Bundeskriminalamt

Nehammer: Kampf gegen Geldwäsche ist Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität

Die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt hat 2020 über 5.000 Akteneingänge bearbeitet, davon über 4.300 Verdachtsmeldungen. Das entspricht einem Plus von fast 40 Prozent. Mit 89 Verurteilungen wegen Geldwäscherei wurde 2020 ein neuer Rekord erreicht.

"Das konsequente Vorgehen gegen Geldwäsche ist vor allem der Kampf gegen die organisierte Kriminalität und ihre Strukturen. Wir wissen aber auch aus den internationalen Strukturermittlungen, dass aus den kriminellen Profiten, die durch Schlepperei oder Suchtmittelhandel erzielt werden, oftmals terroristische Netzwerke finanziert werden. Es wird daher in einem ganzheitlichen Ansatz vor allem gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus vorgegangen", sagte Innenminister Karl Nehammer. "Eine wesentliche Voraussetzung zur wirkungsvollen Bekämpfung der Geldwäsche ist die enge Vernetzung mit den Kredit- und Finanzinstituten. Hier wird die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamtes auch in Zukunft einen Schwerpunkt setzen."

Die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamts verzeichnete im Jahr der Pandemie 2020 einen enormen Arbeitsanstieg: insgesamt waren 5.027 Akteneingänge zu verzeichnen. In den Jahren zuvor waren es noch unter 4.000 gewesen. Den größten Teil dieser Eingänge bildeten Verdachtsmeldungen (4.356), gefolgt von 577 Anfragen an die Geldwäschemeldestelle, die über internationale Kanäle eingingen. Der Großteil – 4.106 Verdachtsmeldungen – stammte von Banken. Österreich konnte sich von dem von Europol prognostizierten europaweiten Trend nicht absetzen. Covid-19 hat neue Trends und Betrugsmuster hervorgebracht. Darunter Fakeshops, die vorgeben, medizinische Produkte wie Schutzmasken oder Desinfektionsmittel zu verkaufen, aber nach Erhalt des Geldes nicht liefern. Auch die für viele Menschen dringend erforderlichen öffentlichen Fördermittel wurden Ziel von Kriminellen. Diese erlangten mit betrügerischen Taktiken Förderungen und versuchten anschließend durch Geldwäsche, die Herkunft dieser Zahlungen zu verschleiern.

Geldwäsche, Steuerdelikte und Terrorismusfinanzierung im Steigen

Die Verdachtsmeldungen werden von der Meldestelle den verschiedenen Deliktsbereichen zugeordnet. Wie auch die Jahre zuvor ist mit 53 Prozent aller Fälle die Geldwäscherei ohne konkrete Vortat nicht nur der häufigste Meldungsgrund, sondern stieg auch um neun Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr an (2019: 44 Prozent). Jeweils um einen Prozentpunkt gestiegen sind Steuerdelikte und terrorismusbezogene Sachverhalte.

Sicherstellungen in Österreich

In Österreich sind nicht nur bestimmte Berufsgruppen zur Erstattung von Meldungen an die Geldwäschemeldestelle verpflichtet: So gingen 2020 insgesamt 35 Hinweise und Sachverhalte des Finanzministeriums und 22 der Finanzmarktaufsicht ein. Aufgrund von Verdachtsmeldungen oder im Zusammenhang mit Straftaten wurden 2020 rund 30,3 Millionen Euro an Vermögenswerten sichergestellt, die mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung standen. Davon machten Immobilien insgesamt 25 Millionen Euro an Wert aus.

Internationaler Austausch

Der internationale Austausch ist bei der Bekämpfung von Geldwäscherei essenziell. 2020 leitete die Geldwäschemeldestelle in 1.332 Fällen einen internationalen Schriftverkehr ein, um nähere Informationen zu den analysierten Sachverhalten einzuholen beziehungsweise die Partnerdienste über eigene Erkenntnisse zu informieren. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung von 186,4 Prozent (2019: 465). Der häufigste Schriftverkehr erfolgte mit Deutschland, gefolgt von Malta und Italien.

