Verkehrsüberwachung

Raser, Alko- und Drogenlenker

Die Polizei ahndete sechs Millionen Schnellfahrer 2022. Weiters stieg im vergangenen Jahr die Zahl der angezeigten Lenker wegen Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

32.800 Lenker wurden 2022 wegen Alkohol am Steuer angezeigt – um 15 Prozent mehr als 2021
32.800 Lenker wurden 2022 wegen Alkohol am Steuer
angezeigt – um 15 Prozent mehr als 2021
© Egon Weissheimer

Die Verkehrspolizei ist ein wichtiger Aufgabenbereich der Sicherheitsbehörden. Die Überwachung von Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz sowie den nachgelagerten Bestimmungen sind für ein geordnetes Funktionieren des gesamten Straßenverkehrs unumgänglich. Im Jahr 2022 wurden von der Bundespolizei in Österreich 6.120.825 Geschwindigkeitsüberschreitungen angezeigt bzw. als Organstrafverfügungen geahndet. Etwa 5,1 Millionen dieser Übertretungen wurden von Radargeräten gemessen, weitere rund 650.000 Fahrzeuglenkerinnen und -lenker wurden mit Lasermessgeräten ertappt und etwa 350.000 von Zivilstreifen, durch Section-Control-Anlagen oder andere Überwachungsarten festgestellt. Das bedeutet einen neuen Jahreshöchstwert und gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 19,7 Prozent (Jahr 2021: 5.115.525).

Alkohol- und Drogenkontrollen.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 1.768.730 Alkoholkontrollen (Alkomattests, Alkovortests und ärztliche Untersuchungen) von der Bundespolizei durchgeführt, eine Zunahme von 27,4 Prozent gegenüber 2021 (1.387.955). Die Zahl der Anzeigen wegen Alkohol am Steuer stieg von 28.498 im Jahr 2021 um 15,4 Prozent auf 32.875 im Jahr 2022. Weiters wurden im abgelaufenen Jahr 7.499 Fahrzeuglenker wegen Fahren unter Drogeneinfluss von den Organen der Bundespolizei angezeigt, eine neuerliche Zunahme um 18,3 Prozent (2021: 6.338). Der Anstieg ist u. a. auch auf eine verbesserte Ausbildung von Exekutivbediensteten für den Einsatz der in einem Pilotprojekt erprobten Speichelvortestgeräte zur Erkennung von potenziellen Drogenlenkern sowie dem operativen Einsatz von Amtsärzten bei Schwerpunktaktionen im Straßenverkehr zurückzuführen. „Aufgrund der Aus- und Fortbildung bei der Erkennung von Drogenlenkern konnte die Effektivität bei der Verkehrsüberwachung dieser Delikte wesentlich gesteigert werden“, sagte Innenminister Gerhard Karner.

Radaranlagen.

Sechs Millionen Anzeigen: Schnellfahren zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsübertretungen
Sechs Millionen Anzeigen: Schnellfahren zählt nach
wie vor zu den häufigsten Verkehrsübertretungen
© LPD Steiermark

Der Bundespolizei stehen im Verkehrsdienst derzeit 370 stationäre und mobile Radargeräte zur Verfügung. Ein großer Teil der stationären Radaranlagen ist mit Lenkerfotoeinheiten ausgerüstet, vor allem auf Transitrouten. In den Jahren 2018 bis 2021 wurden alle Radargeräte der Bundespolizei mittels Lasertechnologie erneuert, wobei funktionsfähige Altgeräte weiter in Betrieb bleiben.

Abstandskontrollen.

In 121.883 Fällen wurde von der Exekutive festgestellt, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren zu gering war. Damit gab es einen Anstieg um 16,2 Prozent zum Vorjahresergebnis von 104.888. Dieser Überwachungsbereich ist insofern von großer Bedeutung, da immer wieder rücksichtslose Raser und Drängler andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Sicherheitsgurt, Kindersicherung und Telefonieren am Steuer.

Im Jahr 2022 wurden österreichweit 88.394 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt, eine annährend gleiche Zahl zum Vorjahr (-0,4 Prozent). 130.540 Lenker wurden wegen Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet, das bedeutet einen geringen Anstieg gegenüber 2021 um 1,6 Prozent.
Ein Anstieg ist auch bei der Zahl der Beanstandungen wegen mangelnder Kindersicherung zu verzeichnen: 7.013 Anzeigen, die auch eine Vormerkung im Vormerksystem zur Folge haben, sind um 8,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Es zeigt sich, dass in diesen Bereichen trotz des hohen Kontrollausmaßes auch eine entsprechende Bewusstseinsbildung bei den Fahrzeuglenkern notwendig ist.

Schwerverkehrskontrollen.

Im Schwerverkehrsbereich wurden im Jahr 2022 insgesamt 239.459 Anzeigen und Organstrafverfügungen nach dem Kraftfahrgesetz bei Straßenkontrollen von Lkws und Bussen erstattet (2021: 246.551), das ist ein leichter Rückgang um 2,9 Prozent. Der Hauptanteil davon betraf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitvorgaben im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (86.421), gefolgt von technischen Fahrzeugmängeln an Karosserie, Bremsen oder Reifen (80.272), Überladungen (30.828) oder mangelnder Ladungssicherung (5.854). Von den Kontrollorganen wurden 26.914 Lkw- und Buslenkern die Weiterfahrt wegen schwerwiegender Verstöße oder Mängel bzw. wegen Gefahr im Verzuge untersagt (2021: 28.319), ein Rückgang um fünf Prozent.

Gefahrgutkontrollen.

Auf dem Gefahrgutsektor wurden 8.188 Gefahrguttransporte (Beförderungseinheiten) im Jahr 2022 einer intensiven Kontrolle unterzogen (2021: 7.959). Insgesamt mussten hier die Organe der Bundespolizei 551 Beförderungseinheiten die Weiterfahrt wegen Gefahr im Verzuge untersagen (2021: 509).

Otmar Bruckner

Section Control

Zehn Stationäre Anlagen

Derzeit sind zehn stationäre Section-Control-Anlagen in Betrieb: In Kärnten auf der A2-Südautobahn im Ehrentalerbergtunnel, in Niederösterreich auf der A2-Südautobahn im Wechselabschnitt und auf der B37 – Kremser Bundesstraße am Gföhler Berg, in Oberösterreich auf der A7 der Mühlkreisautobahn am Hummelhof, in der Steiermark auf der A9-Pyhrnautobahn im Plabutschtunnel, in Salzburg auf der B 311 im Schönbergtunnel und im Schmittentunnel bei Zell am See, auf der B156 im Bereich Anthering-Weitwörth, in Tirol/Vorarlberg auf der S 16-Arlberg Schnellstraße im Arlbergtunnel sowie in Wien auf der A22-Donauuferautobahn im Tunnel Kaisermühlen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 weitere mobile Section-Control-Anlagen in diversen Baustellenbereichen auf Autobahnen und Schnellstraßen temporär eingesetzt. Die Anlagen messen die durchschnittliche Geschwindigkeit von Fahrzeugen innerhalb einer bestimmten, mittels Verordnung genau festgelegten Wegstrecke. Alle Anlagen verfügen über eine Lenkerdokumentation.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2023

Druckversion des Artikels (PDF 202 kB)