Geldwäsche

Mehr Verdachtsmeldungen

Geldwäsche erfolgt immer häufiger im Zusammenhang mit Betrüger eien beim Onlinehandel mit Kryptowährungen.
Geldwäsche erfolgt immer häufiger im Zusammenhang mit Betrügereien
beim Onlinehandel mit Kryptowährungen.
© Jozsitoeroe/Stock.Adobe.com

Die Zahl der Geldwäscheverdachtsmeldungen stieg 2020 um 41,8 Prozent gegenüber 2019.
57 Prozent der Meldungen wurden jedoch aufgrund fehlenden Anfangsverdachts nicht zur weiterführenden Ermittlung an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

Betrug, Steuerdelikte, Terrorismusfinanzierung oder Korruption – Delikte, die der Geldwäsche vorangehen, können unterschiedlich sein. 2020 stieg die Zahl der Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes um 41,8 Prozent im Vergleich mit 2019.
Die Geldwäschemeldestelle schafft es, die nachgeordneten Ermittlungsbehörden erheblich zu entlasten. Durch ihr neues – risikobasiertes – Analyseverfahren gingen von den 4.356 Sachverhalten nur noch 1.903 in Form von Analyseberichten an die Strafverfolgungsbehörden zur weiterführenden Ermittlung.
Demgegenüber steht die Differenz von 2.453 Fällen, die mangels Anfangsverdachts oder weiterer Analyseansätze nicht weitergeleitet wurden; das entspricht einem Anteil von 57 Prozent der eingelangten Verdachtsmeldungen. Die Täter werden immer dreister und treten zunehmend professioneller auf, was das Erkennen einer Betrugshandlung auf den ersten Blick erschwert.

Anlagebetrug.

Internationale Tätergruppen gründeten 2020 mehrere Firmen, unter deren Namen sie verschiedene Webseiten einrichteten, um vermeintlich Handel mit Kryptowährungen zu betreiben. Dabei handelte es sich jedoch um nicht lizenzierte Online-Trading-Plattformen, die einen seriösen Handel vortäuschten. Diese wurden mit aggressiven Werbebannern im Internet und Massenmails, in denen überdurchschnittlich hohe Gewinne versprochen wurden, europaweit beworben.
Bereits bei der Registrierung auf den Plattformen mussten die Interessierten mehrere hundert Euro überweisen. Unmittelbar darauf kontaktierten angebliche Angestellte der Online-Trading-Plattformen die Opfer und setzten sie unter Druck. Mit dem Ausblick auf noch höhere Gewinne verleiteten sie die Opfer immer weiter einzuzahlen. Durch eine Software, die falsche Kurssteigerungen berechnete, konnten die Täter auf der falschen Online-Trading-Plattform die Kursentwicklungen simulieren. Als sich die Geschädigten das Geld auszahlen lassen wollten, brach der Kontakt zur Online-Trading-Plattform ab. In Österreich entstand durch diese Betrugsform ein Schaden von über zwei Millionen Euro.

Scheinidentitäten und Dokumentenfälschung.

In einem anderen Fall eröffnete ein ausländischer Staatsangehöriger ein Konto bei einer österreichischen Bank und gab an, es als Gehaltskonto zu verwenden. Durch das Transaktionsmonitoring fielen der Bank Überweisungen aus Russland auf. Nachdem der Kontoinhaber den wiederholten Aufforderungen der Bank nach Auskunft über die Eingänge nur widerwillig nachkam und die Mittelherkunft unglaubwürdig war, da er angab, Geld von einem Freund zu erhalten, sowie bei weiterer Bearbeitung der Bank auch Zweifel bezüglich der Echtheit des Ausweises aufkamen, erstattete die Bank eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle. Diese leitete ein Analyseverfahren ein. Die Untersuchungen ergaben, dass der Ausweis tatsächlich gefälscht war und der vermeintliche Freund wegen schweren Betrugs international zur Fahndung ausgeschrieben war.
Aufgrund der Ähnlichkeit der Fahndungsbilder und des Lichtbilds auf dem gefälschten Ausweis stellte sich heraus, dass es sich bei den beiden um ein und dieselbe Person handelte. Der Täter hatte in verschiedenen Ländern mit Scheinidentitäten Konten eröffnet, über die er inkriminierte Gelder weitertransferierte. Das Vermögen von fünf Millionen US-Dollar stammte aus einem international angelegten Betrugsfall mit Kryptowährungen.
Der Täter wurde im Juni 2020 in Graz festgenommen und in sein Herkunftsland ausgeliefert. Durch das Ermittlungsverfahren wurden zudem noch weitere Scheinidentitäten aufgedeckt, über die die Geldwäschemeldestelle die meldeverpflichteten Banken informierte. Es konnten noch weitere Konten erhoben werden, die der Täter zur Geldwäscherei nutzte. Das darauf befindliche Vermögen wurde sichergestellt.

