Wildtierkriminalität

Luchse im Nationalpark Kalkalpen waren mit einem Datenhalsband versehen und sendeten ihren Standort über GPS-Signale.
Luchse im Nationalpark Kalkalpen waren mit einem Daten-
halsband versehen und sendeten ihren Standort über GPS-Signale.
© LPD OÖ

Luchse als Trophäen

Im Bericht „Wildtierkriminalität in Österreich“ 2020 von WWF und BirdLife Österreich sind über 450 Fälle illegal getöteter Wildtiere in Österreich dokumentiert. Othmar Coser vom Landeskriminalamt Oberösterreich konnte das Verschwinden von Luchsen aus dem Nationalpark Kalkalpen aufklären.

Luchse kehrten in den späten 1990er-Jahren in die Region Kalkalpen zurück, nachdem dort lange keine mehr gesehen worden waren. Um eine dauerhafte Population dieser scheuen Waldkatzen in den oberösterreichischen Kalkalpen aufzubauen, wurden ab 2011 fünf wild lebende Luchse aus der Schweiz in den Nationalpark Kalkalpen übersiedelt, darunter „Juro“. Er sowie sämtliche andere Männchen verschwanden zunächst spurlos, bis eines Tages ein Hinweis die Ermittler des Landeskriminalamts Oberösterreich auf ihre Spur führte. Eine betrunkene Frau hatte eine Polizeidienststelle in Linz angerufen und mitgeteilt, dass ihr Partner mit getöteten Luchsen als Trophäen geprahlt habe. Für den angerufenen Beamten war das eine eher unglaubwürdige Geschichte, für Chefinspektor Othmar Coser war es der entscheidende Hinweis, der seine Ermittlungen nach fast zwei Jahren zu einem Abschluss führen sollte. Coser ist Konsulent für Umweltfragen der Landespolizeidirektion (LPD) Ober­österreich und Ermittlungsbereichsleiter Umweltkriminalität im LKA.

Die letzten GPS-Signale des verschwundenen Luchses wurden in der Nähe eines Hochstands gesendet.
Die letzten GPS-Signale des verschwundenen Luchses wurden
in der Nähe eines Hochstands gesendet.
© LPD OÖ

Polizeiarbeit bei „illegalem Abschuss von Wildtieren“

Polizeiarbeit bei „illegalem Abschuss von Wildtieren“ ist oft langwierig. Zeugen gibt es selten und Ermittler brauchen Fingerspitzengefühl – und manchmal Glück. Im April 2014 erstatteten Verantwortliche des Nationalparks Kalkalpen Anzeige: Vom Luchs „Juro“ fehlt jede Spur. Bei dem Tier handelte es sich um eine am 13. Dezember 2011 ausgewilderte Raubkatze. Zweimal täglich sendete sie über ihr Datenhalsband GPS-Daten. Ihr Revier: der Südosten des Nationalparks Kalkalpen und das Ennstal. Das letzte Signal wurde am 8. Juni 2013 empfangen.
„Nach der Entgegennahme der Anzeige hat sich für mich eine rechtliche Frage gestellt“, sagt Othmar Coser. „Zum einen ist das Tier erlegt worden, obwohl es für Luchse eine ganzjährige Schonzeit gibt. Zum anderen hat man aufgrund der geringen – vor allem männlichen – Luchspopulation im Nationalpark von erheblichen Auswirkungen auf den Erhalt der Spezies ausgehen müssen.“ Die zweite Frage war jene nach dem „Wer“. „Bei derartigen Straftaten kommt man sofort auf den klassischen „Wilderer“, sagt Coser. „Wilderer haben es in erster Linie auf Reh- ,Rot- und Schwarzwild abgesehen. Weiters bin ich von einem Täter aus der Gegend ausgegangen, da zumindest mir in meiner gesamten Dienstzeit bei solchen Straf-taten noch nie ,reisende Täter‘ untergekommen sind. Für mich ist eigentlich nur ein Jäger als Täter in Frage gekommen.“

Othmar Coser: „Die Täter bei Artenschutzdelikten kommen oft aus der Jägerschaft.“
Othmar Coser: „Die Täter bei
Artenschutzdelikten kommen oft aus der
Jägerschaft.“ © LPD OÖ

Der Tatort

Der Tatort inmitten des Dickichts des Reichraminger Hintergebirges. Zeugen gab es keine, daher musste sich der Ermittler an den Spuren orientieren. Ein natürliches Ableben des Tieres war aufgrund des fehlenden Kadavers nicht plausibel und in unmittelbarer Nähe des letzten GPS-Signals der Raubkatze befanden sich zwei Hochstände. „Aufgrund dieser Erkenntnisse habe ich bei der Jagdbehörde Informationen über Jagdreviere, Jagdleiter und Jagdaufsichtspersonen eingeholt, um auf mögliche Zeugen sowie Tatverdächtige zu kommen“, sagt Coser. Rund 1.300 Personen waren im gegenständlichen Zeitraum in den Revieren des Bezirkes Steyr/Land jagdlich unterwegs. Die Suche nach der sprichwörtlichen Nadel im Heuhaufen konnte beginnen.

