Innenministerium

Nehammer: Schnellverfahren trennt erfolgreich zwischen Asyl und Migration

Innenministerium schließt Testphase erfolgreich ab: Mehr als 400 Asylverfahren bereits in weniger als 72 Stunden negativ entschieden. Das neue Verfahren ist erfolgreich angelaufen und implementiert.

"Wir müssen ganz klar zwischen Asyl und Migration trennen. Schnellverfahren geben uns die Möglichkeit, rasch zwischen Schutz- und Nichtschutzbedürftigen zu unterscheiden und schnell negative Bescheide auszustellen", sagte Innenminister Karl Nehammer nach Abschluss der erfolgreich verlaufenden Testphase am 24. Februar 2021 in Wien. "Asylwerberinnen und Asylwerber aus sicheren Herkunftsländern sollen nicht länger als unbedingt nötig im Asylverfahren sein, sondern rasch Gewissheit haben, dass es in Österreich kein Asyl für Wirtschaftsmigranten gibt." Er sei froh, dass die Testphase erfolgreich verlaufen sei und man in den Regelbetrieb übergehen könne, sagte der Innenminister. "Mehr als 400 Asylverfahren konnten so bereits in weniger als 72 Stunden negativ beschieden werden."

Informationen zum Schnellverfahren

Ziel des Schnellverfahrens ist die schnellstmögliche Trennung zwischen schutzbedürftigen und nichtschutzbedürftigen Menschen durch Bündelung der ersten Schritte des Asylverfahrens. Innerhalb von 72 Stunden wird bei allen Asylantragstellern innerhalb der beschleunigten Verfahrensabwicklung geklärt: Die Identität, Herkunft und Routen, die Schlepperei, die EURODAC-Registrierung und Zuständigkeit Österreichs sowie eine allfällige Straffälligkeit, Verurteilung oder Fluchtgründe und auch der medizinische Bedarf.

Die Schnellverfahren wurden ab Sommer 2020 in den östlichen Bundesländern erfolgreich getestet und sind mittlerweile auf alle Bundesländer mit Ausnahme von Vorarlberg und Tirol ausgerollt. Seit Februar 2021 ist das Schnellverfahren in den Regelbetrieb implementiert. Dazu sind Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive, des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher und Schlepperbekämpfer in den Schwerpunktdienststellen der Exekutive vor Ort und wickeln die Prozesse ab.

Negativer BFA-Bescheid inklusive Ersteinvernahme in 72 Stunden

Zielgruppe sind insbesondere Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie aus Staaten mit geringer bis aussichtsloser Anerkennungswahrscheinlichkeit (offensichtlich unbegründete Anträge). Bisher wurden 411 beschleunigte Verfahrensabwicklungen geführt, davon wurden 405 bereits entschieden. Es gab bereits 27 bestätigte Entscheidungen in 2. Instanz. Die Top 3-Staatsangehörigkeiten der 411 geführten beschleunigten Verfahrensabwicklungen: Marokko 55,9 Prozent, Algerien 18 Prozent und Indien 5,8 Prozent.

Beispiele für Verfahrensdauern unter 60 Stunden

Ein marokkanischer Staatsbürger, 33 Jahre alt, kam mit einem Schlepper nach Österreich. Er zahlte für die Reise 4.000 Euro. "Ich habe fast zwölf Jahre in Saudi-Arabien als Friseur gearbeitet", sagte der Mann bei der Ersteinvernahme. "Mein Chef hat mir mein Gehalt nicht bezahlt und meine Arbeitsgenehmigung beendet." Er habe sich ein Monat in Marokko aufgehalten und habe gesehen, dass dort die Wirtschaftslage und die soziale Lage sehr schlecht sei, sagte er. "Ich habe keine Arbeit gefunden, deshalb bin ich ausgereist. Ich möchte heiraten, eine Familie gründen und arbeiten." Der Mann stellte am 6. Juli 2020 einen Asylantrag, der am 9. Juli 2020 negativ beschieden und am 4. August 2020 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Das Verfahren dauerte 62 Stunden.

Ein weiteres Beispiel mit einer Verfahrensdauer von 58 Stunden von einem algerischen Staatsbürger. Der Mann kam ohne Schlepper nach Österreich und zahlte für die Reise 3.000 Euro. "In meiner Heimat ist die Wirtschaftslage sehr schlecht, es gibt keine Zukunft und keine Arbeit", sagte er. "Ich möchte nach Frankreich zu meinem Vater und dort als Installateur arbeiten." Der Mann stellte am 28. August 2020 einen Asylantrag, der am 31. August 2020 negativ beschieden und am 15. Oktober 2020 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

"Schnellverfahren geben die Möglichkeit, zwischen Schutz- und Nichtschutzbedürftigen zu unterscheiden und schnell negative Bescheide auszustellen", sagt Innenminister Karl Nehammer.
Foto: ©  BKA/Andy Wenzel

Artikel Nr: 18478 vom Donnerstag, 25. Februar 2021, 10:00 Uhr
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