Innenministerium

Nehammer: Menschen in Not-Situationen noch schneller helfen

Bei Notrufen an 112 und 133 wird der Anrufer-Standort automatisch an polizeiliche Landesleitzentralen übermittelt.

Seit 12. Mai 2020 wird der Anrufer-Standort bei Notrufen an die Notrufnummern 112 oder 133 automatisch an die polizeilichen Landesleitzentralen übermittelt. Dabei werden die Anruferinnen und Anrufer von den Mobilfunkbetreibern mittels SMS über die erfolgte Standort-Übermittlung an die Polizei informiert.

"Mit diesem neuen Service der polizeilichen Landesleitzentralen ist sichergestellt, dass Menschen in Not-Situationen noch schneller und besser geholfen werden kann. Die Landesleitzentralen sind dabei das Verbindungsglied zu hilfesuchenden Menschen", sagt Innenminister Karl Nehammer.

Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Standortübermittlung bei Notrufen zu ermöglichen. Dies ist in der Universaldienstrichtlinie (RL 2002/22/EG idF RL 2009/136/EG) geregelt und wird mit den §§ 20 und 98 Telekommunikationsgesetz 2003 umgesetzt.

Projekt "Leitstelle Neu"

Im Innenministerium wird im Rahmen des Projekts "Leitstelle Neu" die Zentralisierung österreichweiter polizeilicher Landesleitzentralen vorgenommen. Dabei werden die polizeilichen Leitstellen in jedem Bundesland sukzessive mit einem einheitlichen Einsatzleit- und Kommunikationssystem (ELKOS) ausgestattet.

"Die neuen polizeilichen Landesleitzentralen in den Landeshauptstädten leiten einen Paradigmenwechsel innerhalb der Polizei ein. Dadurch findet auch ein organisationskultureller Wandel statt. Die Landesleitzentralen sind dabei die Visitenkarten der Landespolizeidirektionen und fungieren als das zentrale Nervensystem der Polizei", sagt der Innenminister.

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Nehammer: Menschen in Not-Situationen noch schneller helfen
Foto: ©  BKA/Andy Wenzel

Artikel Nr: 17881 vom Freitag, 15. Mai 2020, 12:22 Uhr
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