GEMEINSAM.SICHER feiern

Was kann ich gegen K.O.-Tropfen tun?

Mit einer Kampagne im Rahmen der Bürgerbeteiligungsinitiative GEMEINSAM.SICHER warnen das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Inneres vor K.O.-Tropfen, und geben Tipps, wie man solche Mittel einerseits vermeiden kann und andererseits, was man bei einer unfreiwilligen Einnahme tun kann.

"Endlich können wir wieder ausgehen, die Zeit genießen und gemeinsam mit Freunden Lokale besuchen. Kaum gibt es diese Freiheit zurück, gibt es Menschen unter uns, die das ausnutzen und versuchen, andere mit K.O.-Tropfen gefügig zu machen", warnt Innenminister Karl Nehammer anlässlich einer Informationsoffensive gegen K.O.-Mittel. "Meine Bitte an euch, wenn ihr feiern geht und eine gute Zeit habt und Partystimmung herrscht: Lasst euer Getränk nicht unbeobachtet stehen, weil genau in diesen unbeobachteten Momenten kann es dazu kommen, dass KO-Tropfen eingesetzt werden. Darüber hinaus, passt bitte auf einander auf. Lasst niemanden zurück, dem es nicht gut geht oder dem schwindelig ist", betont Nehammer. "Feierlaune ist gut, Wachsamkeit beim Feiern ist umso besser!"

"Prävention ist eine wichtige Säule der Initiative ‚GEMEINSAM.SICHER". Die vielen Lockerungen vor allem im Bereich der Nachtgastronomie verlangen einen achtsamen Umgang. Die gemeinsame Informationskampagne des Bundeskanzleramts und des Innenministeriums soll aufklären und schützen", sagt Manuel Scherscher, Leiter der Initiative "GEMEINSAM.SICHER in Österreich".

Was sind K.O.-Mittel?

K.O.-Mittel sind Drogen, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. K.O.-Mittel werden oft Frauen und Mädchen gezielt in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt, um die so betäubten Opfer sexuell zu missbrauchen. K.O.-Mittel sind farb- und geruchlos, schmecken salzig bis seifig, sind jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar. Täter können Fremde, Bekannte, aber auch vermeintliche "Freunde" aus dem persönlichen Umfeld sein.

Wirkung von K.O.-Mitteln

Nach der Einnahme der K.O.-Mittel werden die Opfer zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Dann wird ihnen übel und schwindelig.

Zeichen für eine Vergiftung durch K.O.-Mittel sind:

• Plötzlicher Schwindel und Übelkeit
• Wahrnehmungsschwierigkeiten
• Bewusstseinstrübung, Dämmerzustand ("Gefühl, wie in Watte gepackt")
• Willenlosigkeit
• Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit
• Erinnerungslücken bis hin zur Amnesie

Opfer erwachen oft mit bruchstückhafter oder fehlender Erinnerung an fremden Orten oder zu Hause, ohne zu wissen, wie sie dorthin gekommen sind. Die Ungewissheit, was passiert ist und wer der Täter ist, ist für die Betroffenen sehr belastend, beschämend und verunsichernd.

Wichtig: Schuld ist immer derjenige, der diese Mittel verabreicht!

Eine Anzeige ermöglicht polizeiliche Ermittlungen und den Schutz anderer Frauen vor ähnlichen Gewalthandlungen, wenn der Täter ausfindig gemacht werden kann.
Weitere Informationen finden Sie mit einem Klick auf die Links unter diesem Artikel.

Links:

Mit einer Kampagne im Rahmen der Bürgerbeteiligungsinitiative GEMEINSAM.SICHER warnen das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Inneres vor K.O.-Tropfen.
Foto: ©  BMI

Artikel Nr: 18868 vom Dienstag, 3. August 2021, 06:45 Uhr
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