Fundservice der Gemeinde Wien
Gebisse, Geigen, Geld
Im Zentralen Fundservice der Gemeinde Wien wurden 2021 71.300 Gegenstände deponiert. Knapp die Hälfte der Fundsachen konnte den Eigentümern zurückgegeben werden.
Zentrales Fundservice der Stadt Wien (MA 48):
Gegenstände werden ein Jahr lang aufbewahrt und
anschließend verwertet. ©Stadt Wien/Ma 48A
Die „Top Five“ der 2021 in Wien gefundenen Sachen waren Ausweise und Dokumente (20.200), Geldbörsen (10.500), Schlüssel und Schlüsselbünde (8.300), Elektronik- und EDV-Geräte (6.600), Taschen, Koffer und Sackerl (5.500). Insgesamt waren es 71.300 Fundstücke, darunter Besonderheiten wie Musikinstrumente, darunter Geigen, Gitarren und Trompeten, Kinderwägen, Rollatoren und drei Gebisse.
Fundabgabe.
Finderinnen und Finder werden von der Gemeinde Wien ersucht, Gegenstände ab einem Wert von zehn Euro sowie Ausweise und Dokumente bei einer Fundservicestelle der Stadt abzugeben. Geringwertige Fundstücke wie Kleidungsteile oder Schirme können hingegen bei knapp 100 in Wien verfügbaren Fundboxen abgegeben werden – und das rund um die Uhr und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen.
Fundboxen.
Die roten Fundboxen erleichtern die Abgabe von Fundstücken. Sie sind – mit Ausnahme jener auf den Mistplätzen – rund um die Uhr zugänglich. Alle Fundboxen und persönlichen Abgabestellen sind im Online-Stadtplan der Stadt Wien bzw. in der 48er-App abrufbar. Informationen zu den Standorten und Fundservicestellen gibt es auch unter www.wien.gv.at/verwaltung/ fundservice/gefunden.html .
Wertvolle Funde.
In der Stadt gibt es etwa 100 Fundboxen. Sie sind mit
Ausnahme jener auf den Mistplätzen rund um die Uhr
zugänglich. ©Stadt Wien/MA 48
Sollte es sich um einen wertvollen Fund wie etwa Bargeld, Schmuck oder Kameras handeln, werden diese im Idealfall persönlich im Zentralen Fundservice oder in den Magistratischen Bezirksämtern, außerhalb der Geschäftszeiten bei der Feuerwache im Rathaus, abgegeben. Bei einer Fundanzeige kann im Nachhinein ein Finderlohn beansprucht werden. Dieser beläuft sich bei verlorenen Sachen bis zu einem Betrag von 2.000 Euro auf 10 Prozent, über 2.000 Euro auf 5 Prozent des Sachwertes. Verlustmeldungen kann man selbst im Online-Fundamt (www. fundamt.gv.at ) erstellen und ausdrucken. Die Ausstellung von Verlustmeldungen in den Magistratischen Bezirksämtern oder beim Zentralen Fundservice ist kostenpflichtig, sofern diese zur Vorlage gegenüber anderen Behörden und Institutionen dienen. Eine Verlustmeldung dient weder als Ersatzdokument, noch werden die Angaben darin amtlich beglaubigt.
Verlustanzeigen bei der Polizei.
Der Verlust von Führerschein, Kfz-Zulassungsschein, einer Kennzeichentafel, waffenrechtlichen Dokumenten oder Schieß- und Sprengmitteln muss bei der Polizei gemeldet werden. Dort wird auch eine Verlustanzeigenbestätigung ausgestellt. Diese gilt als zeitlich begrenztes Ersatzdokument. Wenn der Verdacht besteht, dass es sich um einen Diebstahl handelt, sollte eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstattet werden. Verluste von inländischen Reisepässen oder Personalausweisen sind in Wien dem Magistratischen Bezirksamt zu melden.
Fundservice der „48er“.
Alle in der Stadt und in den Fahrzeugen der Wiener Linien gefundenen Gegenstände, ausgenommen Schirme und andere Kleinigkeiten, werden von der MA 48 elektronisch erfasst und gelagert. Anschließend wird versucht, die rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzer ausfindig zu machen. Ist die Suche erfolglos, wird der Fund ein Jahr lang aufbewahrt. Sofern der Gegenstand innerhalb dieser Frist nicht abgeholt wird, geht er in das Eigentum der Stadt Wien über. Die MA 48 verkauft intakte Waren im 48er-Tandler (https://48ertandler.wien.gv.at ) oder spendet sie an karitative Einrichtungen.
Die Zahl der verlorenen Gegenstände stieg 2021 gegenüber 2020 um rund zehn Prozent. Das lag vor allem daran, dass im Jahr davor durch den strengen Lockdown weniger Menschen unterwegs waren. Rund 45 Prozent der abgegebenen Gegenstände konnten den Eigentümern oder Behörden zurückgegeben werden – darunter ein Geldfund in der Höhe von 200.000 Euro, der ehrlicherweise abgegeben und an den Besitzer zurückgegeben werden konnte.
Nicole Felicitas Antal
Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2022
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