Polizeigeschichte

Das Vier-Polizeipräsidenten-Jahr

Die Revolution 1848 führte zu umfangreichen Reformen im Polizeiwesen. Im Revolutionsjahr wurde viermal der Polizeioberdirektor von Wien ausgewechselt.

Im Revolutionsjahr 1848 befand sich die Polizeioberdirektion am Petersplatz in Wien.
Im Revolutionsjahr 1848 befand sich die Polizeioberdirektion
am Petersplatz in Wien. © Polizeiarchiv Wien

Polizeistaat, Zensur, Unterdrückung jeder Freiheitsregung sowie Teuerung, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot und der Hungerwinter 1847/48 waren die Gründe für das Aufbegehren des Volkes im Jahr 1848. Die Revolution begann am 13. März in Wien mit einer Studentendemonstration und dem Sturm auf das niederösterreichische Ständehaus in der Herrengasse.
Hauptforderungen waren die Mitwirkung des Volkes an der Regierung, die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren, die Selbstverwaltung der Gemeinden, die Aufhebung der Zensur und des Untertanenverhältnisses der Bauern, die Einführung bürgerlicher Grundrechte, Presse-, Lehr- und Lernfreiheit sowie die Gleichstellung der Konfessionen. Die Studenten wurden von Arbeitern aus den Vorstädten unterstützt. Läden und Fabriken in den Vorständen wurden geplündert. Erzherzog Albrecht, Kommandant der Armee in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg, ließ auf die Aufrührer schießen, es gab die ersten Toten.
Der Kaiserhof machte daraufhin Zugeständnisse: Noch am Abend des 13. März musste Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst Metternich zurücktreten; er flüchtete nach Londen und kehrte erst 1851 nach Wien zurück. Kaiser Ferdinand I. versprach die Abschaffung der Zensur, Reformen und eine freiheitliche Verfassung. Nach dem Sturz Metternichs setzte der Kaiser am 20. März mit Franz Graf von Kolowrat-Liebsteinsky einen Ministerpräsidenten ein, der das Amt nur ein Monat lang innehatte. Im Revolutionsjahr 1848 verbrauchte der Kaiser insgesamt sechs Ministerpräsidenten. Die Ministerpräsidenten hatten ihren Amtssitz im Palais Modena in der Herrengasse 7, dem heutigen Sitz des Bundesministeriums für Inneres. Hier tagte auch die Ministerkonferenz, der Vorläufer des Ministerrats.
Auch im Polizeiwesen gab es Umwälzungen. Joseph Graf Sedlnitzky-Odrowas von Choltitz, Präsident der Obersten k. k. Polizei und Zensurhofstelle und damit „Polizeiminister“, trat am 17. März 1848 zurück und am 28. März wurde die Polizei- und Zensurhofstelle aufgelöst, die nach dem Rücktritt Sedlnitzkys elf Tage lang vom Zensor Anton von Vogel geleitet worden war. Die Zensur war damit abgeschafft. Die polizeilichen Agenden gingen an das neu geschaffene Innenministerium über, das im Gebäude der Böhmischen Hofkanzlei am Judenplatz untergebracht war. Auch die anderen Hofstellen wurden durch Ministerien ersetzt.

Köpferollen in der Polizeioberdirektion.

Johann Freiherr Kempen von Fichtenstamm: Gendarmeriechef und Leiter der „Obersten Polizeibehörde“.
Johann Freiherr Kempen von
Fichtenstamm: Gendarmeriechef und
Leiter der „Obersten
Polizeibehörde“.
© Polizeiarchiv Wien

In der k. k. Polizeioberdirektion Wien wechselte im Lauf des Revolutionsjahres viermal das Amt des Polizeioberdirektors. Der erste Polizeichef, der gehen musste, war Peter von Muth. Der 1784 in Wien geborene Jurist war ab 1817 Polizeidirektor in Brünn und wurde am 25. Jänner 1845 Polizeioberdirektor in Wien, nachdem sein Vorgänger Josef von Amberg zur Polizeihofstelle versetzt worden war. Peter von Muth, 1834 wegen seiner Verdienste geadelt, verlor am ersten Tag der Märzrevolution sein Amt und wurde pensioniert.

