Volksbegehren
Ergebnisse der Volksbegehren: "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung"
Am 1. April 2019, 20 Uhr, endete der Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung".
Der Eintragungszeitraum der beiden Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" endete am 1. April 2019, 20 Uhr. Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei beiden Volksbegehren: 6.375.395
"Für verpflichtende Volksabstimmungen"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 14.722, Zahl der Eintragungen: 12.846, Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 27.568
"CETA-Volksabstimmung"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 12.721, Zahl der Eintragungen: 15.818, Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 28.539
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mehr als 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass die Ergebnisse beider Volksbegehren diesen Schwellwert nicht überschritten haben.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die zwei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung am 10. April 2019 feststellen und unmittelbar danach auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet verlautbaren.
Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken zu beiden Volksbegehren sind über den nachstehenden Link abrufbar.