Europäische Union

Europäische Kommission: Die Europäische Staatsanwaltschaft soll Straftaten zulasten des EU-Haushalts bekämpfen.
Europäische Kommission: Die Europäische Staatsanwaltschaft
soll Straftaten zulasten des EU-Haushalts bekämpfen. © Gregor Wenda

EU-Haushalt schützen

Die Europäische Staatsanwaltschaft mit ihrer Zentrale in Luxemburg nahm am 1. Juni 2021 die Arbeit auf. Die neue EU-Behörde geht gegen grenzübergreifende Großkriminalität zulasten des EU-Haushalts vor.

Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU haben jährlich immense Schadenssummen zur Folge. Die nationalen Behörden meldeten für das Jahr 2018 Betrug zulasten des EU-Haushalts in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen, sie wird auf über 50 Milliarden Euro geschätzt. Als Folge eines Korruptionsskandals, der zum Rücktritt der Europäischen Kommission geführt hatte, richtete die EU 1999 das Europäische Amt für Betrugsbetrugsbekämpfung „OLAF“ (Office européen de lutte antifraude) ein, mit Sitz in Brüssel. Es untersucht weisungsunabhängig Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU.
OLAF kann aber lediglich Verwaltungsuntersuchungen führen und Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen EU-Geldern empfehlen, indem es Verdachtsfälle an nationale Behörden meldet. Es leitet keine staatsanwaltschaftlichen (straf- oder disziplinarrechtlichen) Ermittlungen. Nachdem OLAF als Amt der Europäischen Kommission eingerichtet ist, ist es nicht unabhängig, trotz seiner Weisungsfreiheit.

Empfehlungen von OLAF.

Die administrativen Untersuchungen von OLAF zeigen auf, dass in den Mitgliedstaaten große Unterschiede hinsichtlich der Folgewirkungen von Empfehlungen durch OLAF bzw. der strafrechtlichen Verfolgung von (mutmaßlichem) Betrug gegen die finanziellen Interessen der EU bestehen. Das Amt übermittelte von 2016 bis 2020 fast gleich viele Empfehlungen an Griechenland und Großbritannien (25 bzw. 26), allerdings wurde in etwa der Hälfte dieser Fälle keine Anklage durch die nationalen Jus­tizbehörden erhoben (11 bzw. 14). Von den gerichtlich aufgearbeiteten Fällen (14 bzw. 12) führten in Griechenland 50 Prozent der Anklagen zu einer Verurteilung, in Großbritannien kam es in 7 Prozent der Fälle zu einer Verurteilung.
Aufgrund dieser Unterschiede und Schwachstellen in Mandat von OLAF wurde im Vertrag von Lissabon aus dem Jahr 2009 die Möglichkeit vorgesehen, eine Europäische Staatsanwaltschaft einzurichten. Diese Möglichkeit wurde von Anfang an kontrovers diskutiert, da der Bereich Justiz und Inneres einen Kernbereich der Souveränität der Mitgliedstaaten darstellt. Nach langen Verhandlungen auf EU-Ebene wurde deutlich, dass keine Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten erreicht werden konnte.

Als Folge

Als Folge wurde die Europäische Staatsanwaltschaft als verstärkte Zusammenarbeit weiterverhandelt, bei der eine Gruppe von Mitgliedstaaten gemeinsame Regelungen im Rahmen der EU beschließen kann. 20 Mitgliedstaaten – darunter Österreich – einigten sich im Juni 2017 auf die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA, englisch European Public Prosecutor's Office – EPPO). Zwei weitere Mitgliedstaaten erklärten ihre Teilnahme später, lediglich Dänemark, Irland (die beide eine Opt-out-Möglichkeit im Bereich Justiz und Inneres haben) sowie Ungarn, Polen und Schweden nehmen nicht teil. Schweden hat vor Kurzem eine Teilnahme für 2022 angekündigt.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird von Laura Codruta Kövesi als erster Europäischer Generalstaatsanwältin geleitet.
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird von Laura Codruta Kövesi
als erster Europäischer Generalstaatsanwältin geleitet.
© EU/Xavier Lejeune

Arbeitsaufnahme.

Am 1. Juni 2021 nahm die EuStA ihre Arbeit auf. Ihr Mandat umfasst die in der Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug enthaltenen Straftaten: Auf der Agenda steht die Bekämpfung von Delikten wie Korruption, Bestechung, Geldwäsche oder Veruntreuung in Zusammenhang mit EU-Geldern. Der Mindestverfahrenswert liegt mit einigen Ausnahmen bei mindestens 10.000 Euro. Bei Verdacht einer dieser Straftaten kann die EuStA Ermittlungen durchführen, Strafverfolgungsmaßnahmen setzen und bis Verfahrensabschluss vor Gericht als Staatsanwaltschaft agieren.

Als Ermittlungsbehörde

Als Ermittlungsbehörde ist OLAF weiterhin für Rückforderungen und andere Schutzmaßnahmen zuständig und kann bei Unregelmäßigkeiten und Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU – in enger Abstimmung mit der EuStA – in allen Mitgliedstaaten administrative Untersuchungen vornehmen.

Regine Kramer

www.eppo.europa.eu 


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2021

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