Kriminalgeschichte

Amok in Lauterach

Joseph Gasser aus Lauterach erschoss im Jänner 1864 aus seinem Haus heraus drei Menschen. Er war der letzte zum Tod verurteilte Mörder, der in Vorarlberg öffentlich gehenkt wurde.

Protokoll über die Hinrichtung Joseph Gassers 1864 in Göfis
Protokoll über die
Hinrichtung Joseph Gassers
1864 in Göfis
© Landesarchiv Vorarlberg

Der 36-jährige Joseph Gasser aus Lauterach galt als arbeitsscheu, gewalttätig und ein Trunkenbold. Er war wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft und soll laut den Kriminalakten „schon als Knabe bösartig“ gewesen und von seinem Vater „in die Leidenschaften des Trunkes“ eingeführt worden sein. Am 18. Jänner 1864 kam Joseph Gasser nach einem Besuch im Gasthaus „Stern“ in Lauterach betrunken nach Hause, schlug Türen ein und zertrümmerte Möbel. Er bedrohte seine Frau und die Kinder und verprügelte den Schwiegervater. Seine Frau und die Kinder flüchteten zum Nachbarn. Gasser lief ihnen nach und erschoss den Hund des Nachbarn.
Am nächsten Tag in der Früh wurde der Gemeindevorsteher vom Gewaltausbruch Gassers informiert. Gasser ging wieder in das Gasthaus „Stern“, bewaffnet mit einer Schrotflinte. Er trank Schnaps und Most und erwähnte, dass nun wohl die Gendarmen kommen würden, er fürchte sich nicht und werde „heute noch mehrere Hunde erschießen“. Ein Gemeindediener und der Wirt forderten ihn auf, ihnen das Gewehr auszuhändigen. Gasser weigerte sich und sagte, zu Hause habe er noch weitere Schusswaffen. Danach kehrte er in sein kleines Bauernhaus zurück.
Die Gendarmen Franz Sprenger und Mathias Erlinger erhielten den Auftrag, den Gewalttäter festzunehmen. Sie vermuteten ihn im Gasthaus „Stern“, trafen ihn aber dort nicht mehr an. Als sie sich gegen zehn Uhr der Wohnstätte Gassers in Lauterach Nr. 45 näherten, schoss Gasser mehrmals durch ein Fenster aus dem Haus. Gendarm Erlinger wurde durch einen Kopfschuss getötet, sein Kollege Sprenger erlitt Schussverletzungen am linken Arm und am Kopf.
Gendarmen aus Dornbirn, Angehörige der Finanzwache und Soldaten belagerten das Haus. Ehemalige Soldaten unterstützten die Exekutivbeamten. Ein Helfer wurde durch einen Schuss verletzt. Gasser, der als Wilderer bekannt war, schoss immer wieder aus dem Haus. Der ehemalige Kaiserjäger Martin Gasser, ein Cousin des Gewalttäters, bot sich an, die Leiche des vor dem Haus liegenden Gendarmen zu bergen. Er glaubte, dass sein Verwandter nicht auf ihn schießen werde. Als er sich der Leiche näherte, schoss ihm Joseph Gasser in den Kopf. Tödlich getroffen fiel Martin Gasser nieder. Gendarmen feuerten auch aus dem gegenüberliegenden Haus in das Gebäude des Gewalttäters.
Die Belagerung dauerte die Nacht hindurch. Bei Tagesanbruch begannen die Gendarmen neuerlich zu schießen. Aus Hörbranz wurden zwei alte Kanonen zum Tatort gebracht. Ein zufällig anwesender Artillerist aus der Schweiz unterstützte die Einsatzkräfte bei der Bedienung der Kanonen. Beim Schusswechsel gab es ein drittes Todesopfer. Der Federnhändler Franz Blahut wurde von einer Kugel getroffen. Zwei ehemalige Kaiserjäger boten sich an, die Eingangstür einzuschlagen. Gegen dreiviertel zwölf Uhr gelang es ihnen, die Tür aufzubrechen. Mehrere Männer drangen in das Haus ein und fanden Gasser erschöpft hinter der Stubentür kauernd an. Er hatte sich mit einem Rasiermesser Adern an den beiden Händen durchschnitten und blutete stark. Sein Rücken war von einem Streifschuss verletzt. Der Gewalttäter wurde ärztlich versorgt und in die Festung Bregenz gebracht.

Todesurteil und Hinrichtung.

Joseph Gasser wurde am 23. April 1864 im k. k. Kreisgericht Feldkirch wegen Meuchelmordes, zweifachen gemeinen Mordes und versuchten Meuchelmordes sowie wegen öffentlicher Gewalttätigkeit gegen Exekutivbeamte und Übertretung gegen die körperliche Sicherheit zum Tod durch den Strang verurteilt. Der psychiatrische Gutachter schloss eine Unzurechnungsfähigkeit zur Tatzeit aus. Der Staatsanwalt verwies darauf, dass es keine Milderungsgründe gebe. Kaiser Franz Joseph lehnte das Begnadigungsgesuch ab. Gasser wurde am 9. September 1864 um neun Uhr auf der Seewiese im Steinwald in der Gemeinde Göfis am Galgen hingerichtet. Die Hinrichtung hatte mit rund 5.000 Schaulustigen Volksfestcharakter. Danach wurden fünf „Vaterunser“ gebetet und der katholische Benefiziat Georg Bell hielt eine Predigt. Gasser habe sich bis zum letzten Augenblick gefasst und reumütig benommen, hieß es im Protokoll der Gerichtskommission. Es handelte sich um die letzte öffentliche Hinrichtung in Vorarlberg. Der Platz, an dem der Galgen stand, heißt „Gasserplatz“. Die letzte (nicht öffentliche) Exekution in Vorarlberg erfolgte 1947.

Werner Sabitzer

  • Quellen/Literatur:
    Aktenmäßige Darstellung der von Joseph G. verübten Verbrechen des vollbrachten und versuchten Meuchelmordes, des zwei Male vollbrachten gemeinen Mordes und der öffentlichen Gewaltthätigkeit (Vorarlberger Landesarchiv – VLA: LG Feldkirch C-10/1864)
  • Beyrer, Michael: Der „Fall Gasser“ – die letzte öffentliche Hinrichtung in Vorarlberg. In: Exekutiv-Historischer Verein Vorarlberg (Hg.): 100 Jahre Polizeikommando Vorarlberg. Festschrift. Bregenz, 2020, S. 32
  • Heim, Siegfried: Josef Gasser in Feldkirch gehängt. In: Hofsteig Lesebuch, ausgeweitet und zusammengestellt von Dietmar Tschaikner. Dornbirn 2007, S. 153-154
  • Vaya, Heinrich: Die Schreckenstage von Lauterach am 18. und 19. Jänner 1864 (Die letzte Hinrichtung in Vorarlberg), bearb. nach den Originalakten. In: Holunder Nr. 34/1930, S. 1-2; Nr. 35/1930, S. 1-4; Nr. 36/1930, S. 1-2
  • Wratzfeld, Viktor: Die Hinrichtung des Mörders Joseph Gasser in Göfis. In: Rheticus 4/2008, S. 59-65

Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2023

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