Innenministerium

Moderne und straffe Organisation   

Innenminister Gerhard Karner und Generalsekretär Helmut Tomac präsentierten am 2. Juni 2022 eine der umfangreichsten Änderungen der Geschäftseinteilung der vergangenen Jahre im Innenministerium.

Präsentation der Reorganisation der Zentralstelle im BMI: Generalsekretär Helmut Tomac, Innenminister Gerhard Karner.
Präsentation der Reorganisation der Zentralstelle
im BMI: Generalsekretär Helmut Tomac,
Innenminister Gerhard Karner.
© Gerd Pachauer

Um die Qualität in der Aufgabenerfüllung auch künftig gewährleisten zu können, müssen sich das BMI und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Handlungsfeldern permanent weiterentwickeln und sich den vielfältigen und dynamischen Veränderungen stellen“, sagte Innenminister Mag. Gerhard Karner anlässlich der Präsentation der neuen Geschäftseinteilung am 2. Juni 2022 in Wien. Karner betonte, dass Themen wie Cyber-Kriminalität, Terrorismus und Extremismus, Krisenbewältigung und irreguläre Migration das BMI auch in Zukunft beschäftigen würden. „Das Ziel dieser Reform ist die Schaffung einer modernen, straffen und zeitgemäßen Organisation, die solchen Herausforderungen nicht nur standhält, sondern proaktiv entgegentritt“, sagte der Innenminister.
„In der Umsetzung war es mir als Projektverantwortlichem wichtig, Abläufe in den zentralen Organisationsstrukturen schneller, effizienter und wirkungsvoller zu gestalten, Ressourcen- und Ergebnisverantwortung in den Funktionen zu vereinen, Schnittstellen zu reduzieren und die Ansprechstellen für die nachgeordneten Direktionen und Ämter zu bündeln“, erklärte Generalsekretär Mag. Helmut Tomac. 

Zentralstellenreform: Die Flugpolizei ist in die Direktion Spezialeinheiten/Einsatzkommando Cobra integriert worden.
Zentralstellenreform: Die Flugpolizei ist in die Direktion
Spezialeinheiten/Einsatzkommando Cobra integriert worden.
© Gerd Pachauer

Schwerpunkte der Reform sind die Bündelung von IKT-Agenden, die Einrichtung einer Bundespolizeidirektion als zentrale Ansprechstelle aller Landespolizeidirektionen, die Zusammenführung von Organisationsteilen für Krisenmanagement, Lageinformation und Leitstellenangelegenheiten sowie die Bündelung operativ-polizeilicher Komponenten in der Generaldirektion.

Weitere Schwerpunkte sind die Einbettung der Flugpolizei in den Bereich der Direktion Spezialeinheiten, der Transfer europäisch-internationaler Angelegenheiten in die Sektion V, die Delegierung dienstbehördlicher Verantwortlichkeiten in alle Sektionen sowie der Ausbau im Bereich des E-Governments. Karner sagte: „Mit dieser Reform wird der zweite große Schritt des Projekts ‚Reorganisation der Zentralleitung‘ umgesetzt, die Einrichtung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst mit 1. Dezember 2021 wurde bereits als erster Schritt vorangestellt.“

Die neue Geschäftseinteilung wurde auf Basis einer vorangegangenen Evaluation der Aufbau- und Ablauforganisation erarbeitet. Generalsekretär Tomac bedankte sich beim Projektteam und allen involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: „Der Weg zu einer modernen und nachhaltigen Organisation ist ein gemeinsamer, der auf den Erfahrungen der Bediensteten aufbaut und ihre Handschrift trägt, dafür möchte ich mich bedanken.“

Die Aufbauorganisation der BMI-Zentralstelle mit einem Generalsekretariat und fünf Sektionen wurde beibehalten. Der Datenschutzbeauftragte des BMI und die Abteilung Interne Revision sind weiterhin beim Generalsekretär angesiedelt. Die Sektionsbezeichnungen wurden großteils gleich gelassen. Um Verwechslungen mit früheren bzw. nicht mehr existenten Organisationseinheiten zu vermeiden, wurde allerdings eine komplett neue Systematik bei der Nummerierung der Organisationseinheiten gewählt: Sektionsunmittelbare Abteilungen werden durch den Großbuchstaben „S“ nach der römischen Zahl für die Sektion erkennbar, ansonsten folgt nach der römischen Zahl das Buchstabenkürzel der jeweiligen Gruppe. Innerhalb einer Sektion kommt jede Abteilungsnummer nur einmal vor.