Kryptowährungen

Trotz der starken Kursschwankungen sind Kryptowährungen weiterhin ein bewährtes Mittel der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auch im Bereich des Betrugs sind Kryptowährungen ein beliebtes Mittel, um Personen anzulocken. Die spezielle Form des Anlagebetrugs nahm auch 2020 weiter zu. Ein konkreter Fall: 2020 gründeten internationale Tätergruppen mehrere Firmen unter deren Namen sie verschiedene Webseiten einrichteten, um vermeintlich Handel mit Kryptowährungen zu betreiben. Dabei handelte es sich jedoch um nicht lizenzierte Online-Trading-Plattformen, die einen seriösen Handel vortäuschten. Beworben wurden diese europaweit mit aggressiven Werbebannern im Internet und Massenmails, in denen mit überdurchschnittlich hohen Gewinnen geworben wurde. Bereits bei der Registrierung auf den Plattformen mussten die Interessierten mehrere hundert Euro überweisen. Unmittelbar darauf kontaktierten angebliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Online-Trading-Plattformen die Opfer und setzten sie unter Druck. Mit dem Ausblick auf noch höhere Gewinne verleiteten sie die Opfer immer weiter einzuzahlen. Mittels einer Software, die falsche Kurssteigerungen berechnete, simulierten die Täter auf der Online-Trading-Plattform die Kursentwicklungen. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet, sodass oft lange kein Verdacht entsteht. Sobald die Geschädigten jedoch versuchen ihr Geld zurückzuholen, bricht der Kontakt zur Online-Trading-Plattform ab. Die betrügerisch erlangten Gelder werden über ein globales System an Money Mules, Scheingesellschaften und Konten gewaschen. In Österreich entstand durch diese Betrugsform ein Schaden von über zwei Millionen Euro.

Ein- und Ausblick

2021 stand die Umsetzung mehrerer europäischer Richtlinien an: Zum einen verlangen die Finanzinformations-Richtlinie und die fünfte Geldwäsche-Richtlinie, dass alle europäischen Geldwäschemeldestellen direkten Zugang zu den nationalen Kontenregistern erhalten. Zum anderen plant der europäische Gesetzgeber mit der strafrechtlichen Geldwäscherichtlinie eine weitere Harmonisierung der europäischen Geldwäscherei-Tatbestände. 2021 wurde zudem der Paragraph 165 Strafgesetzbuch, der die zentrale Strafnorm für den Arbeitsbereich der österreichischen Meldestelle bildet, novelliert. Weitere Neuerungen wird es langfristig im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz geben. Hier soll es zu einer Stärkung der Kooperation zwischen der Geldwäschemeldestelle und der meldepflichtigen Privatwirtschaft kommen, indem ein umfangreicherer Informationsaustausch erlaubt wird. 2021 hat und 2022 wird es auch wieder die jährlich stattfindende Geldwäschetagung geben, um sich intensiv mit den meldepflichtige Berufsgruppen und Aufsichtsbehörden über rechtliche Entwicklungen sowie Trends und Phänomene im Bereich der Geldwäscherei auszutauschen.

Über die Geldwäschemeldestelle

Die Geldwäschemeldestelle ist die zentrale Stelle für die Entgegennahme und Analyse von Sachverhalten im Zusammenhang mit Geldwäscherei, ihren Vortaten oder mit Terrorismusfinanzierung. Sie bildet in ihrer Zentralstellenfunktion die einzige Ansprechstelle für meldepflichtige Berufsgruppen. Die Filtertätigkeit bildet ihre Kernfunktion. Aufgrund des hohen Informationsaufkommens der meldepflichtigen Berufsgruppen muss die Geldwäschemeldestelle aus den zahlreichen Verdachtsmeldungen jene herausfiltern, denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine strafbare Handlung zugrunde liegt. Dieses Analyseverfahren dient zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, denn es werden nur solche Sachverhalte übermittelt, die strafrechtlich zu verfolgen sind.

2020 wurden im Bundeskriminalamt über 5.000 Akteneingänge bearbeitet, davon über 4.300 Verdachtsmeldungen.
Foto: ©  BMI / Pachauer

Artikel Nr: 19077 vom Freitag, 29. Oktober 2021, 09:05 Uhr
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