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Krisensicherheitsgesetz geht in Begutachtung

Das Krisensicherheitsgesetz ging am 19. Jänner 2023 in Begutachtung. Neu ist, dass das Innenministerium dabei eine koordinierende und unterstützende Rolle für die Bundesregierung und den jeweiligen Fachminister übernehmen soll. Damit wird ein zentraler Punkt des Regierungsprogramms umgesetzt.

Das Krisensicherheitsgesetz, das eine Weiterentwicklung der gesamtstaatlichen Sicherheit in Österreich gewährleisten wird, ging am 19. Jänner 2023 in die sechswöchige Begutachtungsfrist.

"Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik wird mit dem Krisensicherheitsgesetz ein umfassender und gesamtstaatlicher Prozess zur Krisenbewältigung und Prävention definiert. Die Krisenfestigkeit ist ein wesentlicher Baustein für die Sicherheit der Menschen in unserem Land", sagte Innenminister Gerhard Karner. Für die Bewältigung etwaiger Krisen werden weiterhin die jeweiligen Fachminister verantwortlich sein. Neu ist, dass das Innenministerium dabei eine koordinierende und unterstützende Rolle für die Bundesregierung und den jeweiligen Fachminister übernimmt. Das Lagezentrum, das im Innenministerium entstehen wird, ist dabei der "Arbeitsmuskel".

Wesentliche Inhalte des Krisensicherheitsgesetzes

Das Krisensicherheitsgesetz sieht eine Reihe von Neuerungen vor. Die Definition einer Krise soll durch eine Verordnung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates festgelegt.
Im Bundeskanzleramt soll es künftig eine Regierungsberaterin bzw. einen Regierungsberater mit Stellvertretung und Beratungsgremium geben. Im Bundesministerium für Inneres soll ein permanentes und ressortübergreifendes Bundeslagezentrum errichtet werden.

Bisher bewährte Strukturen im Krisenmanagement wie die Koordinations- und Gremienstruktur, permanente Ausschüsse sowie ein Koordinationsgremium sollen weiterentwickelt und rechtlich abgebildet werden. Die Bundesministerien und Bundesländer sollen Mitwirkungs-, Informations- und Teilnahmepflichten erfüllen. Außerdem sind die Ressorts zur Krisenvorsorge und Krisenprävention verpflichtet.

Das Bundesheer soll durch Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes mit weiteren Aufgaben betraut werden. Im Krisensicherheitsgesetz soll zudem klargestellt werden, dass Organisationen wie das Österreichische Rote Kreuz, die Caritas, Diakonie und das Hilfswerk bei der Krisenabwehr und -bewältigung als Verwaltungshelfer tätig werden.

Symbolfoto.
Foto: ©  BMI/Alexander Tuma

Artikel Nr: 22321 vom Freitag, 20. Jänner 2023, 06:02 Uhr
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