Kriminalprävention

Gefährliche Drinks

Achtung: In Bars oder Discos das eigene Getränk nie unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen.
Achtung: In Bars oder Discos das eigene Getränk nie
unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen.
© Amlan Mathur/Stock.adobe.com

Mit dem Ende der Covid-19-Beschränkungen und den Öffnungen der Nachtgastronomie steht dem Feiern in Lokalen nichts mehr im Wege. Doch der Besuch von Bars, Discos oder Clubs birgt auch eine Gefahr: K.-o.-Tropfen.

Feiern, etwas trinken und tanzen – so sieht für viele der perfekte Partyabend aus. Aufgrund der Covid-19-Pandemie musste lange auf ausgelassene Feiern verzichtet werden und die Nachtgastronomie musste schließen. Doch nachdem sich die Lage der Pandemie wieder entspannt hatte, wurden viele Maßnahmen wieder aufgehoben, wie die Schließung der Nachtgastronomie.

Party machen.

Viele wollen nun das nachholen, was sie vermisst haben: gemeinsam feiern und Spaß haben. Der ausgelassene Partyabend kann aber unerwartet ein Ende finden, wenn K.-o.-Tropfen oder andere Betäubungsmittel eingesetzt werden, um überwiegend Frauen gefügig zu machen.

Unter K.-o.-Mitteln

Vorsicht: Der Täterkreis kann größer sein als gedacht: Fremde, neue Bekannte, aber auch vermeintliche Freunde.
Vorsicht: Der Täterkreis kann größer sein als gedacht:
Fremde, neue Bekannte, aber auch vermeintliche Freunde.
© www.Herndorff.com/Stock.adobe.com

Unter K.-o.-Mitteln werden Drogen verstanden, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend wirken, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd. Eine Überdosis kann sogar zum Tod führen. Häufig werden die Substanzen GHB (Gammahydroxybuttersäure) und GBL (Gamma-Butyrolaceton), auch als „Liquid Ecstasy“ bekannt, als K.-o.-Tropfen missbraucht. Aber auch Benzodiazepine oder Barbiturate werden von den Tätern zur Betäubung genutzt. Überwiegend Frauen und auch Mädchen werden die K.-o.-Mittel in Clubs, Bars oder auf Fes­ten ins Getränk gemischt und das nicht nur zur späten Stunde, sondern unabhängig von der Tageszeit.

Farb- und geruchlos.

Sobald die Opfer betäubt sind, werden sie von den Tätern ausgeraubt oder vergewaltigt. K.-o.-Mittel sind farb- und geruchslos, was sie besonders heimtückisch macht. Ihr Geschmack ist salzig bis seifig, in Mixgetränken können sie jedoch kaum herausgeschmeckt werden.

Wirkung.

Ein Moment der Unachtsamkeit genügt, damit der Täter K.-o.-Tropfen untermischen kann. Je nach Dosierung entfalten diese nach 15 bis 30 Minuten die erste Wirkung und die Opfer werden willenlos und leicht zu manipulieren. Oft setzen Übelkeit und Schwindel ein. Anzeichen für eine Vergiftung durch K.-o.-Mittel können Wahrnehmungsschwierigkeiten, Bewusstseinstrübung oder ein Gefühl, wie in Watte gepackt zu sein, sowie eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit sein. 

Die Opfer

Die Opfer wirken in diesem willenlosen Dämmerzustand, als wären sie sehr stark betrunken oder unter Dogeneinfluss. Bewusstlosigkeit und der zumindest teilweise Verlust der Erinnerungen kommen hinzu. In der Regel können sich die Opfer im Nachhinein nicht mehr an das erinnern, was von Beginn der Wirkung bis zum Abklingen geschehen ist.

