cross-Mentoring im Bundesdienst.

Da Frauen in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und im Bereich der Privatwirtschaft gleichberechtigt vertreten sein sollen, ist es wesentlich, auch Führungspositionen mit qualifizierten Frauen zu besetzen. In der Personalentwicklung des Bundes wird als karrierefördernde Maßnahme für Frauen ein Cross-Mentoring-Programm angeboten. Das Programm zeichnet sich dadurch aus, dass Führungskräfte (Mentorinnen und Mentoren) Kolleginnen (Mentees) eines anderen Ressorts in der Karriereförderung unterstützen. Mentorinnen und Mentoren vermitteln Wissen aus ihrer eigenen Erfahrung, geben Tipps zur Karriereplanung und fördern den Einstieg in berufliche Netzwerke. Das Programm wird laufend evaluiert und verbessert, um den Bedürfnissen der Mentorinnen, Mentoren und Mentees bestmöglich gerecht zu werden. Es können auch Männer Mentoren für Frauen im Berufsleben sein. Damit wird ein zusätzlicher positiver Nebeneffekt erzielt, nämlich die Entwicklung einer offenen Haltung von Mentoren gegenüber dem beruflichen Vorwärtskommen von Frauen und der Abbau rollenbedingter Vorurteile.

Regelmäßige Treffen

Netzwerktreffen wie das „Modena-Treffen“ dienen dem Informationsaustausch zu frauenrelevanten Themen.
Netzwerktreffen wie das „Modena-Treffen“ dienen dem
Informationsaustausch zu frauenrelevanten Themen.
© Gerd Pachauer

Regelmäßige Treffen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer bieten die Gelegenheit sich auch untereinander zu vernetzen. Begleitende Trainings für die Mentorinnen/Mentoren und Mentees, Supervisionsrunden für die Mentorinnen und Mentoren sowie von den Mentees selbst organisierte Peergroups runden das Programm ab. Jedes Mentoringjahr wird durch Überreichung der Teilnahmezertifikate feierlich abgeschlossen. Im Zeitraum 2005 bis Juni 2020 haben 1.192 Mentorinnen/Mentoren und Mentees aus allen Bundesmi­nis­terien und den obersten Organen am Programm teilgenommen. Das Innenministerium nimmt am Cross-Mentoring-Projekt teil.
Seit 2011 findet halbjährlich die Veranstaltungsreihe „Modena-Treffen“ statt. Diese Netzwerktreffen für Frauen dienen dem Kennenlernen und dem Informationsaustausch zu diversen frauenrelevanten Themen (z. B. Gesundheit, IT) und der besseren Vernetzung der weiblichen Bediensteten des Innenministeriums. Ein Mentoring-Programm soll den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach längerer Abwesenheit (z. B. Elternkarenz) erleichtern, wobei auf die spezifischen Anforderungen des Exekutivdienstes (etwa Handlungssicherheit im Außendienst) besonders Bedacht genommen wird.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2021

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