Bundeskriminalamt

Wirtschaftskriminelle im Visier

Bankunterlagen, die im Zuge der Ermittlungen der „Soko Constantia“ sichergestellt wurden
Bankunterlagen, die im Zuge der Ermittlungen der
„Soko Constantia“ sichergestellt wurden
© Bundeskriminalamt

Wirtschaftskriminalität ist ein vielschichtiger Deliktsbereich mit unterschiedlichen Herausforderungen. Die Spezialistinnen und Spezialisten des Büros 7.1 im Bundeskriminalamt sind Kriminellen auf der Spur.

Durch intensive Ermittlungsarbeiten der Beamten des Büros 7.1 im Bundeskriminalamt konnten in den Fällen BAWAG und BUWOG, der VW-Abgasaffäre, der Causa Patria und ALPINE oder in der Minerva-Causa Erfolge verzeichnet werden. Neben der Aufklärung schwerer Wirtschaftsdelikte und der Vermögenssicherung fallen Ermittlungen gegen Sozialbetrug (§ 153c-153e Strafgesetzbuch) ebenso in die Kompetenz des Büros, das sich derzeit im Probebetrieb befindet und von Mag. Sandra Leitner-Neugebauer geleitet wird.

Aufklärung schwerer Wirtschaftsdelikte.

Das Büro 7.1 leitet Ermittlungen zur Aufklärung von schweren Wirtschaftsdelikten. In der Vergangenheit wurden aufgrund der Art, des Umfangs und der Ausdehnung der Ermittlungen, der Anzahl der möglichen Verdächtigen, der Begehungsformen und des verursachten Schadens oder einer sonstigen schwerwiegenden Verletzung von Rechtsgütern sowie eines besonderen öffentlichen Interesses Sonderkommissionen zur Aufklärung gegründet.
Da das Büro die zentrale kriminalpolizeiliche Ansprechstelle in der Zuständigkeit für Wirtschaftsstrafsachen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ist, ist die WKStA in den meisten Fällen Ermittlungspartnerin. „Die Zusammenarbeit mit der WKStA und dem Büro 7.1 ist außerordentlich gut und ausgesprochen wichtig. Dies zeigt sich besonders an den vielen erfolgreichen Aufklärungen von Großschadensfällen, wie etwa zuletzt in der Causa Minerva“, erklärt Mag. Leitner-Neugebauer.

Causa Minerva.

Andreas Fischer und Michael Glazmaier vom Büro 7.1 im Bundeskriminalamt: Ermittlungen im „Fall Patria“ in drei Ländern
Andreas Fischer und Michael Glazmaier vom Büro 7.1
im Bundeskriminalamt: Ermittlungen im „Fall Patria“
in drei Ländern © Egon Weissheimer

Beim Anlagebetrug werden vermehrt Kryptowährungen eingesetzt, um Menschen zu Investitionen und durch Vorspiegelungen von extremen Renditen zu weiteren Investitionen zu verleiten – oftmals in Verbindung mit einem Schneeballsystem. Dass durch solche Machenschaften enorme Schäden entstehen können, zeigt die Causa Minerva, in der es Anfang 2023 zu Verurteilungen kam: Im November 2019 langte ein anonymer Hinweis zu einem schweren gewerbsmäßigen Betrug über das anonyme Hinweisgebersystem der Justiz (BKMS System) ein.
Durch Zusagen hoher Renditen und Vorspiegelung falscher Tatsachen überzeugten die Täter ihre Opfer zu Investitionen und Veranlagungen von Geldbeträgen oder Bitcoins. Das investierte Kapital wurde dabei professionellen „Tradern“ für den Handel auf Kryptobörsen zur Verfügung gestellt. Den Anlegern wurden außerdem mehrstufige Vermittlungsprovisionen in Aussicht gestellt, wenn sie im Bekanntenkreis vermittelten. Aufgrund der Ermittlungen des Büros 7.1 mit der WKStA und dem Landeskriminalamt Niederösterreich, konnten zwei Beschuldigte im Alter von 58 und 81 Jahren ausgeforscht und am Landesgericht Wien zu viereinhalb Jahren unbedingt und 30 Monate, davon 20 bedingt, verurteilt werden. Die beiden Männer hatten von Jänner 2018 bis Mitte 2020 eine Schadenssumme von 13 Millionen Euro verursacht. Es konnten über 100 Opfer, vorwiegend aus der D-A-CH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) aber auch anderen EU-Ländern, identifiziert werden. Es wurden zudem weitere acht Personen ausgeforscht, die am Schneeballsystem involviert gewesen sein sollen. Die Ermittlungen dauern noch an.

