Kriminalitätsbekämpfung

Nehammer: Rechte von Opfern dürfen nicht statisch bleiben

Der europäische Tag der Kriminalitätsopfer stellt einmal jährlich die Frage in den Mittelpunkt, wie es Opfern von Straftaten psychisch, physisch und finanziell geht. Die Verbrechensopferhilfe WEISSER RING und das Innenministerium veranstalteten dazu am 22. Februar 2021 ein Online-Symposium, Thema "Zugang zum Recht für Kriminalitätsopfer".

Kriminalitätsopfer verfügen in Österreich nach Strafprozessordnung und Verbrechensopfergesetz über vielfältige Rechte. Viele davon sind auch in der EU-Opferschutz-Richtlinie 2012/29/EU festgehalten. Allerdings erschweren tatsächliche und rechtliche Hürden Opfern oftmals den Zugang zum Recht. Das Online-Symposium vertiefte ausgewählte Aspekte dieser vielschichtigen Materie.

"Die Arbeit für und mit den Opfern von strafbaren Handlungen ist ein essenzieller Teil der Polizeiarbeit. Die Rechte von Opfern dürfen nicht statisch bleiben, sondern müssen stetig weiterentwickelt werden – in einem permanenten gesamtgesellschaftlichen Prozess", sagte Innenminister Karl Nehammer anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer am 22. Februar 2021 in Wien. "Die Sicherheitsakademie des Innenministeriums wird daher auch in Zukunft einen Ausbildungsschwerpunkt für den Umgang mit Opfern von Straftaten setzen, um dieses bedeutende Thema nachhaltig in der täglichen Polizeiarbeit weiter zu entwickeln", sagte der Innenminister.

Der Präsident des WEISSEN RINGS, Udo Jesionek, wies in seiner Eröffnungsrede auf die Vielfalt der in den vergangenen zehn Jahren behandelten Themen hin, um sich dann auf eine der zentralen Forderungen des WEISSEN RINGS zu konzentrieren: "Die Polizei leitet gemäß § 56 Abs. 1 Z 3 SPG in allen Fällen, in denen Frauen Opfer häuslicher Gewalt werden, die Daten an die zuständigen Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren weiter. Eine analoge Bestimmung für Opfer situativer Gewalt fehlt trotz des ausdrücklichen Auftrags von Artikel 8 der EU-Opferschutz-Richtlinie nach wie vor. Dadurch erfahren viele Betroffene zu spät oder gar nicht von ihren Rechten. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Ich hoffe sehr, dass dieses Symposium dazu beiträgt, dass sich hier etwas bewegt."

"Jede Frau hat ein Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Genauso, wie jedes Kind ein Recht darauf hat, in einem gewaltfreien Umfeld sicher aufzuwachsen", hielt Susanne Raab (ÖVP), Ministerin für Familie, Frauen, Jugend und Integration, in ihrer Grußadresse fest. Ein niederschwelliger Zugang zum Recht für Verbrechensopfer sei unabdingbar, weil jeder Mensch seine individuellen Besonderheiten mitbringe, die auch tatsächliche Hürden beim Zugang zum Recht darstellen können.

Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) betonte in seinen Grußworten die Wichtigkeit eines respektvollen und einfühlsamen Umgangs mit Opfern von Gewalttaten sowie einer umfassenden Opferbetreuung und -entschädigung. Österreich verfüge über gut zugängliche und wirksame Instrumente zur Unterstützung von Opfern: "Allerdings bleibt es auch in Zukunft geboten, über weitere Anpassungen und Verbesserungen nachzudenken und sich für deren Umsetzung einzusetzen."

Bei der Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich ruft das Bundeskriminalamt zur Mithilfe auf. Viele Opfer wären demnach stark von ihren Tätern eingeschüchtert und verunsichert und würden sich nicht trauen, Anzeige zu erstatten. Bei Kenntnis von Übergriffen auf Nachbarn, Freunde oder Angehörige solle nicht gezögert werden, diese zur Anzeige zu bringen.

Informationen zum Thema Prävention und Opferhilfe finden Sie auf der Website des Bundeskriminalamtes unter www.bundeskriminalamt.at.

Weiterführende Informationen zum diesjährigen Tag der Kriminalitätsopfer finden Sie im unten anhängenden Dokument der Verbrechensopferhilfe WEISSER RING.

Dokumente:

Die Verbrechensopferhilfe WEISSER RING und das Innenministerium veranstalteten dazu am 22. Februar 2021 ein Online-Symposium, Thema "Zugang zum Recht für Kriminalitätsopfer".
Foto: ©  BMI

Artikel Nr: 18467 vom Montag, 22. Februar 2021, 16:00 Uhr
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