88 Sexualdelikte unter Einfluss von Betäubungsmitteln.

Der Partyabend kann ein jähes Ende finden, wenn K.-o.-Tropfen in Getränke gemischt werden, um Frauen gefügig zu machen.
Der Partyabend kann ein jähes Ende finden, wenn
K.-o.-Tropfen in Getränke gemischt werden, um Frauen
gefügig zu machen.
© Gerhard Seybert/Stock.adobe.com

2020 wurden 106 Fälle, davon 70 Sexual- und 36 Raubdelikte angezeigt, in denen Betäubungsmittel wie Medikamente, Suchtmittel oder K.-o.-Tropfen von den Tätern eingesetzt wurden, um ihre Opfer willenlos zu machen. Die Gesamtzahl blieb 2021 unverändert, jedoch stieg die Anzahl der Sexualdelikte auf 88, die Zahl der Raubdelikte sank auf 18 in Verbindung mit Betäubungsmittel.

Männer als Opfer.

Unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wurden in den letzten zwei Jahren mehr Männer als Frauen Opfer von Raubdelikten (2021: 15 männliche Opfer, 5 weibliche). Hinsichtlich der Sexualdelikte ist es umgekehrt: 2021 wurden 78 Frauen Opfer eines sexuellen Missbrauchs, als sie unter Betäubungsmittel standen (2021: 10 männliche Opfer). Auch Minderjährige können betroffen sein. 2020 wurden 18 Minderjährige Opfer eines Sexualdelikts, 2021 waren es 17.

Richtiges Handeln.

K.-o.-Mittel sind sechs bis zwölf Stunden im Urin oder Blut nachweisbar. Sollte der Verdacht auf die Einnahme von K.-o.-Mitteln bestehen, ist es wichtig, ein Krankenhaus aufzusuchen oder die Rettung zu verständigen. Das medizinische Personal sollte zudem über den Verdacht informiert werden, um eine toxikologische Untersuchung der Blut- und Harnproben anzuordnen. In einem positiven Fall dienen die Untersuchungsergebnisse als Beweise im folgenden Strafverfahren. Ebenso dienen die Kleidungsstücke im ungewaschenen Zustand, die in einem sauberen Papiersack aufbewahrt werden sollten, als wichtiges Beweismittel. Freundinnen oder Freunde, die zur selben Zeit anwesend waren, sollten ebenfalls kontaktiert und gefragt werden, ob sie etwas Auffälliges bemerkt haben.

Gedächtnisprotokoll.

Es wird empfohlen, dass Zeuginnen und Zeugen sowie das Opfer selbst ein Gedächtnisprotokoll des Vorfalls anfertigen, denn diese Informationen können für die späteren Ermittlungen bei Vernehmungen sehr bedeutend sein.

Romana Tofan

K.-o.-MITTEL

Präventionstipps

  • Der Täterkreis kann größer sein als gedacht: Fremde, neue Bekannte, aber auch vermeintliche Freunde.
  • Das eigene Getränk nie unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen.
  • Mit Freundinnen und Freunden vereinbaren, gegenseitig auf die Getränke aufzupassen.
  • Beim Ausgehen mit Freundinnen und Freunden auch wieder gemeinsam nach Hause gehen.
  • Keine offenen Getränke von fremden Personen annehmen.
  • Einladungen nur dann annehmen, wenn der Weg des Getränkes von der Bar bis in die eigene Hand verfolgt werden kann.
  • Blind-Dates oder Online-Verabredungen immer an bekannten und öffentlichen Orten vereinbaren und eine Vertrauensperson darüber informieren.
  • Dem Instinkt vertrauen. Bei unsicherem Gefühl lieber das Lokal oder die private Party verlassen.
  • Bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung sofort eine Vertrauensperson oder das Barpersonal um Hilfe bitten.
  • Im Zweifelsfall immer die Polizei (133), die Rettung (144) oder den internationalen Notruf (112) anrufen.
  • Bei Verdacht auf K.O.-Mittel sofort eine Ärztin oder einen Arzt bzw. Krankenhaus aufsuchen, bevor die volle Wirkung der Substanz einsetzt.
  • Bei Beobachtungen nicht wegsehen und das Barpersonal oder den Notruf verständigen.
  • Beeinträchtigte Personen nicht alleine lassen.

Weitere Informationen zur Präventionskampagne des Bundeskriminalamts gibt es auf der Homepage der Initiative GEMEINSAM.SICHER  und des Bundeskanzleramtes (Informationsoffensive K.-o.-Mittel Bundeskanzleramt ).


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2022

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