Aktenbearbeitungen.

Meistens liegt zu Beginn des Ermittlungsaktes eine Anzeige in Form einer Sachverhaltsdarstellung der WKStA vor. Im Normalfall wird diese bei deliktischer Zuständigkeit an das Büro 7.1 mit dem Ersuchen übermittelt, Ermittlungen einzuleiten und den Sachverhalt zu überprüfen. Dies kann in Form von Vernehmungen, Anregungen zur Durchsuchung oder Sicherstellung mittels Anlassberichten an die WKStA sowie die anschließende Vollziehung oder auch die Auswertung der sichergestellten Unterlagen sein.

Vermögenssicherung.

Das Hauptmotiv für die Begehung von zwei Dritteln aller Straftaten lautet wirtschaftlicher Profit
Das Hauptmotiv für die Begehung von zwei Dritteln
aller Straftaten lautet wirtschaftlicher Profit
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Neben dem Sozialbetrug sind die Expertinnen und Experten für eine weitere wichtige Komponente in der Kriminalitätsbekämpfung zuständig: die Vermögenssicherung. Die Expertinnen und Experten des Referats Vermögenssicherung (Asset Recovery Office, kurz: ARO) sind zentrale Ansprechstelle für Vermögenssicherung im In- und Ausland. Dabei führen, koordinieren und unterstützen sie vorrangig komplexe nationale sowie internationale Ermittlungen mit ausländischen Dienststellen. Vor allem in den Bereichen der organisierten Kriminalität, Suchtmittelkriminalität, Schlepperei und Menschenhandel, aber auch bei Wirtschafts- beziehungsweise Betrugskriminalität hat die Vermögenssicherung einen hohen Stellenwert, da dort besonders hohe Gewinne illegal erwirtschaftet werden. Jedoch ist sie bei allen Delikten relevant, bei denen ein finanzieller „Vorteil“ erlangt wird, wie etwa in der Straßenkriminalität.

Das Hauptmotiv für die Begehung von zwei Dritteln aller Straftaten lautet wirtschaftlicher Profit. Europaweit werden jährlich rund 110 Milliarden Euro illegal erwirtschaftet. Um Kriminalität effektiv und nachhaltig bekämpfen zu können, ist das Aufspüren und Sicherstellen von illegal lukrierten Vermögenswerten notwendig. Da die Täter teilweise nicht verurteilt werden können, da sie beispielsweise im Ausland nicht greifbar sind beziehungsweise nur geringe Freiheitsstrafen erhalten, ist es umso wichtiger, die illegalen Vermögenswerte rasch sicherzustellen. Da auch die Gefahr der Verschleierung oder Geldwäsche groß ist, müssen die Finanzermittlungen möglichst frühzeitig und parallel zum Grunddelikt geführt werden. Um das zu gewährleisten, arbeiten die Expertinnen und Experten eng mit anderen Ermittlungsbereichen zusammen.

Professionelle Täter.