Sektion I (Präsidium).

Reorganisation der BMI-Zentralstelle: Adaptierung und Bündelung von Aufgaben.
Reorganisation der BMI-Zentralstelle: Adaptierung und
Bündelung von Aufgaben. © BMI

Die Präsidialsektion stellt durch wirksame Prozesssteuerung und effiziente Erbringung interner Dienstleistungen sicher, dass alle Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres ihre Leistungen effizient, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig erbringen können. Mit dem Transfer der EU- und der internationalen Angelegenheiten in die Sektion V ging eine Neuordnung der drei Gruppen einher – die Gruppe I/A ist nun für Sicherheitspolitik, den Psychologischen Dienst und die Sicherheitsakademie zuständig, die Gruppe I/B für Personal und Organisation und die Gruppe I/C für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement und Sportangelegenheiten. Direkt dem Sektionsleiter unterstehen der Chefärztliche Dienst und die Abteilung für Budget, Controlling und Risikomanagement. Im Sinne einer Zusammenführung von Ergebnis- und Ressourcenverantwortung werden dienstbehördliche Agenden an die jeweiligen Sektionsleiter delegiert – die Sektion I bleibt dabei aber dennoch oberste Dienstbehörde des BMI. In den delegierten Bereichen obliegt den Sektionsleitern jedenfalls die Entscheidungsbefugnis und es sind die entsprechenden Evidenzen zu führen.
Die Umsetzung der dienstbehördlichen Entscheidungen ist Aufgabe der Sektion I. Es wurde eine zentrale Abrechnungsstelle für Ressortförderungen und Projektfinanzierungen eingerichtet. Die bisherige Personalabteilung wurde aufgeteilt: In eine Grundsatzabteilung und in eine Abteilung für Personalservices. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Dienstbehörde in Disziplinarangelegenheiten wurde gestärkt. Disziplinarrechtliche Erhebungen werden künftig über Auftrag der Dienstbehörde auch von der Sektion I getätigt, wenn die Übernahme der Erhebungstätigkeit aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls sinnvoll und erforderlich scheinen. Weiters wurde eine zentrale Stelle für Personalentwicklung in der Sektion I eingerichtet

Sektion II (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit/GD).

Zentralstellenreform: Der neuen Bundespolizeidirektion in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres sind alle Landespolizeidirektionen unterstellt.
Zentralstellenreform: Der neuen Bundespolizeidirektion in der
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im
Bundesministerium für Inneres sind alle
Landespolizeidirektionen unterstellt. © Gerd Pachauer

Die Sektion II leitet und steuert die Gesamtheit der österreichischen Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BK), die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), die Direktion Spezialeinheiten/ Einsatzkommando Cobra (DSE/EKO­ Cobra) sowie die Sondereinheit für Observation (SEO); ebenso ist sie für das Krisenmanagement zuständig.
Von 38.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenressorts sind über 30.000 der Sektion II unterstellt; rund 2.300 davon arbeiten in der Zentralstelle samt Direktionen und Ämtern. Die Reorganisation brachte für die Sektion II neben laufenden bzw. in Umsetzung befindlichen Projekten in Zusammenhang mit der DSE/EKO Cobra, der Einrichtung der DSN, dem BK sowie der aktuellen Kriminaldienstreform große Veränderungen mit sich. Aufgrund der Zusammenführung von Ergebnis- und Ressourcenverantwortlichkeit und der damit einhergehenden Delegierung dienstbehördlicher Aufgaben wurden eigene Organisationsteile in der neuen Bundespolizeidirektion (Gruppe II/BPD) sowie der Direktion Organisation, Ressourcen- und Krisenmanagement GD (Gruppe II/ORK) eingerichtet. Die Dienstbehördenfunktion für dienstbehördliche Entscheidungen, steuerungsrelevante Aufgaben und Entscheidungen im Personalmanagement wird für die GD künftig von der Abteilung II/ORK/8 wahrgenommen. Grundsatz- und Querschnittsaufgaben, die nicht in einer bestimmten Organisationseinheit der GD abgebildet werden konnten, sowie das breite nationale wie internationale Aufgabenspektrum der Sektion II machen – wie bisher – eine Stabsabteilung beim Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit notwendig (Abteilung II/GD/1 – Grundsatz, Strategie und Recht GD). Sie hat Koordinationsaufgaben und ist für das Risikomanagement der GD zuständig. Neu ist dabei eine Stärkung der Aufgabe „Recht“ und die Servicierung und Beratung der Sektionsleitung in der Öffentlichkeitsarbeit.

