Internationale Katastrophenhilfe

Hilfe für die Ukraine   

Im Austria Center Vienna wurde ein Betreuungszentrum für Menschen eingerichtet, die aus der Ukraine flüchten mussten.
Im Austria Center Vienna wurde ein Betreuungszentrum
fürMenschen eingerichtet, die aus der Ukraine
flüchten mussten.© Alexander Tuma

Das Innenministerium koordiniert in Abstimmung mit anderen Ressorts, den Bundesländern sowie Hilfs- und Rettungsorganisationen Hilfsmaßnahmen für die Ukraine. Alle Maßnahmen und Hilfsleistungen werden laufend mit der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten abgestimmt.

Angesichts der Lage in der Ukraine und der Fluchtbewegungen in Nachbarländer haben sich die Zivilschutzbehörden der Ukraine sowie deren Nachbarstaaten an die Europäische Kommission gewandt und um Unterstützung durch Bereitstellung dringend benötigter Ausrüstung/Geräte/Fahrzeuge/Maschinen ersucht. Dieses Hilfsersuchen hat auch Österreich über die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationszentrum des Bundesminis­teriums für Inneres (BMI) erreicht. Das Innenministerium als verantwortliches Ressort für die internationale Katastrophenhilfe stellt seit dem 3. März 2022 in Abstimmung mit anderen Ressorts, den Bundesländern sowie Hilfs- und Rettungsorganisationen laufend Hilfsgüter zur Verfügung und organisiert deren Transport in die Ukraine.
Alle Hilfsmaßnahmen erfolgen im Rahmen des EU-Katastrophenhilfemechanismus (Unions-Verfahren) und werden laufend mit der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten abgestimmt. Österreich ist eingebunden in die Informations- und Hilfeleistungssysteme: auf bilateraler Ebene mit Nachbarstaaten, der Europäischen Union, der Nato/PfP, der Vereinten Nationen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium arbeiten rund um die Uhr, um die notwendigen Prozesse im Zusammenhang mit den Hilfstransporten rasch und effizient abzuwickeln“, sagt Innenminister Mag. Mag. Gerhard Karner. Er dankt auch den Ländern, den Gemeinden und vor allem den Hilfs- und Freiwilligenorganisationen für die Unterstützung bei der Organisation und Umsetzung der Transporte.

Hilfstransporte.

Hilfstransporte in die Ukraine: Innenminister Gerhard Karner und der ukrainische Botschafter Vasyl Khymynets.
Hilfstransporte in die Ukraine: Innenminister Gerhard Karner
und der ukrainische Botschafter Vasyl Khymynets.
© Karl Schober

Bislang (Stand: 26. April 2022) wurden 47 LKWs mit Hilfsgütern an die Ukraine geliefert. Beladen waren die Fahrzeuge mit Medikamenten, Verbandstoffen, Desinfektionsmitteln, Schutzhelmen, Schutzwesten, Feuerwehrausrüstung, medizinischen Geräten, Kartoffeln, Lebensmitteln. Darüber hinaus wurden bislang auch sechs Feuerwehrfahrzeuge aus Beständen der Bundesländer angeboten und angenommen. Die Lieferung weiterer Einsatzfahrzeuge aus Beständen des Roten Kreuzes ist in Vorbereitung. Angeboten und bereitgestellt werden nur Hilfsgüter, die nicht militärischer Verwendung dienen. Die internationale Katastrophenhilfe obliegt in Österreich dem BMI (Abteilung II/13). Die österreichischen Beiträge zur internationalen Katastrophenhilfe erfolgen auf Ersuchen eines Staates oder einer internationalen Organisation entsprechend der Regeln und Verfahren der EU, NATO oder der Vereinten Nationen, in Zusammenarbeit mit allen Ministerien, Bundesländern, Einsatzorganisationen, unter Nutzung nationaler Ressourcen des Katastrophenschutzes und nach Maßgabe dessen, was hier an personellen Ressourcen und Material (Hilfsgütern) bei den jeweiligen Logis­tikpartnern (Rotes Kreuz, Feuerwehren und andere) verfügbar ist. Um tätig werden zu können, benötigt Österreich ein offizielles direktes Hilfsersuchen oder der betreffende Staat wendet sich an das Emergency Response Coordination Centre (ERCC) der Europäischen Kommission in Brüssel und ersucht um Aktivierung des Unions-Mechanismus (UCPM) oder adressiert das Ersuchen an das Euro-Atlantic Disaster Response Coordination Centre (EADRCC) der NATO oder an die Vereinten Nationen.
Unabhängig von diesem formalen Prozedere wird vom BMI auf Basis der verfügbaren Informationen im Vorfeld allfälliger Unterstützungsmaßnahmen abgeklärt, was im Wege von Logis­tikunterstützung der jeweiligen Partnerorganisationen (Feuerwehren, Rotes Kreuz, United Nations Humanitarian Response Depot – UNHRD und andere) verfügbar ist und auf welchem Wege beispielsweise Hilfsgüter bereitgestellt werden können. Nach Annahme des Hilfsangebotes durch den betroffenen Staat werden Hilfsteams oder Module mobilisiert, Experten entsendet, oder die betreffenden Hilfsgüter auf den Weg gebracht. Die Kosten eines internationalen Katastrophenhilfeeinsatzes werden vom BMI getragen, wobei Transportkosten durch die Europäische Kommission nach den Regeln des Unionsverfahrens kofinanziert werden. Erfolgt die Beistellung von Hilfsgütern durch ehrenamtliche Einsatzorganisationen, so wird der betreffenden Organisation auch die Wiederbeschaffung dieser Ausrüstung ersetzt. 

