Volksbegehren

Ergebnisse der Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE"

Am 25. Jänner 2021, 20 Uhr, endete der Eintragungszeitraum für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE".

Bis 25. Jänner 2021, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen vornehmen.

Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der mit 1. Jänner 2018 in Betrieb genommenen Datenverarbeitung "Zentrales Wählerregister" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:

Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.379.781.

Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN":

• Zahl der Unterstützungserklärungen: 210.431

• Zahl der Eintragungen: 205.798

• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 416.229

Volksbegehren "FÜR IMPF-FREIHEIT":

• Zahl der Unterstützungserklärungen: 62.386

• Zahl der Eintragungen: 196.764

• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 259.150

Volksbegehren "Ethik für ALLE":

• Zahl der Unterstützungserklärungen: 61.766

• Zahl der Eintragungen: 98.213

• Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 159.979

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass aufgrund der Ergebnisse der Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE" dieser Schwellenwert jeweils überschritten worden ist.

Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Ende Februar 2021 bekannt geben.

Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken sind für alle drei Volksbegehren im nachstehenden Link abrufbar.

Links:

Am 25. Jänner 2021 endete der Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN", "FÜR IMPF-FREIHEIT" und "Ethik für ALLE".
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18414 vom Montag, 25. Jänner 2021, 20:15 Uhr
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