Beim Anlagebetrug werden vermehrt Kryptowährungen eingesetzt
Beim Anlagebetrug werden vermehrt Kryptowährungen
eingesetzt © andy - stock.adobe.com

Die Ermittlerinnen und Ermittler des Büros 7.1 werden vor vielfältige Herausforderungen gestellt: Die typische Tätergruppe, gegen die ermittelt wird, verfügt über umfassende materielle Ressourcen und wird von hochqualifizierten Beratern unterstützt. Besonders bei Cyber-Trading-Frauds sehen sich die Ermittlerinnen und Ermittler mit international agierenden Tätern konfrontiert, die großes Know-how im Cyberbereich aufweisen. Auch das Nachverfolgen der Geldspur wird häufig erschwert, da es Dutzende Konten international verstreut gibt und bei Kryptowährungen Spezialkenntnisse erforderlich sind, um diese auszuforschen und sicherzustellen. „Die Ermittlungen gestalten sich oft schwierig, da die Täter bereits zu Beginn der Tat Verschleierungsstrategien anwenden und immer wieder neue Modi Operandi finden“, sagt Büroleiterin Leitner-Neugebauer. „Die Polizei benötigt Spezialistinnen und Spezialis­ten zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, weil Fachwissen über wirtschaftliche Abläufe und Kenntnisse im Bereich Cybercrime auf diesem Gebiet unverzichtbar sind. Was einen Wirtschaftsermittler auszeichnet, ist die genaue Aufarbeitung komplexer Sachverhalte.“

Der VW-Abgasskandal wurde am 18. September 2015 publik, als die US-Umweltbehörde EPA mitteilte, dass VW in Modellen der Baujahre 2008 bis 2015 eine Software verbaute, die es ermöglichte, Messungen des Schadstoffausstoßes zu manipulieren. Das Programm war in der Lage zu erkennen, ob das Auto auf einem Prüfstand läuft und regulierte den Motor demnach so, dass die NOx-Emissionsgrenzwerte eingehalten wurden. US-Strafverfolgungsbehörden stellten ein Rechtshilfeersuchen an die österreichische Justiz und ersuchten um die Einleitung von Ermittlungen. Das Büro 7.1 wurde mit den Ermittlungen betraut. Neben der Dokumentenbeschaffung eines österreichischen Großkonzerns, der einen Teil der Manipulationssoftware programmiert hatte, mussten unzählige Vernehmungen geführt werden, die sehr aufwendig koordiniert werden mussten, denn zeitgleich gab es ein Rechtshilfeverfahren von deutschen Strafverfolgungsbehörden.
Die Terminplanungen bzw. -abgleichungen mit den Zeugen, deren Vertrauenspersonen, den Vertretern des FBI, den Dolmetschern oder auch den Staatsanwälten aus Deutschland brachten die zuständigen Ermittlungsbeamten an ihre Grenzen. Die Dimensionen des Skandals waren enorm: In Österreich waren etwa 388.000 Fahrzeuge betroffen, nach Angaben von VW waren es weltweit rund elf Millionen.

Causa Patria.

Dass die Ermittlungen nicht nur große Dimensionen annehmen können, sondern auch über die Ländergrenzen hinaus gehen und eine internationale Zusammenarbeit nötig machen, um Fälle zu lösen, zeigt die Causa Patria. 2007 erstattete der Filialleiter einer steirischen Sparkasse bei der Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes Anzeige, da auf das Konto des Unternehmers Walter W. eine größere Summe überwiesen worden war. Diese Verdachtsmeldung brachte die Ermittler auf die Spur eines viel größeren Falles und war demnach Ausgangspunkt für Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechung. So soll es bei einem Geschäft zwischen der finnischen Rüstungsfirma Patria Vehicles und der slowenischen Regierung bei der Ausschreibung von 135 Schützenradpanzern zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.
Walter W. hat als Lobbyist für die Firma Patria dafür gesorgt, dass die finnische Firma den Auftrag erhielt, wofür er eine Provision von 8,4 Millionen Euro erhalten hatte. Da in diesem Fall in drei Ländern Ermittlungen aufgenommen wurden, beschlossen die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen gemeinsam zu führen. Jedes Land führte seine eigenen Ermittlungen und die Ergebnisse wurden abgeglichen.
Von 2008 bis 2011 dauerten die Ermittlungen an, bei denen unzählige sichergestellte Unterlagen ausgewertet und Konten geöffnet wurden. Geldflussdiagramme und Time-Tables halfen, um die Übersicht zu behalten. Bei Vernehmungen nahmen auch jeweils Ermittler der anderen Länder teil. Schließlich konnte aufgrund der Untersuchungen das Geschäft nach der Lieferung von 35 Panzern wegen angeblicher technischer Mängel von Slowenien annulliert werden. Im April 2012 wurde Wolfgang R. in Wien wegen Bestechung, versuchten schweren Betrugs und Abgabenhinterziehung zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Auch in Slowenien und Finnland kam es zu Verurteilungen von weiteren Beteiligten.