Der neuen Gruppe II/BPD (Bundespolizeidirektion) sind alle Landespolizeidirektionen (LPD) unterstellt. Der Bundespolizeidirektor steuert und koordiniert deren Ressourcen und Agenden. Neben exekutivspezifischen Einsatz-agenden ist er für die die LPD betreffenden organisatorischen Angelegenheiten und Personalaufgaben zuständig. Die operative Grenz- und Fremdenpolizei wurde von der Sektion V in die GD verlagert und mit verwandten Aufgaben (Auslandseinsätze, Flughafen- und Luftfahrtsicherheit) in einer eigenen Abteilung in der BPD (II/BPD/6) abgebildet.
Die Aufgaben der neuen Direktion Organisation, Ressourcen- und Krisenmanagement GD (Gruppe II/ORK) umfassen grundsätzlich die gesamte Sektion II. Die Gruppe II/ORK ist für die Erstellung von Leitlinien und Grundsätzen zuständig und übt eine entsprechende Koordinierungs-, Servicierungs- und Controllingfunktion aus. Die neue Abteilung II/ORK/10 ist für Krisenmanagement, Lageinformation und Leitstellenangelegenheiten zuständig. Hier soll zukünftig auch das geplante Bundeslagezentrum angesiedelt sein. Der Bereich „Bevölkerungs- und ZivilschutzausbiIdung“ ist ebenfalls hier abgebildet.
Auf Ebene der Direktionen und Ämter der GD ist insbesondere hervorzuheben, dass die Flugpolizei und Teile der ehemaligen Zivilschutzschule im Rahmen der Reorganisation der Zentralstelle des BMI in die Direktion Spezialeinheiten/Einsatzkommando Cobra integriert worden sind. Die Zuständigkeit der Flugpolizei (Abteilung II/DSE/4) wurde um das Aufgabenfeld „Drohnen“ erweitert und die Zivilschutzschule wird zu einem CBRN-Competence-Center ausgebaut.

Die Sektion III (Recht)

Die Sektion III (Recht) bündelt die Rechtskompetenz des Innenressorts etwa in den Bereichen Legistik, E-Government, Sicherheitsverwaltung, Grund- und Menschenrechte, Wahlen und Datenschutz. Sie ist die Verbindungsstelle zum Parlament, zur Volksanwaltschaft und der Finanzprokuratur. Während das Vergaberecht seit 1. Juli 2022 von der Sektion IV wahrgenommen wird, wurde eine neue Abteilung für historische Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Sektion III geschaffen. Weiterhin ist der Sektion III das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zugeordnet; hier kam es durch die Reorganisation zu keinen Änderungen.
Direkt bei der Sektionsleitung sind unter anderem Koordinationsaufgaben  in Personalangelegenheiten und Budget­angelegenheiten gebündelt. Sektionsunmittelbar sind weiterhin die – bereits zuvor bestehenden – Abteilungen III/S/1 (Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten) und III/S/2 (Wahlangelegenheiten). Neu eingerichtet wurde eine Abteilung  für Historische Angelegenheiten. Die Aufgaben „Belange der Fachaufsicht über das Mauthausen Memorial“, die Kriegsgräberfürsorge sowie die Traditionspflege bzw. Exekutivgeschichte werden in dieser neuen Abteilung gebündelt.
Innerhalb der Gruppe III/A (Legistik und Recht) finden sich nunmehr die Abteilungen III/A/4 (Legistik), III/A/5 (E-Government), III/A/6 (Sicherheitsverwaltung) und III/A/7 (Grundsätzliche Rechtsangelegenheiten und Datenschutz). Innerhalb der Legistik-Abteilung wurde ein neues Referat für Querschnittsmaterien eingerichtet. Dieses wird sich insbesondere mit legistischen Angelegenheiten befassen, die im Bereich des Krisenmanagements, der Netz- und Informationssystemsicherheit oder der Resilienz kritischer Infrastruktur anfallen.
In die neu eingerichtete Abteilung III/A/5 (E-Government) wurden die bisherigen Referate für Passwesen und e-ID und für Personenstandswesen integriert. In der Abteilung III/A/6 verbleibt eine Fülle von sensiblen Sicherheitsverwaltungs-Agenden. In der Abteilung III/A/7 wurden zwei neue Referate angesiedelt sein – einerseits ein Referat für Fragen zu Zivilrecht und Haftung, andererseits ein Referat für das Auskunftspflichtsgesetz bzw. das zukünftige Informationsfreiheitsgesetz. Unverändert bleibt das schon bislang in der Rechtsabteilung bestehende Datenschutz-Referat.