Polizeioberdirektor August Martinez.

Muths Nachfolger wurde August Martinez. Er wurde am 25. September 1794 in Machau (Machov) in Böhmen geboren und war nach dem rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Wien 1819 Praktikant beim Wiener Kriminalgericht. Am 8. Juni 1820 kam er als Konzeptspraktikant zur Polizeioberdirektion Wien. 1829 wurde Martinez nach Venedig versetzt, wo er Sekretär und 1832 Adjunkt in der Generalpolizeidirektion wurde. Die nächste Station war Mailand, wo er 1834 erster Adjunkt und Regierungsrat in der Generalpolizeidirektion wurde. 1835 wurde er zur Polizeidirektion Zara versetzt und zum Gubernialrat befördert. Ab 1843 leitete er die Innsbrucker Polizeibehörde. Am 5. August 1847 wurde er Leiter der neuen Zensur-Oberdirektion in Wien und wirklicher Hofrat.
Martinez war nur sechs Wochen lang Polizeioberdirektor. Am 23. April 1848 wurde er abgesetzt und nach Linz versetzt. Hauptgrund für die Abberufung war vermutlich sein Vorgehen im Fall Schütte. Dr. Anton Schütte, ein Gelehrter aus Westfalen und Unterstützer der Revolutionäre in Wien, forderte unter anderem die Einsetzung eines verfassunggebenden Parlaments für Österreich. Polizeioberdirektor Martinez ließ ihn daraufhin auf der Ferdinandsbrücke festnehmen und nach Deutschland abschieben. Schütte verfasste eine Dokumentation über die Oktober-Revolution 1848 und emigrierte mit anderen Revolutionären („Forty-Eighters“) in die USA.
Innenminister Franz von Pillersdorf beurteilte die Sicherheitsverhältnisse im Frühjahr 1848 in Wien als unzureichend. Die Polizei genieße „keine Achtung, ist ganz unwirksam und imponiert in keiner Beziehung“, hieß es im Ministerratsprotokoll vom 22. April 1848.

Peter Edler von Muth: Der erste von vier Polizeioberdirektoren im Revolutionsjahr 1848.
Peter Edler von Muth: Der erste
von vier Polizeioberdirektoren im
Revolutionsjahr 1848.
© Polizeiarchiv Wien

August Martinez wurde am 12. Mai 1848 provisorischer Leiter der Polizeidirektion Linz. Nach der Ernennung eines Polizeidirektors in Linz wurde Martinez mit 1. Juni 1848 in den Ruhestand geschickt. Mehr als vier Jahre nach der Revolution wurde er wieder aus dem Ruhestand geholt und am 14. Dezember 1852 zum Vizedirektor der Polizeidirektion Mailand bestellt. Ab Mai 1854 leitete er die Polizeidirektion Mailand und ab Jänner 1859 war er Polizeidirektor in Triest. Am 9. Juli 1860 wechselte er als Sektionschef in das Polizeiministerium und 1864 wurde er als 70-Jähriger endgültig pensioniert. Martinez wurde von Kaiser Franz Joseph am 25. November 1858 zum Ritter geadelt und am 3. Dezember 1864 in den Freiherrnstand erhoben. Nach seiner Pensionierung wohnte er in Graz, wo er am 30. April 1871 starb. Sein gleichnamiger, 1844 in Innsbruck geborener Sohn war Journalist und Schriftsteller.

Polizeioberdirektor Ernst Wilhelm Born.

Auf Martinez folgte Ernst Wilhelm Born als k. k. Polizeioberdirektor in Wien. Geboren 1803 in Tobitschau, Mähren, trat er nach dem rechtswissenschaftlichen Studium 1826 in den öffentlichen Dienst ein und wurde Konzeptspraktikant im Wiener Magistrat. 1828 wechselte er als Konzeptspraktikant in die Polizeioberdirektion Wien. 1831 wurde er nach Brünn versetzt und 1843 kam er zur Polizeioberdirektion Wien zurück, wo er am 23. April 1848 mit der Leitung der Polizeioberdirektion Wien betraut wurde.

Sturmpetition und Praterschlacht.