Großspenden

Großspenden von Unternehmen und Organisationen, die dem Bedarf der ersuchenden Länder entsprechen, werden in Einzelfällen in die Hilfsmaßnahmen einbezogen. Eine Einbeziehung in die österreichische Katastrophenhilfe hängt davon ab, dass Hilfsgüter im Einzelfall durch das Zielland ausdrücklich angenommen werden. 

Private Spendenaktionen

Private Spendenaktionen bzw. Sachspenden von Privaten können daher aufgrund der europaweit zu koordinierenden Abläufe nicht berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürgern, die in der aktuellen Krise helfen möchten, wird daher zu Geldspenden geraten bzw. sich hinsichtlich Sachspenden an Hilfsorganisationen beziehungsweise ihre jeweiligen Gemeinden zu wenden, die die Hilfsersuchen in ihrem Bereich koordinieren.
Sammelware und lose, unsortierte Einzelwaren eignen sich grundsätzlich nicht für die internationale Katastrophenhilfe. Eine Einbeziehung in die österreichische Katastrophenhilfe hängt davon ab, dass Hilfsgüter im Einzelfall durch das Zielland ausdrücklich angenommen werden. Vor einer allfälligen österreichischen Hilfeleistung müssen die in Betracht gezogenen Hilfsgüter bzw. die Unterstützung dem betroffenen Land erst seitens des Innenministeriums angeboten werden. Nur wenn das betroffene Land das entsprechende Hilfsangebot annimmt, wird eine Mobilisierung in die Wege geleitet.

Erfassung und Ausweis für Vertriebene.

Präsentation des Ausweises für Vertriebene: Arbeitsminister Martin Kocher, Innenminister Gerhard Karner.
Präsentation des Ausweises für Vertriebene:
Arbeitsminister Martin Kocher, Innenminister Gerhard Karner.
© Karl Schober

Aus der Ukraine Vertriebene haben im Rahmen der Vertriebenen-Verordnung der Bundesregierung die Möglichkeit, ihre Daten bei der Exekutive erfassen zu lassen und in Folge einen Ausweis für Vertriebene zu erhalten. Dieser ermöglicht – vorerst für ein Jahr – die Inanspruchnahme diverser Hilfeleistungen und ist darüber hinaus Voraussetzung für eine Beschäftigungsbewilligung, um  Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu erlangen. Die erfassten Datensätze werden digital dem für das Verfahren zuständigen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur Weiterverarbeitung übermittelt. Für die Registrierung stehen österreichweit 225 Erfassungsmodule zur Verfügung. Ein Erfassungsmodul umfasst ein Passlesegerät, das aus einem Fingerprintscanner und Laptop/PC mit spezieller Software zur Weiterverarbeitung von Daten besteht. Die Registrierung und Erfassung der Daten bilden die Grundlage für die Ausstellung des „Ausweises für Vertriebene“.
„Der Ausweis für Vertriebene ist ein Identitätsdokument und ersetzt im Inland das Reisedokument. Die Herstellung erfolgt durch die Österreichische Staatsdruckerei in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“, sagte Innenminister Mag. Gerhard Karner anlässlich der Präsentation des Dokuments am 25. März 2022. Der Ausweis für Vertriebene ist im gesamten Schengenraum anerkannt. Er ist ein Nachweis für den berechtigten Aufenthalt der Besitzer. Der Ausweis ist mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen geschützt und hat einen Chip, auf dem, wie bei Reisepässen und Personalausweisen, biometrische Dateien gespeichert sind. Bis zu 3.000 Stück können pro Tag produziert werden. In einem ers­ten Schritt werden die Ausweise für Vertriebene nach der Herstellung von Polizeischülerinnen und Polizeischülern sortiert, in RSb-Kuverts kuvertiert und mit einem auf Ukrainisch abgefassten Begleitschreiben der Post übergeben, durch die die Zustellung erfolgt. An der Versendung durch die Staatsdruckerei per eingeschriebenem Brief wird derzeit gearbeitet. „Die Herausforderungen der Ukraine-Krise werden uns langfristig beschäftigen und brauchen vor allem unsere Ausdauer und Solidarität zu ihrer Bewältigung. Die Polizei hat bei der Registrierung von vertriebenen Menschen herausragende Arbeit geleistet. Diese wichtige Aufgabe wurde effizient, mit Empathie und professionell wahrgenommen“, sagte Karner.

Transferflüge nach Österreich für ukrainische Vertriebene in Moldau.

Für Personen, die aufgrund des bewaffneten Konfliktes die Ukraine verlassen muss­ten und nach Moldau geflüchtet sind, hat das BMI in einem Piloten gemeinsam mit dem hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) als Partner europaweit als erstes Land Transferflüge für ukrainische Vertriebene von Moldau nach Österreich organisiert. Bei den bisher vier Transfers wurden in Summe bereits mehr als 350 Personen – darunter auch Vulnerable, die einer dringenden medizinischen Behandlung bedürfen – nach Österreich gebracht. Weitere Transferflüge nach Österreich mittels Charter und nunmehr wieder möglichen Linienflügen sind kontinuierlich in Planung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Ukraine-Hilfe findet man unter bmi.gv. at/Ukraine , Kontaktstelle für die Ukraine-Hilfe im BMI: HilfsgueterUkraine@bmi.gv.at.

Wolfgang Wiederstein


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2022

Druckversion des Artikels (PDF 372 kB)