Große Datenmengen und Verjährungsfristen.

Eine besondere Hürde stellt die Bewältigung großer Daten-mengen dar. So müssen nicht nur physische, sondern auch digitale Daten ausgewertet werden, was personelle Ressourcen auslastet und die Anwendung spezieller Analyseprogramme notwendig macht. Da Straftaten oft erst nach Jahren ans Licht kommen und sich die Ermittlungen zeitintensiv gestalten, sind strafrechtliche Verjährungsfristen auch von Relevanz.
„Besonders in Fällen mit internationalem Bezug können sich Ermittlungen als sehr zeitintensiv herausstellen, da zunächst Rechtshilfeersuchen an die betreffende Sicherheitsbehörde gestellt werden müssen. Die Beantwortung kann in einigen Ländern wegen der dortigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen durchaus einige Wochen bis Monate dauern. Hinzu kommen oft komplexe weltweite Unternehmensstrukturen, die genau erfasst und analysiert werden müssen“, erklärt Leitner-Neugebauer.

BAWAG- und BUWOG-Affäre.

Mitarbeiter der „Sonderkommission Hypo“: Hausdurchsuchung in der Klagenfurter Hypo-Group Alpe-Adria-Bank
Mitarbeiter der „Sonderkommission Hypo“:
Hausdurchsuchung in der Klagenfurter Hypo-Group
Alpe-Adria-Bank © Gert Eggenberger/Picturedesk.com

Das Büro 7.1 ermittelte auch in zwei großen und sehr medienträchtigen Fällen in Österreich: Zum einen in der sogenannten BAWAG-Affäre, die 2006 aufschlug und für großes mediales Aufsehen sorgte, als die Tragweite der Verlustgeschäfte und Versuche, diese zu vertuschen, publik geworden waren. Schnell wurde klar, dass es eine umfassende Aufklärung braucht, weshalb die Sonderkommission (Soko) BAWAG unter der Leitung von Brigadier Bernhard Gaber, MBA MPA gegründet wurde. Auch die Soko zur Aufklärung des Finanzskandals rund um die Immofinanz 2009 wurde vom erfahrenen Ermittler geleitet.
Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (BUWOG) durch den damaligen Finanzminister Karl Heinz Grasser im Jahr 2004 wurden damals mehrere geheime Zahlungen von insgesamt fast zehn Millionen Euro von der im Bietverfahren siegreichen Immofinanz nach Liechtenstein getätigt. Grasser soll dabei sein Insiderwissen als Minister genutzt haben, um über Umwege, den entscheidenden Tipp zu geben und sich zu bereichern. Der ehemalige Finanzminister, ein früherer FPÖ-Politiker sowie ein weiterer ehemaliger freiheitlicher Spitzenfunktionär standen dabei im Fokus der Ermittlungen. Es ging um den Vorwurf der Bestechung beziehungsweise Geschenkannahme durch einen Amtsträger sowie um Untreue auf Seiten der Bestechenden beziehungsweise Beteiligung daran. So soll sich der damalige Finanzminister nicht nur beim Privatisierungsverfahren der BUWOG, sondern auch bei der Entscheidung über einen Mietvertrag der Finanzbehörde im Linzer Terminal Tower bestechen haben lassen. Der verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf zehn Millionen Euro. 2020 wurde Grasser erstinstanzlich zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Soko Hypo.

