Sondereinsatzmittel

Geringes Risiko

Die Elektroimpulswaffe Taser wurde von der Polizei bisher bei 309 Einsätzen insgesamt 348-mal angewendet.
Die Elektroimpulswaffe Taser wurde von der Polizei bisher
bei 309 Einsätzen insgesamt 348-mal angewendet.
© Alexander Tuma

Die Elektroimpulswaffe Taser wird bei der österreichischen Polizei seit 2006 bei unterschiedlichen Organisationseinheiten eingesetzt. Bisher wurde keine Person aufgrund eines Taser-Einsatzes tödlich verletzt.

Der Taser wird von Polizistinnen und Polizisten des Einsatzkommandos Cobra/DSE eingesetzt, der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA), der Schnellen Interventionsgruppe (SIG), der Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), der Bereitschaftseinheit (BE) Wien und in Polizeianhaltezentren (PAZ).
Die Elektroimpulswaffe sollte nur bei unbedingter Erforderlichkeit und im unbedingt notwendigen Umfang eingesetzt werden. Neben Anwendungsverboten (mit teilweisen Ausnahmen im Notwehrfall) müssen die Polizistinnen und Polizisten vor jedem Taser-Einsatz eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen. Diese hat zu umfassen, ob eine außerordentliche Einsatzanwendung oder eine erkennbare individuelle Besonderheit der betroffenen Person vorliegt und wie der Einsatzort beschaffen ist. Davon hängt ab, ob für den Taser-Einsatz die Voraussetzungen für einen Waffengebrauch oder einen lebensgefährdenden Waffengebrauch vorliegen müssen.

Tödliche Gefahren.

Todesfolgen sind meist das Resultat des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren. Dazu zählen vor allem die Zurechenbarkeit zu einer Risikogruppe (insbesondere bei Vorliegen eines psychopathologischen Erregungszustandes), massive körperliche Auseinandersetzungen sowie Körperkraftanwendungen und Waffengebräuche der Polizistinnen und Polizisten zur Überwältigung und Fixierung einer Person, um ihr die Handfessel anlegen zu können. Mit ständiger Schulung und Risikosensibilisierung konnte seit dem Jahr 2003 ein weiterer lagebedingter Erstickungstod vermieden werden.
In den Jahren 2017 und 2019 gab es in Österreich jeweils einen Einsatzfall, der auf die Symptomatik des im amerikanischen Raum anerkannten Phänomens des sogenannten „Excited Deliriums“ schließen ließ. Die beiden psychisch beeinträchtigten Personen unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss leisteten bei ihrer Festnahme vehementen Widerstand, verausgabten sich bis über die Grenzen einer Erschöpfung hinaus und brachen dann zusammen. Eine Person verstarb kurz darauf trotz Reanimationsmaßnahmen, die zweite Person starb rund 13 Stunden nach dem Einsatz im Krankenhaus. In beiden Fällen wurde die Todesursache auf das unermüdlich tobende Verhalten zurückgeführt, nicht aber auf einen Pfeffersprayeinsatz (die Statistik weist insgesamt 4.638 Pfefferspray-Waffengebräuche aus) oder eine Fixierung. Ein Taser kam in beiden Fällen nicht zur Anwendung.         

Untersuchungen

Untersuchungen der Technischen Universität Graz, Institut für Health Care Engineering mit Europaprüfstelle für Medizinprodukte, zufolge, ist das Risiko für das Auslösen von Herzkammerflimmern für die Modelle Taser X26, Taser X2 und nun Taser 7 bei instruktionsgemäßem Einsatz akzeptierbar gering. Es könne in Einzelfällen aber nicht ausgeschlossen werden. 

Evaluierungsergebnisse.

Bis Ende Jänner 2022 wurden Taser gegen Menschen bei 309 Einsätzen 348-mal angewendet. Dabei kam es dreimal zu schweren Verletzungen in Form von Knochenbrüchen als Folge von Stürzen. Der Grund dafür war die immobilisierende Wirkung, die auch sonst noch zu 33 Verletzungen in Form von Rissquetschwunden, Schürfwunden, Beulen und Blutergüssen führte.
200-mal waren Hautverletzungen durch die Pfeilelektroden die Folge und 18-mal Hautrötungen durch die Kontaktanwendungen. Bisher wurde keine Person aufgrund eines Taser-Einsatzes tödlich verletzt. In 184 Fällen wurden die einschreitenden Polizistinnen und Polizisten mit Waffen bedroht, davon 13-mal mit Schusswaffen, 147-mal mit Stich- und Schnittwaffen, 16-mal mit Schlag- und Hiebwaffen und 17-mal mit sonstigen Waffen. In hochdynamischen Notwehrsituationen der letzten Jahre muss­ten zweimal jeweils zwei Beamte zeitgleich einen Taser und eine Schuss­waffe einsetzen. Bei weiteren zwei Einsätzen kam es zu einem versuchten Suizid durch einen Bauchschuss und zu einem vollendeten Suizid durch einen Kopfschuss, jeweils nach Beendigung des Stromkreiszyklus.

Diese Erfahrungen

Diese Erfahrungen zeigen, dass der Taser ein wertvolles Einsatzmittel aber keine „Wunderwaffe“ ist. Hohe Aus- und Fortbildungsstandards, begleitende Einsatzevaluierungen, die ständige Verfügbarkeit eines Defibrillators und die Beiziehung eines Rettungsdiens­tes bzw. Notarztes mit an­schließender Verbringung in ein Krankenhaus zur weiteren Untersuchung tragen dazu bei, die Risiken eines Taser-Einsatzes so gering wie möglich zu halten. Das Einsatztraining und die sonst getroffenen Maßnahmen bieten die Grundlage für die positiven Einsatzerfahrungen in Österreich. Eine flächendeckende Ausrüstung von Streifenkraftwägen ist nicht vorgesehen.

Hermann Zwanzinger


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2022

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