Vorurteilskriminalität

Hohe Aufklärungsquote

2021 wurden 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten erfasst – über zwei Drittel der Straftaten konnten von der Polizei aufgeklärt werden. Häufigstes Vorurteilsmotiv war „Weltanschauung“.

Monitoring Definition von „Hate-Crime“.
Monitoring Definition von „Hate-Crime“.
Grafik: BMI

Die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei vorsätzlichen Straftaten bietet wichtige Anhaltspunkte für das Erkennen und Verfolgen von „Hate-Crime“ seit 1. November 2020. Der erste Jahresbericht, basierend auf der neuen polizeilichen Datenerfassung und Auswertung, wurde am 22. Juli 2022 veröffentlicht, dem europaweiten Aktionstag für die Betroffenen von Hasskriminalität.
In Österreich wurden im Vorjahr 5.464 vorurteilsmotivierte Straftaten und 6.619 Vorurteilsmotive erfasst, somit durchschnittlich 74 Vorurteilsmotive bei 61 Straftaten pro 100.000 Einwohner, wobei die polizeilichen Erfassung seit 1. November 2020 zugenommen hat.

Vorurteilsmotivierte Straftaten oder „Hate-Crimes“ sind gerichtlich strafbare Handlungen, die aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit des Opfers oder des Tatobjekts zu einer Gruppe, die die Täter/-innen ablehnen, vorsätzlich begangen werden. Vorurteilsmotivierte Straftaten haben stärkere Auswirkungen als andere Straftaten (Wellen der Verletzungen), die ohne Vorurteilsmotiv begangen wurden. Denn diese Straftaten treffen neben dem Opfer alle Träger/-innen desselben Identitätsmerkmals und möglicherweise die gesamte Gesellschaft. Daher haben Opfer von vorurteilsmotivierten Straftaten ein tendenziell erhöhtes Unsicherheitsgefühl und die Bereitschaft, die Taten bei der Polizei anzuzeigen, ist oft geringer als bei Delikten ohne Vorurteilsmotive.

Neun Motivkategorien.

Da eine Tat mehrere Vorurteilsmotive haben kann, übersteigt die Zahl der dokumentierten Vorurteilsmotive die Gesamtsumme der strafbaren Handlungen. Vorurteilsmotivierte Straftaten wurden in neun Motivkategorien erfasst: Weltanschauung (2.052 Vorurteilsmotive), nationale/ethnische Herkunft (1.874), Religion (750), Hautfarbe (408), sexuelle Orientierung (376), Geschlecht (354), sozialer Status (287), Alter (266) und Behinderung (252). Die meisten Vorurteilsmotive wurden in Wien (1.709), Ober­österreich (1.268) und Niederösterreich (939) verzeichnet, relativ zur Wohnbevölkerung am meisten in Salzburg, ­Wien und Oberösterreich. 2021 war stark von Kontroversen aufgrund der Corona-Pandemie geprägt.

Hohe Aufklärungsquote.

Opfergruppen: Strafrechtlich geschützte Identitätsmerkmale.
Opfergruppen: Strafrechtlich geschützte Identitätsmerkmale.
Grafik: BMI

68,8 Prozent der vorurteilsmotivierten Straftaten innerhalb des Erfassungszeitraums wurden von der Polizei aufgeklärt. Die Aufklärungsquote liegt über dem allgemeinen Durchschnitt aufgeklärter Straftaten. Verglichen mit der allgemeinen Kriminalstatistik 2021, waren die erfassten Tatverdächtigen bei Hate-Crimes häufiger Jugendliche und männliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Dieser Umstand fiel besonders bei antisemitischen Straftaten auf. Hingegen war der Anteil fremder Tatverdächtiger bei christen- und islamfeindlichen Straftaten und bei Hate-Crimes gegen das „Geschlecht“ erhöht. Außerdem auffällig war bei antisemitisch motivierten Hate-Crimes der hohe Anteil ermittelter Online-Straftaten, vor allem von Verhetzungen und antisemitischen Bildbotschaften. Mehr als die Hälfte islamfeindlicher Vorurteilsmotive wurden im (halb-)öffentlichen und privaten Raum registriert. Christenfeindlichkeit wiederum äußert sich häufiger in Angriffen auf Sakralstätten, vor allem durch Sachbeschädigungen.
Hate-Crimes wegen „Hautfarbe“ wurden zu einem Drittel, wegen „Weltanschauung“ und „Behinderung“ zu jeweils einem Viertel als Online-Delikte dokumentiert, was für weniger direkten Kontakt der Tatverdächtigen mit diesen Opfergruppen spricht.

Online-Kurs.

Damit die rund 29.000 Polizist/-innen auf diese Aufgabe flächendeckend vorbereitet sind, wurde nach der Blended-Learning-Methode ein E-Learning-Seminar sowie eine Multiplikator/-innenausbildung konzeptioniert. Diese Schulungsstrategie wurde seit August 2020 in drei Schritten eingeführt. Es wurden 207 Multiplikator/-innen aller LPDs ausgebildet und seitdem werden sie laufend von der Abteilung III/S/1 („Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten“) des Innenministeriums betreut. Der Online-Kurs wurde mit Zertifikat bereits von 25.926 Teilnehmenden absolviert (Stand 16. Mai 2022).

Vorurteilsmotive.