Emil Gérard von Festenburg: 1848 Polizeioberdirektor für eineinhalb Tage.
Emil Gérard von Festenburg:
1848 Polizeioberdirektor für eineinhalb
Tage. © ÖNB Wikimedia Commons

In Bohrns Amtszeit kam es zu dramatischen Ereignissen. Aufständische stürmten am 15. Mai 1848 die Hofburg und übergaben eine „Sturmpetition“ mit Reformforderungen. Zwei Tage später verließ Kaiser Ferdinand I. mit einem Teil seines Hofstaates Wien und ließ sich in der Hofburg in Innsbruck nieder, wo er sich sicher fühlte. Mitte August 1848 kehrte der Kaiser nach Wien zurück. Kurz darauf kam es zur „Praterschlacht“. Als am 23. August 1848 Demonstranten durch den Wiener Prater zogen, griff die kaiserliche Nationalgarde zu den Waffen. 18 Arbeiter und vier Soldaten starben; 282 Menschen wurden verletzt. Der Aufruhr ging weiter; Fabriken wurden angezündet und Maschinen zerstört.
Anfang Oktober 1848 eskalierte die Situation. Aufständische ermordeten am 6. Oktober Kriegsminister Theodor Graf Baillet de Latour und hängten die Leiche an einen Laternenpfahl. Die kaiserliche Familie flüchtete nach Olmütz, der Reichstag wurde nach Kremsier (Kroměříž) in Ostmähren verlegt und die kaiserlichen Truppen beschossen Wiens Innenstadt. Alfred Fürst Windisch-Graetz, Kommandant der kaiserlichen Armee, verhängte am 20. Oktober 1848 den Belagerungszustand über Wien. Elf Tage später wurde die Revolution blutig niedergeschlagen. Es gab 2.000 Tote. Standgerichte verhängten 24 Todesurteile wegen Hochverrats, viele Revolutionäre flüchteten aus Wien. Drei Männer wurden wegen ihrer Beteiligung an der Ermordung Latours auf dem Galgen hingerichtet.

Kurzzeit-Polizeioberdirektor Emil von Festenburg

Anfang November 1848 kam es zu einem weiteren Wechsel an der Spitze der Polizeioberdirektion Wien. Nachdem Polizeioberdirektor Ernst Wilhelm Born Wien verlassen hatte, wurde Emil Gérard von Festenburg am 5. November 1848 zum Leiter der Polizeioberdirektion ernannt. Am nächsten Tag kam aber Born nach Wien zurück und übernahm wieder die Leitung der Polizeibehörde. Ernst Wilhelm Born wurde im Februar 1849 Polizeidirektor in Brünn und vom Juli 1860 bis zu seiner Pensionierung am 31. Oktober 1865 war er Ministerialrat im Polizeiministerium. Der Kaiser adelte ihn am 25. Dezember 1865. Ernst Wilhelm Ritter von Born starb am 30. Juni 1870 in Brünn.
Der Eineinhalb-Tage-Polizeioberdirektor Emil von Festenburg wurde Referent in der Stadtkommandantur und am 24. Februar 1849 Vizestadthauptmann in Wien. Vor seiner Berufung nach Wien war Festenburg Polizeidirektor in Lemberg. Er starb im Sommer 1849 in Wien.

Polizeireformen.

Palais Modena in der Herrengasse (seit 1945 Sitz des Bundesministeriums für Inneres): 1848 Sitz des ersten Ministerpräsidenten der Monarchie.
Palais Modena in der Herrengasse (seit 1945 Sitz des
Bundesministeriums für Inneres): 1848 Sitz des ersten
Ministerpräsidenten der Monarchie. © Alexander Tuma