27 Beamtinnen und Beamte der Soko ermittelten acht Jahre lang in der größten Causa Österreichs und konnten einen Schaden von rund 10 Milliarden Euro aufdecken. In der Causa Hypo wurden große Anforderungen an die Soko-Ermittlerinnen und -Ermittler sowie deren Leiter, Brigadier Gaber, gestellt. Die Hypo Alpe Adria war mit 350 Standorten in zwölf Staaten vertreten, es wurden Millionen von Aktenseiten bearbeitet, was ohne technische Unterstützung nicht möglich gewesen wäre. Weiters wurden auch viele Verdachtsmomenten überprüft. Durch die internationalen Verflechtungen, die beim Fall Hypo noch stärker als bei der BAWAG gegeben waren, standen internationale Arbeitsbesprechungen neben den täglichen Teambesprechungen an der Tagesordnung.

Ziele.

Gemäß des Regierungsprogramms 2020 bis 2024 steht für das Büro 7.1 unter anderem die Evaluierung des Managements von Groß-verfahren im Fokus. Das Ziel ist, Verfahren schneller zu erledigen und den Ressourceneinsatz effektiv zu gestalten. Dieses Projekt wird wissenschaftlich von dem am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien etablierten Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) begleitet.
Dass die Vermögenssicherung ein wichtiges Instrument in der Verbrechensbekämpfung darstellt, zeigt der Entwurf einer EU-weiten Richtlinie, die eine weitere Stärkung dieses Werkzeugs vorsieht. In der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität braucht es Spezialis­tinnen und Spezialisten, weshalb im Einklang mit der Kriminaldienstreform im Bundesministerium für Inneres auch eine entsprechende Adaptierung der Ausbildungsinhalte vorgenommen wird. Weiters soll die Zusammenarbeit zwischen den Landeskriminalämtern sowie dem Bundesministerium für Finanzen hinsichtlich des Sozialbetrugs verstärkt werden.

Romana Tofan

Wirtschaftskriminalität

Definitionsversuche

Was versteht man unter Wirtschaftskriminalität? In Österreich gibt es keine Legaldefinition des Begriffs „Wirtschaftskriminalität“ und auch kein Gesetz, in dem alle Wirtschaftsdelikte enthalten sind, sondern sie verteilen sich auf eine Reihe von Gesetzen. Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2 von Robert Kert bietet Ansätze, die versuchen, den Begriff einzuschränken und zu konkretisieren: So könnten aus der Zuständigkeitsregelung für die WKStA in § 20 a Strafprozessordnung (StPO) Anhaltspunkte gewonnen werden, da das Gesetz einen Katalog von Straftaten enthält, für die die WKStA zuständig ist. Jedoch handelt es sich hierbei um eine bloße Zuständigkeitsregel, die von prozesstechnischen Überlegungen geprägt ist und den Tätigkeitsbereich der WKStA auf schwere Straftaten, wie etwa, dass der Schaden mehr als fünf Millionen Euro betragen muss, beschränkt.
Daher sollte der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts weiter gefasst werden. Kert bezieht sich hinsichtlich der Begriffsbestimmung auf die rechtsdogmatischen Aspekte, unter denen Straftaten als Wirtschaftsdelikte angesehen werden, wenn sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit begangen werden und über eine individuelle Schädigung auch die Allgemeinheit betreffen. Ein Vertrauensmissbrauch wird zum Teil auch als Kriterium angesehen.

Büro 7.1.

Interessentensuche

Das Büro 7.1 ist auf der Suche nach Personal. Wer Interesse hat, findet im Intranet des Bundesministeriums für Inneres nähere Informationen zu den erforderlichen Qualifikationen und zum Bewerbungsprozess. Initiativbewerbungen können überdies jederzeit an das Abteilungspostfach der Abteilung 7 im Bundeskriminalamt übermittelt werden.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2023

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