Bundeskriminalamt

Gebündelte Expertise

Die Schleppereibekämpfung ist eine der zentralen Aufgaben der neuen Abteilung 8 im Bundeskriminalamt.
Die Schleppereibekämpfung ist eine der zentralen Aufgaben
der neuen Abteilung 8 im Bundeskriminalamt.
© Gerd Pachauer

In der neuen Abteilung 8 im Bundeskriminalamt werden seit 1. Dezember 2021 verschiedene Ermittlungsbereiche gebündelt: Rund 50 Expertinnen und Experten ermitteln gegen Schlepperei, Menschenhandel, Delikte wie Visaerschleichung und Sozialleistungsbetrug sowie illegales Glücksspiel.

In den vergangenen Jahren verzeichnete Österreich einen großen Anstieg der Zahl an Aufgriffen illegaler Migrantinnen und Migranten und damit verbundener Schlepperkriminalität. 2021 wurde mit mehr als 40.000 Aufgriffen das Niveau von 2014 übertroffen. Fast 400 Schlepper konnten in Österreich identifiziert werden, der dritthöchste Wert der letzten zehn Jahre. Die aktuell angespannte Situation an der zentralen Mittelmeerroute und der Westbalkanroute machen es daher notwendig, die Expertise und die Schlagkraft auch innerhalb der Polizei zu stärken. Zudem kommt hinzu, dass Schlepperorganisationen immer professioneller vorgehen, was eine verstärkte nationale als auch internationale Ermittlungs- und Koordinierungstätigkeit erfordert. Die im Probebetrieb befindliche Abteilung 8 wird diesen Anforderungen nun gerecht und kann durch die Bündelung des Know-hows gezielter gegen diese Delikte vorgehen.

Abteilung 8.

Der Leiter des Joint Operational Office (JOO) Brigadier Gerald Tatzgern, BA MA wurde mit dem Aufbau und der Leitung der Abteilung 8 betraut. „Die Aufwertung des bestehenden Büros in eine eigene Abteilung im Bundeskriminalamt spiegelt die Dynamik in diesem Deliktsbereich wider und ist daher eine bedeutende organisatorische Weiterentwicklung“, erklärte der Direktor des Bundeskriminalamtes General Mag. Andreas Holzer, MA.

Breite Aufgaben.

Da die Kriminalitätsbekämpfung im Zusammenhang mit der Migrationslage nicht mehr nur Maßnahmen gegen Schlepperei und Menschenhandel umfassen, sondern zunehmend auch neue Phänomene wie Sozialleistungsbetrug, Visaerschleichung oder illegales Glücksspiel, fällt die Zuständigkeit für diese Ermittlungsbereiche nun in die neue Abteilung. Das Ziel ist es, Fachwissen zu bündeln, die Zuständigkeiten klar abzubilden und dadurch interne Prozesse zu verbessern sowie rasch Maßnahmen setzen zu können und als kompetenter Partner aufzutreten.
„Die neue Abteilung versteht sich als die zentrale Ansprechstelle und Ermittlungseinheit“, sagt Brigadier Gerald Tatzgern. „Beginnend bei der Schlepperei und dem Handel von Menschenleben bis hin zu jenen Delikten, die oftmals in diesem Kontext stehen.“

Änderungen.

Die neue Abteilung 8 soll, wie das JOO zuvor, als zentrale Ermittlungsdrehscheibe in der Bekämpfung der internationalen Schlepperkriminalität mit dem Schwerpunkt Westbalkanroute fungieren. In der Tätigkeit als verlängerter Arm von Europol werden hier sowohl nationale als auch internationale Ermittlungsverfahren koordiniert und die zusammengeführten Informationen mit Bezug zur Schlepperei und illegaler Migration an die unterschiedlichen Stakeholder weitergeleitet.
Darüber hinaus werden auch regelmäßig Ermittlerinnen und Ermittler aus EU- und Drittstaaten eingeladen, um international laufende Ermittlungsverfahren zu unterstützen und damit zu beschleunigen. Dadurch wird die kriminalpolizeiliche Vernetzung in Europa maßgeblich verbessert. Schlepperei ist in international koordinierender Hinsicht ein Teil der Joint Coordination Platform (JCP), die bei der Sektion V im Bundesministerium für Inneres angesiedelt ist. Zukünftig soll die Abteilung 8 eine Schnittstellenfunktion zur JCP innehaben und einen permanenten Austausch sicherstellen. Zusätzlich zählen der Betrieb der polizeilichen Menschenhandelshotline, der Meldestelle für schlepperrelevante Vorfälle, die Erstellung von Situationsberichten, die Schnittstelle zum Asylbereich und die Ausbildungskompetenz der Landeskriminalämter und der Fremden- und Grenzpolizeilichen Abteilungen der Landespolizeidirektionen im Bereich dieser Kriminalitätsbekämpfung zu den Kernaufgaben der neuen Abteilung des Bundeskriminalamtes.

Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs.

Dass der Missbrauch von Sozialleistungen des Staates die Polizei stark in Anspruch nimmt, zeigen die Zahlen der Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE): Innerhalb von drei Jahren wurden über 8.500 Anzeigen gestellt und 9.386 Tatverdächtige ausgeforscht. Mehr als 50 Millionen Euro betrug die entstandene Schadenssumme. Seit 1. Dezember 2021 ist auch die Task Force SOLBE in der Abteilung 8 angesiedelt und führt ihre Arbeit dort weiter fort.

Evaluierung.

Bereits während des sechsmonatigen Probebetriebs werden notwendige Anpassungen mit den übergeordneten oder nachgeordneten Dienststellen laufend abgestimmt und umgesetzt. Zum Abschluss des Probebetriebes wird es eine umfangreiche Evaluierung geben.

Romana Tofan


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2022

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