Als Folge der Revolution 1848 kam es in den folgenden Jahren zu zahlreichen Reformen im Polizei- und Rechtswesen. Nach der Abdankung Kaiser Ferdinands I. im Revolutionsjahr folgte ihm sein Neffe Franz Joseph.
1849 wurde in der Monarchie die Gendarmerie eingerichtet. Hauptaufgabe war die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit sowie für kriminalpolizeiliche Ermittlungen außerhalb der größeren Städte. Bei schwereren Fällen leitete der Untersuchungsrichter die Ermittlungen. Die Gendarmerie unterstand dem k. k. Armeeoberkommando und ihre Angehörigen waren der Militärgerichtsbarkeit unterworfen. In dienstlichen und ökonomischen Belangen entschied aber das Ministerium des Innern. Erster Generalinspektor der Gendarmerie war Feldmarschallleutnant Johann Kempen Freiherr von Fichtenstamm.
Mit Kaiserlicher Entschließung vom 10. Juli 1850 wurden die Grundzüge der Organisation der Polizeibehörden geregelt und der Erlass des Ministeriums des Inneren vom 10. Dezember 1850 legte die Vorschriften für den Wirkungskreis der k. k. Polizeibehörden fest. Die politischen Behörden waren zuständig für die Handhabung der Staats- und Lokalpolizei; sie überwachten die ortspolizeilichen Geschäfte der Gemeinde. Die wichtigsten Aufgaben waren die „Wahrung der gesetzlichen Ordnung, des Rechtsbestandes und der Wohlfahrt des Staates sowie des Einzelnen, Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, Verhinderung der Verletzung der Person und des Eigentums, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ausforschung der Übertreter der Gesetze und Überlieferung derselben an die zuständigen Behörden.“
Die Polizeiverwaltung im Bezirk leitete der Bezirkshauptmann; im Kreis der Kreispräsident (die Kreisämter wurden 1860 aufgelassen). Chef der Polizeiverwaltung eines Kronlandes war der Statthalter; oberster Leiter war der Minister des Inneren, damals Alexander Bach, der 1854 in den Freiherrenstand erhoben wurde. Für größere Städte war die Errichtung einer eigenen Polizeibehörde vorgesehen, das waren entweder „Stadthauptmannschaften und Polizeidirektionen“ oder „k. k. Polizeikommissariate“. Ab 1852 bezeichnete man erstere nur mehr als „Polizeidirektionen“. Der Leiter einer Polizeidirektion war unmittelbar dem Statthalter unterstellt. An der Spitze eines Polizeikommissariats stand der Polizeioberkommissär (oder Polizeikommissär); er war dem Bezirkshauptmann (bzw. bis 1860 dem Kreispräsidenten) unterstellt.
Der Wiener Polizeirayon umfasste das Stadtgebiet und eine Reihe von Randgemeinden. Er war in 28 Polizeikommissariatsbezirke eingeteilt. Zwischen 1851 und 1891 wurden zwölf Kommissariate aufgelassen, sechs kamen hinzu. 1891 bestand der Wiener Polizeirayon aus 22 Kommissariatsbezirken. Außerdem bildete man „Zentralbüros“ („Zentralämter“) in den Rayonen, vor allem für die zentrale Leitung des Exekutivdienstes der Bezirkspolizeikommissariate, die Überwachung der Sicherheit der Person und des Eigentums, das Pass-, Fremden- und Anzeigewesen sowie für die Überwachung der Presse, der Vereine und Versammlungen. Der Stadthauptmannschaft und Polizeidirektion waren die Militärpolizeiwache und die Zivilpolizeiwache unterstellt.

„Oberste Polizeibehörde“.

