Asyl- und Fremdenwesen

FRONTEX-Charter-Operation nach Georgien und Armenien

Unter besonderen COVID-19-Schutzvorkehrungen fand am 29. April 2021 eine von Österreich organisierte und von FRONTEX koordinierte Rückführungsaktion nach Georgien und Armenien statt.

Insgesamt wurden sechs Personen an die Behörden in Tiflis und Jerewan übergeben, davon drei georgische und ein armenischer Staatsangehöriger aus Österreich sowie zwei weitere Personen aus Griechenland. Neben den Eskort-Beamten waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter und zwei Dolmetscher bei der Rückführung an Bord mit dabei.

Umfassendes rechtsstaatliches Verfahren

Bei den vier aus Österreich Rückgeführten – drei Männer und eine Frau – handelte es sich ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde – somit Betroffene, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und die somit verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.

Eine dieser aus Österreich rückgeführten Personen wurde während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig. Die Straftaten umfassen gewerbsmäßigen Diebstahl, Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung.

Grundsätzlich erfolgt die Verhängung der Schubhaft und die Abschiebung bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darauf geachtet, dass die Schubhaft unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird.

Konsequente Rückführungspolitik, auch während der Corona-Pandemie

Seit Anfang 2020 wurde die bilaterale Partnerschaft mit Griechenland im Bereich der Rückkehr vertieft – insbesondere Aktivitäten wie gemeinsame Charter-Rückführungen.

Trotz der COVID-19 Pandemie hat das BMI grundsätzlich keine Abschiebungen ausgesetzt und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Seitens der Sicherheits- und Migrationsbehörden erfolgt eine ständige Evaluierung der Lage und Anpassung der Maßnahmen an die aktuelle Situation.

Das Innenministerium verfolgt eine konsequente Rückführungspolitik, auch während der Corona-Pandemie.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18627 vom Freitag, 30. April 2021, 15:33 Uhr
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