Sicherstellungen.

In Österreich sind nicht nur bestimmte Berufsgruppen zur Erstattung von Meldungen an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt verpflichtet. 2020 gingen auch 35 Hinweise und Sachverhalte des Finanzministeriums und 22 der Finanzmarktaufsicht ein. Aufgrund von Verdachtsmeldungen oder im Zusammenhang mit Straftaten wurden 2020 rund 30,3 Millionen Euro an Vermögenswerten sichergestellt, die mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung standen. Davon machten Immobilien insgesamt 25 Millionen Euro an Wert aus.

Geldwäsche, Steuerdelikte und Terrorismusfinanzierung im Steigen.

Die Verdachtsmeldungen werden von der Meldestelle verschiedenen Deliktsbereichen zugeordnet. Mit 53 Prozent aller Fälle ist die Geldwäscherei ohne konkreter Vortat, wie auch die Jahre zuvor, nicht nur der häufigste Meldungsgrund, sondern stieg auch um neun Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an (2019: 44 Prozent). Jeweils um einen Prozentpunkt gestiegen sind Steuerdelikte und terrorismusbezogene Sachverhalte. Hingegen konnte bei Transaktionen, die im Zusammenhang mit Betrug standen, eine Abnahme verzeichnet werden (2019: 39 Prozent; 2020: 32 Prozent).
Der internationale Austausch ist bei der Bekämpfung von Geldwäscherei essenziell. 2020 leitete die Geldwäschemeldestelle in 1.332 Fällen einen internationalen Schriftverkehr ein, um nähere Informationen zu den analysierten Sachverhalten einzuholen beziehungsweise die Partnerdienste über eigene Erkenntnisse zu informieren. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung von 186,4 Prozent (2019: 465). Der häufigste Schriftverkehr erfolgte mit Deutschland, gefolgt von Malta und Italien.

Gesetzliche Neuerungen.

2021 steht die Umsetzung mehrerer europäischer Richtlinien an: Durch die Finanzinformations-Richtlinie und die fünfte Geldwäsche-Richtlinie sollen alle europäischen Geldwäschemeldestellen direkten Zugang zu den nationalen Kontenregistern erhalten. Zudem plant der europäische Gesetzgeber mit der strafrechtlichen Geldwäsche-Richtlinie eine Harmonisierung der europäischen Geldwäscherei-Tatbestände. Auch das nationale Gesetz für den Arbeitsbereich der österreichischen Geldwäschemeldestelle wird novelliert.

goAML als Hauptkommunikationskanal.

Seit April 2021 können Verdachtsmeldungen der meldepflichtigen Berufsgruppen an die Geldwäschemeldestelle nur noch über die Applikation goAML erstattet werden. Das Analysetool bietet nicht nur der Geldwäschemeldestelle Vorteile, sondern erleichtert auch den meldenden Personen die Dateneinmeldung und informiert über eine automatisierte Rückmeldung über den weiteren Umgang mit den erstatteten Verdachtsmeldungen.

Romana Tofan


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2021

Druckversion des Artikels  (PDF 178 kB)