Bundeskriminalamt

Kryptowährungen in der polizeilichen Ermittlung

Vom 22. bis 24. Jänner 2020 fand in Wien eine Fachtagung zu Ermittlungen in Verbindung mit virtuellen Währungen statt. Rund 200 Vertreterinnen und Vertreter von Strafverfolgungsbehörden aus Österreich, Deutschland und der Schweiz nahmen an der Konferenz teil.

Weltweit steigen die Fälle von Cybercrime. Auch Österreich ist von dieser Entwicklung betroffen. Die Angriffsszenarien werden technisch immer raffinierter. Fortschritte in der Informationstechnologie verändern auch die Art und Qualität der eingesetzten Tatmittel. Darüber hinaus begünstigen die Möglichkeiten der Anonymisierung und Verschlüsselung, virtuelle Währungen und die unbegrenzte Verfügbarkeit des Internets die Verbreitung von Cybercrime massiv. Das Darknet hat das Angebot krimineller Dienstleistungen in Form von "Crime as a Service" verstärkt und die Durchführung von Cybercrime-Attacken für jedermann ermöglicht.

Die Bekämpfung von Internetkriminalität ist daher ein Schwerpunkt der kriminalpolizeilichen Arbeit. 2011 wurde im Bundeskriminalamt (BK) das Cybercrime-Competence-Center (C4) eingerichtet, das aus Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ermittlung, IT-Forensik und Technik besteht. Das C4 ist nationale und internationale Ansprechstelle für die elektronische Sicherung und Auswertung von Beweismittel. Die Spezialisten des C4 führen selbst Ermittlungen und koordinieren die Bekämpfung von Cybercrime in Österreich. Im C4 ist der Spezialbereich für Blockchain-Ermittlungen seit 2017 im Rahmen der Cybercrime-Ermittlungen etabliert.


Fachkonferenz "Blockchain und Virtuelle Währungen"

Das C4 lud vom 22. bis 24. Jänner 2020 rund 200 Polizistinnen und Polizisten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Strafverfolgungsbehörden zur Konferenz "Blockchain und Virtuelle Währungen. Gezielt ermitteln und sicherstellen". Im Rahmen dieser größten deutschsprachigen Tagung zu Kryptowährungen im kriminalpolizeilichen Kontext konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Umgang mit Kryptowährungen und sogenannten Smart Contracts lernen. Dazu entwickelten die IT-Spezialisten des C4 eigens einen "BK-Token", der mit einem selbst geschriebenen Smart Contract in die Ethereum Blockchain hochgeladen wurde und öffentlich einsehbar war. Er stellt keinen finanziellen Gegenwert dar und wird nicht gewerblich gehandelt. Dazu wurde ein eigener nicht gewerblicher Automat namens "Coin-O-Mat" entwickelt, der mit dem Smart Contract interagieren kann. Wenn der Benutzer des Automaten die Übung mit dem BK-Token richtig abschließt, wirft der Automat eine Challenge-Coin aus.

In Expertenworkshops wurden die Transaktionen mit den BK-Token der Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmern auf forensische Spuren untersucht. So wurde eine ideale Übungsumgebung für Ermittlungen geschaffen.
Trainings mit dem BK-Token werden künftig auch im Rahmen weiterer Schulungen national und international abgehalten.

Die Konferenz wurde von der EU über die Fonds für die innere Sicherheit (ISF) kofinanziert.

Kryptowährungen und Blockchains

Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel, die auf verschlüsselten Datensätzen basieren. Mit dieser Form von Zahlungsmitteln ist ein digitaler Zahlungsverkehr ohne eine Bankinstanz möglich. Der Besitz des Code-Schlüssels stellt dabei das Eigentum dar. Zahlungstransaktionen mit Kryptowährungen werden in sogenannten Blöcken gespeichert. Das Buchungssystem nennt man Blockchains. Die bekannteste Kryptowährung ist der Bitcoin. Das Bitcoin-Zahlungssystem wurde 2008 unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto erstmals veröffentlicht.

Obwohl Kryptowährungen im vergangenen Jahr Kursverluste hinnehmen mussten, ist ein steigender Trend bei legalen als auch illegalen Bezahlvorgängen zu beobachten. Insbesondere im Cybercrime Bereich haben sich "Cryptos" durchgesetzt, besonders bei den ansteigenden Fallzahlen in Zusammenhang mit Massenerpresser-E-Mails. Auch wenn Bitcoin unter den Kryptowährungen immer noch an erster Stelle rangiert, wird mittlerweile auch mit anderen Kryptowährungen bezahlt. Kryptowährungen, die nicht Bitcoins sind, werden als Altcoins bezeichnet.

Smart Contracts

Dabei handelt es sich um Computerprotokolle, die Verträge abbilden, überprüfen oder die Verhandlung und Abwicklung eines (Kauf-)Vertrages technisch unterstützen.

Behördenwallets

Das C4 ist seit 2018 rechtlich und technisch in der Lage Sicherstellungen von Kryptowährungen durchzuführen. Hierfür werden unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen sogenannte Behördenwallets erstellt und zur Aufbewahrung von virtuellen Währungseinheiten verwendet. Derzeit stehen im BK 1.000 Behördenwallets für Amtshandlungen zur Verfügung. Seither wurden bei 80 Hausdurchsuchungen Kryptowährungen im Wert von fünf Millionen Euro sichergestellt.

Werden die sichergestellten Kryptowährungen vom Gericht für verfallen erklärt, führt das C4 im BK die Verwertung durch und überweist die Geldsummen an die jeweiligen Gerichte.

Cybercrime-Zahlen im Vergleich

Die Zahl der Cybercrime-Anzeigen stieg von 16.804 Anzeigen im Jahr 2017 auf 19.627 2018 an. Eine positive Entwicklung war bei Cybercrime im engeren Sinn zu verzeichnen. Hier ist die Anzahl der gemeldeten Fälle von 3.546 (2017) auf 3.070 (2018) gesunken, dies bedeutet ein Minus von 13,4 Prozent.

Die Aufklärungsquote bei den Delikten von Cybercrime im engeren Sinn stieg von 28,2 Prozent (2017) auf 32,1 Prozent (2018). Gegensätzlich dazu befinden sich Cybercrime-Delikte im weiteren Sinn im Steigen. Im Vergleich zu 2017 stieg die Anzahl der angezeigten Straftaten um 23,9 Prozent auf 16.557 Anzeigen.

Unter Cybercrime im weiteren Sinn zählen Straftaten, bei denen die Informations- und Kommunikationstechniken zur Planung, Vorbereitung und Ausführung herkömmlicher Straftaten, wie Betrugsdelikte oder Erpressung unter Nutzung von Informationstechnologien sowie Urkundenfälschung verwendet werden.

BL Erhard Friessnik, stv. Dir. Michael Fischer, AL Klaus Mits und Alexander Haslinger (v.l.).
Foto: ©  BK Armin Halm
Das Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Union gefördert.
Foto: ©  BM.I

Artikel Nr: 17635 vom Freitag, 24. Jänner 2020, 08:00 Uhr
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