In der Sektion IV (IT und Service) 

In der Sektion IV (IT und Service) wurde die Direktion Digitale Services (DDS) eingerichtet, die sechs Abteilungen umfasst und die IKT-Aufgaben des BMI bündelt: Der DDS kommt die Gesamtsteuerung für die Erbringung aller von der Direktion zu verantwortenden IKT-Services des BMI zu, ausgenommen die nachrichtendienstliche IKT der DSN. Ein Compliance-, Risiko- und Wertemanagementsystem wird für den Bereich der DDS gemäß den ressortweit geltenden Leitlinien und Grundsätzen eingeführt und betrieben. Die Vergabeabteilung, bis 1. Juli Teil der Sektion III, wird unmittelbar der Sektionsleitung IV unterstellt und ist für Leitlinien, Grundsätze und Koordination der Vergabeangelegenheiten für das Bundesministerium für Inneres zuständig. Die seit 1. Dezember 2021 bereits unmittelbar dem Sektionsleiter IV unterstellte Abteilung IV/S/2 (Netz- und Informationssystemsicherheit) bündelt die Aufgaben des Innenministers auf dem Gebiet der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen und leistet Unterstützungsaufgaben im Bereich Cybersicherheit.
Wesentliche Neuerungen in der Gruppe IV/A (Wirtschaft, Raum und Technik) sind zwei neue Abteilungen: die IV/A/3  (Technische Ausrüstung und Uniformierung) und die Abteilung IV/A/4  (Sondereinsatztechnik). In der Abteilung IV/A/5 (Bau- und Immobilienmanagement) wird das neue Referat IV/A/5/b (Immobilienstrategie und Großprojekte) eingerichtet, das für die Entwicklung und Koordination der Immobilienstrategie des BMI und die Planung und Umsetzung von Großbauvorhaben, insbesondere Sicherheitszentren und Großobjekten, zuständig ist.

Sektion V (Migration und Internationales).

Die Sektion V (bislang Fremdenwesen) erhielt mit 1. Juli 2022 die Bezeichnung „Migration und Internationales“. Die Sektion fasst die Themenbereiche legale Migration (Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen), irreguläre Migration (Integrierte Grenzverwaltung, Fremdenpolizei, Rückkehr) sowie Asyl und Grundversorgung zusammen. Darüber hinaus werden die EU- und internationalen Angelegenheiten nun in der Sektion V betreut bzw. koordiniert. In der Sektion V finden sich nur mehr zwei Gruppen – die Gruppe V/A (EU, Internationales, Aufenthalt, Förderungen) und die Gruppe V/B (Integrierte Grenzverwaltung, Fremdenpolizei, Asyl und Rückkehr). In der sektionsunmittelbar angesiedelten Abteilung V/S/1 (Ressourcensteuerung), die sich um Personal, Budget und Controlling kümmert, wurden auch die Angelegenheiten des Sachverständigen- und Dolmetschwesens für das gesamte Ressort verankert. Direkt bei der Sektionsleitung werden die Zuständigkeit für die gesamtstaatliche Migrationsstrategie und Grundsatzangelegenheiten wahrgenommen.
Die gesamte Zuständigkeit für EU und Internationales wanderte aus der Sektion I in die Gruppe V/A, die nun aus vier Abteilungen besteht. Die neue Abteilung V/A/3 zeichnet für alle den Wirkungsbereich des BMI berührenden Angelegenheiten der EU, internationale Angelegenheiten, EU-Grundsatzpolitik, EU-Institutionen und für das internationale Vertrags- und Attachéwesen verantwortlich.  Darüber hinaus wurde ein Sekretariat für das Lenkungsgremium EU und Internationales (LG-EUI) eingerichtet.
In die Gruppe V/A integriert wurde die Abteilung V/A/4 (Migrationsförderung, SPOC EU- und internationale Projekte), die künftig Verwaltungsbehörde für alle drei „Home-Affairs-Funds“ und nun mit dem gänzlich neu geschaffenen Single Point of Contact (SPOC) Ansprechpartner für sämtliche internationale Projekte des BMI ist. Die Bereiche Asyl, Grundversorgung und Rückkehr bleiben weiterhin in einer Gruppe zusammengefasst. Diese wird nunmehr als Gruppe V/B „Integrierte Grenzverwaltung, Fremdenpolizei, Asyl und Rückkehr“ geführt und besteht aus fünf Abteilungen.
Als wichtige inhaltliche Neuerung ist hervorzuheben, dass die Abteilung V/B/6 nunmehr für die rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem „Entry Exit System“ zuständig ist.
Die Aufgaben der Abteilung V/B/7 verringern sich einerseits durch eine Überführung der operativen Aufgaben des Abschiebemanagements in die neue Bundespolizeidirektion, erweitern sich aber insofern, als dass die Abteilung künftig als nationale ETIAS-Stelle zuständig für das europäische Einreiseinformations- und Authorisierungssystem ist und unter anderem über die Erteilung und Versagung von Einreisegenehmigungen entscheidet.

