Innenministerium

Schlag gegen Neonazi-Szene

Bei 32 Hausdurchsuchungen in der Neonazi-Szene in ganz Österreich mit Ausnahme von Tirol wurden am 9. April 2019 einschlägiges Material und Waffen sichergestellt sowie Waffenverbote ausgesprochen.

"Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat heute einen Einsatz gegen die Neonazi-Szene in Österreich koordiniert", sagte Peter Goldgruber, Generalsekretär im Innenministerium, am 9. April 2019 in Wien. "217 Bedienstete des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der Landesämter für Verfassungsschutz, des Einsatzkommandos Cobra sowie der Einsatzeinheiten waren daran beteiligt."

Es seien 32 Hausdurchsuchungen durchgeführt worden, in ganz Österreich mit Ausnahme von Tirol, "und dabei viel einschlägiges Material und Waffen sichergestellt sowie Waffenverbote ausgesprochen worden." Der Einsatz zeige, ergänzte Goldgruber, dass das BVT im Bereich "Ermittlungen gegen Neonazis" voll handlungsfähig sei, dass in alle Richtungen ermittelt werde, und "wir auch in der Neonazi Szene entsprechende Ermittlungserfolge vorweisen können". Was in der Sache weiter passiere, hänge von den Auswertungen der Hausdurchsuchungen und Einvernahmen ab", sagte der Generalsekretär.

Diese Amtshandlung bzw. ihr Ausgangspunkt stelle unter Beweis, dass die zuständigen Behörden, konkret das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark und die Staatsanwaltschaft Leoben, nicht nur exzellent zusammengearbeitet hätten, es zeige auch, dass das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aktiv in der neonazistischen Szene unterwegs sei, sagte Christian Pilnacek, Generalsekretär und Sektionschef der Sektion IV "Strafrecht" im Justizministerium.

Ausgangspunkt der Hausdurchsuchungen war ein Konzert in der neonazistischen Szene im Frühling 2018 in der Steiermark in der Nähe von Leoben.

Die Generalsekretäre Christian Pilnacek und Peter Goldgruber bei der Präsentation des Erfolges im Bereich der Neonazi-Szene.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 16907 vom Mittwoch, 10. April 2019, 11:31 Uhr
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