Trophäen konservieren.

„Unabhängig davon habe ich bei Tierpräparatoren ermittelt“, sagt Coser. „Ich habe damit gerechnet, dass der Täter sich diese Trophäe durch einen Präparator seines Vertrauens konservieren lassen wird.“ Die Ermittlungen, Befragungen und Einvernahmen führten Coser durch mehrere Bundesländer, ergaben jedoch keine zielführende Spur; allerdings eine Erkenntnis: Der Luchs war noch nicht präpariert worden. Drei Verdachtsmomente standen im Raum: Einem Tierarzt wurde von zwei Luchskadavern in einer Tiefkühltruhe berichtet. Ein Jäger aus dem Hintergebirge hatte von einem Jagdkollegen berichtet, dass dieser mit zwei Luchstrophäen geprahlt hatte. Und es gab den Hinweis eines Forstdirektors, dass Jagdpächter sich über den Luchsbestand beschwert und mit deren Abschuss gedroht hatten.

Einer der aus dem Nationalpark Kalkalpen verschwundenen Luchse lag im Kühlschrank eines Tierpräparators.
Einer der aus dem Nationalpark Kalkalpen verschwundenen
Luchse lag im Kühlschrank eines Tierpräparators.
© LPD OÖ

Entscheidender Hinweis.

Am 30. Mai 2015 erreichte den Ermittler ein Schlüsselhinweis. Die Partnerin jenes Jägers, der mit zwei Luchstrophäen geprahlt hatte, wollte in einer Polizeiinspektion in Linz Anzeige gegen ihren Partner wegen „Beleidigung“ erstatten. Das Problem: die Frau war bekannt als Alkoholikerin und wurde deshalb dreimal weggeschickt. Erst beim vierten Anlauf hörte man ihr zu: „Die Frau beteuerte, wenn schon niemandem ihre Beleidigungen interessieren würden, dann vielleicht Folgendes“, erinnert sich Coser. Ihr Partner habe erzählt, dass er in seinem Jagdrevier drei Luchse erschossen und zwei davon verkauft habe. Den dritten habe er bei sich zu Hause in der Gefriertruhe, damit er ihn später präparieren könne. Er prahlte immer wieder damit und die Frau glaubte ihm das auch. „Die Zeugin ist daraufhin vernommen worden und in Verbindung mit den weiteren Ermittlungsergebnissen wurde ein Hausdurchsuchungsanordnung beim Präparator erwirkt“, sagt Coser. 14 Tiefkühltruhen, gefüllt mit verschiedenen eingefrorenen Wildtieren, wurden durchsucht. Aufgrund der Mitarbeit des Präparators konnte der bei ihm eingefrorene Luchs sichergestellt werden.
Eine veterinärmedizinische Untersuchung und ein DNA-Abgleich mit „Juro“ stellte die Ermittler vor neue Herausforderungen. Alle im Nationalpark ausgewilderten Luchse stammten von der Stiftung KORA – Raubtierökologie und Wildtiermanagement in der Schweiz. Jeder von ihnen war dort genetisch detektiert. Somit wurde festgestellt: Der getötete Luchs war nicht der gesuchte „Juro“, sondern einer seiner Söhne. Das bewiesen die DNA und die im „Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie“ der Veterinärmedizinischen Universität Wien durchgeführte Fellbeschau. Die Zeichnung ist bei jedem Tier unterschiedlich und damit charakteristisch, so wie der Fingerabdruck des Menschen. Um den Tatbestand der vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes (§ 181f StGB) in seinem vollen Umfang bestätigen zu können, brauchte es ein Gutachten, in dem belegt wird, dass durch das Handeln des Jägers die Gesamtpopulation der Luchse im Nationalpark Kalkalpen in Frage gestellt wird. Heute lebt kein männlicher Luchs mehr im Nationalpark.

Strafen.