Geschäftseinteilungsänderung

Neue Führungskräfte

Bei der Reorganisation der Zentralstelle des Innenministeriums wurden folgende Führungskräfte bestellt:

Gruppenleiter

  • Dr. Wilhelm Sandrisser – Leiter der Gruppe I/A (Sicherheitspolitik, Psychologischer Dienst, Sicherheitsakademie).
  • Mag. Wolfgang Taucher – Leiter der Gruppe I/B (Personal und Organisation).
  • Michael Takacs, BA MA MSc – Leiter der Gruppe II/BPD (Bundespolizeidirektion).
  • Reinhard Schnakl, BA MA – Leiter der Gruppe II/ORK (Organisation, Ressourcen- und Krisenmanagement GD).
  • Ing. Peter Skorsch, BA – Leiter der Gruppe IV/A (Wirtschaft, Raum und Technik).

Abteilungsleiter/-innen

  • Dr. Albert Koblizek – Leiter der Abteilung I/B/6 (Personal Grundsatz).
  • Mag. Friederike Hacker – Leiterin der Abteilung I/B/8 (Personal Services).
  • Gottfried Dürlinger, BA MA – Leiter der Abteilung II/GD/1 (Grundsatz, Strategie und Recht GD).
  • Siegfried Gundel, BA MA – Leiter der Abteilung II/BPD/2 (Grundsatzangelegenheiten BPD).
  • Mag. Manfred Zirnsack – Leiter der Abteilung II/BPD/3 (Ressourcensteuerung LPD).
  • Robert Strondl, BA MA – Leiter der Abteilung II/BPD/4 (Allgemeiner Exekutivdienst).
  • Peter Scheibner, BA – Leiter der Abteilung II/BPD/5 (Polizeiliche Sondereinsätze).
  • Berthold Hubegger, BA MA – Leiter der Abteilung II/BPD/6 (Operatives Grenz- und Fremdenpolizeimanagement).
  • Thomas Schlesinger, BA MA – Leiter der Abteilung II/ORK/8 (Organisation, Personal- und Sachressourcenmanagement GD).
  • Michael Hartl, BA MA – Leiter der Abteilung II/ORK/9 (Budgetmanagement und Controlling GD).
  • Wolfgang Nicham, BA MA – Leiter der Abteilung II/ORK/10 (Krisenmanagement, Lageinformation und Leitstellenangelegenheiten).
  • Stephan Mlczoch, BA BA MSc – Leiter der Abteilung III/S/3 (Historische Angelegenheiten).
  • Mag. Michael Fuchs – Leiter der Abteilung III/A/5 (E-Government).
  • Mag. Olivia Aro-Wagerer, MSc – Leiterin der Abteilung III/A/6 (Sicherheitsverwaltung).
  • Johannes Stachel, BA MA – Leiter der Abteilung IV/A/4 (Sondereinsatztechnik).
  • Wolfgang Müller – Chief Technical Officer in der Direktion Digitale Services (DDS)
  • Mag. Mike Fandler – Leiter der Abteilung IV/DDS/7 (IKT-Strategie und zentrale Dienstleistungen).
  • Ing. Erhard Friessnik, BSc MSc MA – Leiter der Abteilung IV/DDS/10 (Betrieb kritischer IT).
  • DI Dr. Patrick Einzinger – Leiter der Abteilung IV/DDS/11 (IKT-Anwendungen).
  • DI Michael Eichinger, BSc – Leiter der Abteilung IV/DDS/13 (IT-Security).
  • Mag. Tamara Kerbl, BA – Leiterin der V/A/3 (EU- und internationale Angelegenheiten).

Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2022

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