Am 1. November 2020 wurde zur Erfassung der Vorurteilsmotive gemäß Opfergruppen im polizeilichen Protokollierungsprogramm die Registerkarte „Motiv“ freigeschaltet und seitdem ist dies ein fixer Teil der Arbeitsroutine der Polizei geworden.
Das Eintragen eines oder mehrerer Vorurteilsmotive über Klickfelder ist für manche Delikte (z. B. Verhetzung) eine Pflichtaufgabe, für die meisten Vorsatzdelikte möglich und für einzelne Delikte (z.B. Fahrlässigkeitstatbestände) unmöglich. Die eingetragenen Daten werden über eine eigens geschaffene Schnittstelle mittels „Elektronischem Rechtsverkehr (ERV)“ an die Justiz übertragen. „Durch die strukturierte Erfassung von vorurteilsmotivierten Straftaten leis­tet die Polizei einen wichtigen Beitrag für das demokratische Zusammenleben in Österreich. Entscheidend ist vor allem das konsequente Vorgehen der Polizei gegen derartige Straftaten. Bei Versammlungen der Corona-Maßnahmengegner wurden zahlreiche Strafanzeigen wegen Verharmlosung des Holocausts erstattet“, sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich der Veröffentlichungs des Hate-Crime-Berichts 2021.

EU-Expertentagung zur Datenerfassung und Opferunterstützung.

Am 19. und 20. Mai 2022 fand ein Treffen der EU-Arbeitsgruppe zur Datenerfassung von Vorurteilskriminalität unter Federfüh-rung des Bundesministeriums für Inneres in Wien statt. Das Expertengremium hat die Bekämpfung von „Hate-Speech“ und „Hate-Crime“ zum Ziel.
„Je besser öffentliche und zivilgesellschaftliche Daten zu Vorurteilskriminalität vergleichbar und nutzbar gemacht werden, desto effektiver können Strafverfolgung und Prävention ansetzen“, sagte Mag. Johanna Eteme, Leiterin der Abteilung „Grund- und Menschenrechtsangelegenheiten“ im BMI.

Innenministerium: Treffen der EU-Arbeitsgruppe zur Datenerfassung von Vorurteilskriminalität.
Innenministerium: Treffen der EU-Arbeitsgruppe zur Datenerfassung von Vorurteilskriminalität. © Alexander Tuma

Ziel der zweitägigen Tagung war der Erfahrungsaustausch zur Weiterentwicklung der Datenerfassung, insbesondere des Ausbaus der Nutzbarkeit öffentlicher und zivilgesellschaftlicher „Hate-Crime“-Daten sowie der Ausbau eines Nationalen Verweissystems für besonders schutzbedürftige Opfer. 30 Expertinnen und Experten aus 13 EU-Staaten nahmen an dieser Tagung teil. In Absprache mit dem Justizministerium beteiligte sich die Geschäftsführung des „Centers of Legal Competence“ (CLC), das für die Opferunterstützung der Justiz koordinierend zuständig ist. Zivilgesellschaftliche Akteure wie der WEISSE RING und der Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) verwiesen in ihren Stellungnahmen auf die österreichische Vorreiterrolle bei der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung. Die Israelitische Kultusgemeinde Österreichs betonte in ihrer Darstellung die vorbildliche und langfristige Kooperation zwischen BMI, Polizei und jüdischer Community, wie auch die Unterzeichnung des Memorandum of Understanding am 16. Juni 2022 zwischen Innenminis­ter Gerhard Karner und dem Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde Oskar Deutsch unterstreicht.

Hauptaufgabe dieser 2016 gegründeten Plattform aus Vertreterinnen und Vertretern aller Mitgliedsstaaten, zahlreicher internationaler Organisationen (EU-Menschenrechtsagentur, Europarat, ODIHR-OSZE, CEPOL u. a.) und europaweiter Dachverbänden der Zivilgesellschaft und ihrer Unterarbeitsgruppen ist die Bekämpfung von „Hate-Speech“ und „Hate-Crime“ europaweit zu fördern. „Hate-Crime-Opfer gehen meist nicht zur Polizei, weil sie sich nichts davon versprechen, sich nicht trauen oder resignieren. Vor dieser Herausforderung stehen alle Mitgliedstaaten der EU. Sie haben unterschiedliche Ansätze entwickelt, um die Gesellschaft zu sensibilisieren und das Vertrauen der Opfer zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft zu schaffen. Durch diesen fachlichen Austausch können wir auf Best-Practice-Beispiele anderer Länder aufbauen“, unterstrich Johanna Eteme.

Informationen und Pilotbericht: www.bmi.gv.at/408/Projekt/start.aspx

Richard Melichar

Beleidigung

Strafbare Handlung gegen die Ehre

Eine Beleidigung gemäß § 115 StGB ist eine strafbare Handlung gegen die Ehre und ein Privatanklagedelikt. Jedoch wird in § 117 Abs. 3 StGB geregelt, dass eine Beleidigung ein Ermächtigungsdelikt ist, wenn die Tat gegen ein geschütztes Identitätsmerkmal des Opfers nach den in § 283 Abs. 1 StGB bezeichneten Gruppen gerichtet ist. Wird also eine Person beispielsweise wegen ihrer Weltanschauung, Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexuelle Orientierung oder Geschlecht vor mindestens drei Personen beschimpft, verspottet, misshandelt oder mit Misshandlung bedroht, ist das Opfer unverzüglich zu befragen, ob es eine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Wurde eine Ermächtigung erteilt, ist der Täter bzw. die Täterin strafrechtlich zu verfolgen.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2022

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