„Das ausgeforschte Täterehepaar wurde in einem Strafverfahren vor dem Landesgericht Steyr zu mehrmonatigen bedingten Freiheitsstrafen, unbedingten Geldstrafen und zu Schadenersatz von 12.100 Euro an den Nationalpark Kalkalpen verurteilt“, sagt Coser. „Das Gericht ist offensichtlich davon ausgegangen, dass auch Juro von diesem Ehepaar erlegt worden war, obwohl wir seinen Kadaver nicht gefunden haben – laut Sendedaten ist Juro vor seinem Abschuss im Nahbereich der Jagdhütte des Ehepaares gewesen. Weitere Folge ist der Entzug der Jagdkarte und der Verlust des Pachtvertrages für das Jagdrevier gewesen.
In einem Nebenverfahren hat es noch zwei Verurteilungen von Zeugen wegen falscher Zeugenaussage geben. Der Präparator ist wegen seiner unterstützenden Beitragshandlung zu 4.320 Euro Geldstrafe verurteilt worden, berichtet Coser.“ Junge Luchse wird es in den nächsten Jahren dennoch keine im Nationalpark Kalkalpen geben. „Falls aus Würfen von 2014 noch Männchen existieren, können sich diese zwar nächstes Jahr fortpflanzen, jedoch wären diese Würfe stark ingezüchtet,“ sagt Coser. Die Ermittler haben zwar einen direkten Nachkommen vom gesuchten Luchs Juro gefunden, von ihm selbst fehlt allerdings bis heute jede Spur.

Artenschutzkriminalität

Artenschutzkriminalität fällt in den Zuständigkeitsbereich der Umweltgruppen der Polizei – Fälle, die in Österreich dreistufig bekämpft werden. Das Referat BK 3.2.4 Umweltkriminalität im Bundeskriminalamt ist die Zentralstelle der Polizei zur Bekämpfung der Umweltkriminalität. In jedem Landeskriminalamt gibt es einen Ermittlungsbereich für Umweltkriminalität, die sogenannten LKA-Umweltgruppen (EB07). Den Kriminalbeamten stehen seit 2000 in jedem Bundesland zudem „Umweltkundige Organe“ (UKOs) zur Seite. 500 UKOs sind bundesweitweit im Einsatz. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, umweltgefährdende Vorhaben und Anlagen im Rahmen des Streifendienstes zu beobachten. Bei der „Umweltkriminalpolizei“ beim Landeskriminalamt Oberösterreich arbeiten sechs Kriminalbeamte. Othmar Coser ist seit 2003 Ermittlungsbereichsleiter Umweltkriminalität. Zwischen 2015 und 2019 ereigneten sich in Oberösterreich 620 Tierquälereidelikte, von denen 313 aufgeklärt wurden.

Vergifteter Rotmilan: Zwischen Mai 2017 und Mai 2020 wurden elf tote Rotmilane in Oberösterreich registriert.
Vergifteter Rotmilan: Zwischen Mai 2017 und Mai 2020 wurden
elf tote Rotmilane in Oberösterreich registriert.
© WWF Österreich

Greifvögeltötungen.

Derzeit kommt es wieder öfter zu illegalen Greifvogeltötungen, besonders durch die Auslegung von illegalen Giftködern. Zwischen Mai 2017 und Mai 2020 wurden elf tote Rotmilane in Oberösterreich gezählt. In bislang fünf Fällen wurde als Todesursache der Rotmilane das nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel Carbofuran nachgewiesen. Die Tiere erleiden einen Kollaps und verenden an dem Pestizid. „Wir haben dieses Problem bereits Mitte der 2000er-Jahre gehabt“, sagt Coser. „Die meisten Täter haben eine aktive Jagdkarte gehabt.“ In der Regel gehe es nicht um die Trophäe, sondern „diese Raubvögel sind Jäger, die den Jägern die Beute wegfressen“, erklärt Coser.
Rotmilane, Kaiseradler, Rohrweihe und Wespenbussard sind streng geschützte Arten nach Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Tötungen werden wegen Verdachts auf Tierquälerei und vorsätzlicher Gefährdung des Tier- oder Pflanzenbestandes angezeigt. Mäusebussarde unterliegen dem Jagdrecht, sind aber ganzjährig geschützte Vögel. Hier werden Tötungen wegen Verdacht auf Tierquälerei angezeigt. Mit der Initiative „Schutz für heimische Greifvögel 2021“ von BirdLife, des Landes Oberösterreich und der Umweltkriminalpolizei soll es zu verstärkten Kontrollen in den betroffenen Regionen kommen. Ziel der Aktion sei es, eine Sensibilisierung und Aufklärung der Jägerschaft, der Grundbesitzer und der sonstigen Bevölkerung zu erreichen.
Der Bericht „Wildtierkriminalität in Österreich“ 2020 der Naturschutzorganisation WWF Österreich und der Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich dokumentiert mehr als 450 Fälle illegal geschossener, vergifteter oder durch Fallen getöteter Wildtiere in Österreich. Der Großteil dieser Delikte, die seit dem Jahr 2000 erfasst wurden, betrifft geschützte Greifvögel wie zum Beispiel Kaiser- oder Seeadler. Ebenfalls betroffen sind sehr seltene und streng geschützte Säugetiere wie Bären, Luchse oder Wölfe.
BirdLife Österreich und der WWF haben die gemeldeten Fälle in den vergangenen Jahren mit Unterstützung der Europäischen Union und des Umweltministeriums im Pannon-Eagle-Life-Projekt erfasst. Die Auswertung zeigt, dass Wildtierkriminalität ein österreichweites Problem ist und kein Einzelphänomen darstellt. Die Aufklärung gemeldeter Fälle von Wildtierkriminalität gelingt bisher nur in Ausnahmen.
„Wir registrieren viele Fälle, klären sie aber selten auf“, sagt BirdLife-Geschäftsführer Gábor Wichmann. „Meist bleiben Täter oder Täterinnen unentdeckt, wie im letztjährigen Fall eines erschossen und enthauptet aufgefunden Wolfs im Tiroler Sellrain“, sagt WWF-Geschäftsführerin Andrea Johanides. Insbesondere der Einsatz verbotener Giftköder ist schwer rückverfolgbar, trifft neben geschützten Greifvögeln andere Wild- sowie Haustiere und kann auch für Menschen gefährlich werden. Das gilt ebenso für den Einsatz von Fallen, in denen Wildtiere und Haustiere qualvoll verenden.

