USA

Obdachlosigkeit als Problem?

In New York sollen psychisch erkrankte Obdachlose zwangseingewiesen werden, um die Stadt wieder sicherer zu machen; eine umstrittene Maßnahme.

Obdachlose mit unbehandelten psychischen Problemen sollen in New York eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sein
Obdachlose mit unbehandelten psychischen Problemen sollen in New York eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sein © Gregor Wenda

Nach einem Bericht der National Criminal Justice Association (www.ncja.org) sieht der New Yorker Bürgermeister Eric Adams die Hauptursache der steigenden Kriminalität in den U-Bahnen und den Straßen New Yorks vor allem in den zahlreichen Obdachlosen mit unbehandelten psychischen Problemen. Adams, der bei seinem Amtsantritt im Jänner 2022 die Räumung von Obdachlosenlagern zu einer prioritären Aufgabe gemacht hat, argumentiert, dass die Stadt die „moralische Verpflichtung“ habe, diesen Menschen zu helfen.
Der New Yorker Bürgermeister kündigte in einem neuen Vorstoß an, „Menschen mit schweren, unbehandelten psychischen Erkrankungen von den Straßen und U-Bahnen der Stadt zu verbannen“, da diese eine Gefahr für sich selbst und die öffentliche Sicherheit darstellen. Diese Maßnahme ist umstritten und heizt die Debatte über die steigende Kriminalität und die Rolle der Polizei im Umgang mit psychisch labilen Menschen weiter an.
Während Republikaner und konservative Demokraten sich aufgrund der wachsenden Kriminalität für härtere Maßnahmen aussprechen, sehen Hilfsorganisationen und links-liberale Bewegungen es sehr kritisch, dass Polizistinnen und Polizisten nach kurzen Schulungen über Zwangseinweisungen entscheiden sollen. Ihnen zufolge könnte dies den Betroffenen mehr schaden als nützen. Der Leiter eines psychiatrischen Rehabilitationszentrums in New York, Harvey Rosenthal, warnt davor, Obdachlosigkeit per se als Krankheit darzustellen. Auch andere Städte stehen der Herausforderung gegenüber, wie sie mit der wachsenden Zahl an Obdachlosen mit psychischen Erkrankungen umgehen sollen. Viele Bundesstaaten haben daher Gesetze erlassen, die eine nicht freiwillige Einweisung von Personen bzw. ambulante Behandlungen erlauben.

Die Einweisung von psychisch beeinträchtigten Personen und kurze Krankenhausaufenthalte sind aber keine Langzeitlösung. Außerdem bietet die aktuelle Rechtsprechung keine Leitlinien, wie eine Bewertung des Gesundheitszustandes einer oder eines Obdachlosen vor Ort vorgenommen werden soll. Bürgerrechtsanwälte haben bereits gegen die Richtlinie des New Yorker Bürgermeisters Klage eingereicht.

Sonja Jell-Nemati


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2023

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