Mit Kaiserlicher Entschließung vom 25. April 1852 entstand die „Oberste Polizeibehörde“, eine vom Ministerium des Inneren unabhängige und dem Kaiser direkt unterstellte polizeiliche Zentralstelle. Leiter wurde Gendarmeriechef Johann Freiherr Kempen von Fichtenstamm, seit 1851 auch Leiter des Militär-Gouvernements in Wien, das unter anderem für Angelegenheiten der Staatspolizei, der Presse und des Versammlungswesens zuständig war.
Der Obersten Polizeibehörde im Rang eines Ministeriums waren die Statthalter unterstellt; im Ministerium des Inneren verblieb lediglich der administrative Polizeidienst. Kempen von Fichtenstamm erhielt auch das Straf- und Begnadigungsrecht sowie das Ehebilligungsrecht über alle Angehörigen des Militärwachekorps. Er baute den geheimen Ausforschungsdienst aus und stellte ein Heer von Geheimagenten und „Konfidenten“ auf. Ihm wurde vorgeworfen, seine Kompetenzen zu überschreiten und die Tätigkeit der lokalen Beamten, Bezirkshauptleute, Richter und Statthalter sowie der Minister und hoher Militärs überwachen zu lassen. Kaiser Franz Joseph ließ 1853 die Gendarmerie aus der Obersten Polizeibehörde ausgliedern. Im August 1859 wurde Kempen in den Ruhestand gedrängt und die Oberste Polizeibehörde in ein „Polizeiministerium“ umgewandelt. Leiter des Ministeriums wurde Alexander Freiherr von Hübner, ein unehelicher Sohn des mächtigen Staatskanzlers Fürst Metternich. Aus Kostengründen wurden die landesfürstlichen Polizeibehörden aufgelöst, mit Ausnahme der Polizeidirektion Wien und einigen Grenzpolizeiexposituren in Oberösterreich und Salzburg.
1867 wurde das Polizeiministerium aufgelöst und die Agenden einer besonderen Polizeiabteilung des Ministerratspräsidenten übergeben. Im Jahr darauf gingen die polizeilichen Agenden an das Ministerium für Landesverteidigung und öffentliche Sicherheit und 1870 wieder an das Ministerium des Inneren über.

Vier Wachen.

Tod auf dem Laternenpfahl: Ermordung des Kriegsministers Theodor Baillet de Latour durch Aufständische am 6. Oktober 1848 in Wien.
Tod auf dem Laternenpfahl: Ermordung des Kriegsministers
Theodor Baillet de Latour durch Aufständische am 6. Oktober
1848 in Wien. © zeitgenössische Darstellung

In Wien gab es um 1850 vier Wachen – die Militärpolizeiwache, die Zivilpolizeiwache, die Polizeidienerschaft und die Munizipalgarde. Während der Revolution 1848 nahmen auch die Nationalgarde und die akademische Legion polizeiliche Amtshandlungen vor. Mit kaiserlicher Entschließung vom 2. Februar 1869 in Wien die k. k. Sicherheitswache errichtet. Ihre Aufgaben umfassten die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Die Wachleute hatten das Eigentum zu schützen und über die Befolgung der Gesetze zu wachen. Sie mussten die Staats- und Gemeindebehörden bei ihren Amtshandlungen unterstützen und Übelstände melden. Ab 1872 gab es in Wien eine institutionalisierte Kriminalpolizei – das „Institut der k. k. Polizeiagenten“.

Grund- und Freiheitsrechte.

Als wesentlichste Folge der Revolution 1848 wurden den Bürgern fundamentale Rechte zugestanden. 1862 trat das Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit in Kraft, ebenso das Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; 1867 folgte das Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (Staatsgrundgesetz) und 1870 das Gesetz zum Schutze des Brief- und Schriftengeheimnisses. Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen und Festnahmen, die bisher von der Polizei aufgrund von Instruktionen vorgenommen worden waren, erhielten damit eine gesetzliche Grundlage.
Das Strafgesetzbuch wurde 1852 neu kodifiziert und 1873 trat die Strafprozessordnung in Kraft. Als erste Gerichtsinstanz bestanden Bezirksgerichte und Gerichtshöfe; Letztere waren (in zweiter Instanz) auch Berufungsgerichte in Übertretungsfällen. Darüber gab es die Oberlandesgerichte. Dritte Instanz war der Oberste Gerichts- und Kassationshof. Für das Militär gab es eine eigene Gerichtsbarkeit. 1850 wurden in allen Kronländern Bezirkshauptmannschaften (und Gemeinden) eingerichtet. Seit 1868 sind sie reine Verwaltungsbehörden.

Werner Sabitzer

Quellen/Literatur:

  • Oberhummer, Hermann: Die Wiener Polizei. 200 Jahre Sicherheit in Österreich, Band I. Wien 1938.
  • Sabitzer, Werner: Lexikon der inneren Sicherheit. Neuer wissenschaftlicher Verlag, Wien/Graz, 2008.
  • Wetz, Ulrike: Geschichte der Wiener Polizeidirektion vom Jahre 1945 bis zum Jahre 1955 mit Berücksichtigung der Zeit vor 1945. phil. Diss. Wien 1971.

Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2022

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