Mit Schrotkugeln durchsiebter Körper eines Kaiseradlers.
Mit Schrotkugeln durchsiebter Körper
eines Kaiseradlers. © WWF Österreich

Zusammenarbeit.

In den letzten Jahren wurden wichtige Schritte durch WWF und BirdLife Österreich gesetzt, um die illegale Verfolgung zu bekämpfen. Dazu zählen der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Expertinnen und Experten sowie der Exekutive bei der Bearbeitung von Fällen illegaler Verfolgung, Schulung „Umweltkundiger Organe“ und Naturwacheorgane zur Thematik illegaler Verfolgung von Greifvögeln, die gemeinsame Entwicklung des „Leitfadens für polizeiliche Ermittlungen“ mit wichtigen Stakeholdern für ein einheitliches Vorgehen bei Fällen von Greifvogelverfolgung, eine Zusammenfassung der rechtlichen Aspekte in Hinblick auf die Strafverfolgung bei illegaler Verfolgung von Greifvögeln in Form einer Rechtsstudie „Illegale Verfolgung von Greifvögeln“ – Ein Wegweiser für die Strafverfolgung.

Regierungsprogramm.

Dem Problem der Wildtierkriminalität wird auch im Regierungsprogramm der Bundesregierung 2020 – 2024 Rechnung getragen. Es wurden eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildtierkriminalität darin festgeschrieben. Neben der Umsetzung der im Rahmen einer EU-Evaluierung formulierten Empfehlungen soll eine österreichische Strategie auf Basis des europäischen Aktionsplanes zur „Gewährleistung der Einhaltung der Umweltvorschriften“ ausgearbeitet werden. Zusätzlich sind Sensibilisierungsmaßnahmen, eine Verstärkung der Kontrollen bis hin zur Einführung härterer Strafen durch Reduktion der Schwellenwerte für Straftaten geplant. Für die Umsetzung der Teile des Regierungsprogramms, die im Kapitel Innere Sicherheit enthalten sind und die unter der Bezeichnung „Österreich bekämpft die Umweltkriminalität“ in den BMI-Maßnahmenkatalog übernommen wurden, ist federführend das Referat BK 3.2.4 zuständig. Der Bericht Wildtierkriminalität in Österreich“ 2020 ist downloadbar unter www.wwf.at.

Aktueller Fall.

Der in der Nähe von Tulln angeschossene Kaiseradler erholte sich rasch von seinen Schussverletzungen und wurde wieder in die Freiheit entlassen.
Der in der Nähe von Tulln angeschossene Kaiseradler erholte sich
rasch von seinen Schussverletzungen und wurde wieder in die Freiheit
entlassen. © Bird-Life / Lisa Lugerbauer

Im Juni 2021 wurde in der Nähe von Tulln in Niederösterreich ein brütendes Kaiseradlerweibchen angeschossen. Der Körper des Adlers wurde von neun Schrotkugeln getroffen. Zwei Junge blieben hilflos in ihrem Horst zurück. Der verletzte Greifvogel wurde in der von der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ geführten Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (EGS) im Bezirk Gänserndorf versorgt. Der Adler erholte sich von seinen Verletzungen und wurde in die freie Wildbahn entlassen. Auch dieser Abschuss ist bedrohlich für den fragilen Bestand des Kaiseradlers in Österreich. Die Ermittlungen laufen. „Das besondere an dem Fall ist, dass es aus jagdlicher Sicht ein undankbares Revier ist mit vielen Störfaktoren wie Straßen und Bahn und von fünf weiteren Jagdrevieren umgeben ist. Nach bisherigen Ermittlungen ist der Fundort mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Tatort“, berichtet Chefinspektor Christian Ebner, Leiter des EB Umweltkriminalität im Landeskriminalamt Niederösterreich.

J. B. /S. L./H. Z.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2021

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