Innenministerium

Anhebung der Zuverdienstgrenze für kriegsvertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer

Eine Anhebung auf Grundlage des Modells des Innenministeriums ist nun möglich. Das Modell sieht vor, dass ab einem Überschreiten einer vorgeschlagenen Zuverdienstgrenze eine stufenweise Reduktion der Leistungen in der Grundversorgung erfolgt.

"Die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Ukrainerinnen und Ukrainer ist eine wichtige Maßnahme bei der Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt. Die Hartnäckigkeit in den Verhandlungen und in den zahlreichen Gesprächen hat sich letztlich ausgezahlt und zu einer Lösung geführt. Das ist das Wichtigste", sagte Innenminister Gerhard Karner, der die Anhebung bereits am 29. März 2022 bei einem Treffen der Flüchtlingsreferenten als Notwendigkeit thematisierte. Diese Ansicht wurde durch Stellungnahmen von Andreas Wimmer (Johannes Kepler Universität Linz) und Katharina Pabel (Wirtschaftsuniversität Wien) sowie des Bundeskanzleramtes untermauert. Ergänzt wurden die Stellungnahmen von den Rechtswissenschaftlern Walter Obwexer und Bernd-Christian Funk.

Modell zur Anhebung

Bei der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz am 10. Mai 2022 stellte das Innenministerium ein Modell zur Anhebung der Zuverdienstgrenze vor, das anschließend an alle Bundesländer übermittelt wurde. Es sieht vor, dass ab einem Überschreiten einer vorgeschlagenen Zuverdienstgrenze eine stufenweise Reduktion der Leistungen in der Grundversorgung erfolgt. Der Vorschlag des Innenministeriums erforderte eine Zustimmung aller Bundesländer. Nach der bislang ausständigen Zustimmung aus Kärnten kann der diesbezügliche Beschluss nun im Bund-Länderkoordinationsrat vorgelegt werden.
"Ich danke allen Bundesländern, den Gemeinden, aber vor allem auch den vielen zivilen Hilfs- und Freiwilligeninitiativen, wie der Caritas, der Volkshilfe, dem Roten Kreuz oder dem Arbeitersamariterbund, die seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Großartiges bei der Unterstützung der Kriegsvertriebenen geleistet haben", so Karner.

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Foto: ©  BMI / Pachauer

Artikel Nr: 20040 vom Mittwoch, 5. Oktober 2022, 11:24 Uhr
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