Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2014-2020 (AMIF)

Mit Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union (899,7 KB) wurde der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den Zeitraum 2014-2020 errichtet.

Die Gesamtdotierung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in der Finanzierungsperiode 2014-2020 beträgt 3.137 Millionen Euro.

Mittelzuweisung für Österreich im AMIF 2014-2020: 96,22 Millionen Euro

Allgemeines Ziel AMIF 2014-2020

Allgemeines Ziel des Fonds ist es, einen Beitrag zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Durchführung, Konsolidierung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Asylpolitik, der Politik subsidiären und vorübergehenden Schutzes und der gemeinsamen Einwanderungspolitik zu leisten, wobei die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechte und Grundsätze in vollem Umfang gewährt werden.

Spezifische Ziele AMIF 2014-2020

Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einschließlich seiner externen Dimension

In Bezug auf die Aufnahmebedingungen und Asylverfahren können insbesondere folgende Maßnahmen aus dem Fonds gefördert werden:

  • Materielle Hilfe
  • Unterstützungsleistungen wie Übersetzung und Dolmetschen, Ausbildung einschließlich Sprachausbildung
  • Einrichtung und Verbesserung von Verwaltungsstrukturen, Systemen und Schulungen für das Personal und die zuständigen Verwaltungs- und Justizbehörden
  • Sozialer Beistand, Bereitstellung von Informationen oder Unterstützung bei den administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten und Bereitstellung von Informationen oder Beratung zum möglichen Ausgang des Asylverfahrens
  • Rechtsbeistand und -vertretung
  • Ermittlung schutzbedürftiger Gruppen und spezielle Unterstützung schutzbedürftiger Personen
  • Schaffung, Weiterentwicklung und Verbesserung alternativer Maßnahmen zur Ingewahrsamnahme
  • Verbesserung und Erhaltung der bestehenden Unterbringungsinfrastruktur und -dienste
  • Ausbau und Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und -systeme
  • Informationen der ortsansässigen Bevölkerung
  • Schulung des Personals, der Behörde, einschließlich der lokalen Behörden
  • Aufbau, Betrieb und Ausbau neuer Unterbringungsstrukturen und -dienste und Verwaltungsstrukturen und -systeme

Hinsichtlich des Ausbaus der Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Gestaltung, Monitoring und Evaluierung ihrer Asylpolitik und -verfahren können insbesondere folgende Maßnahmen aus dem Fonds gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Mitgliedstaaten zur Sammlung, Auswertung und Verbreitung qualitativer und quantitativer statistischer Daten über Asylverfahren, Aufnahmekapazitäten, Neuansiedlungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Sammlung, Auswertung und Verbreitung von Informationen über die Herkunftsländer
  • Maßnahmen, die unmittelbar zur Evaluierung der Asylpolitik und zur Erarbeitung von Indikatoren und Benchmarking beitragen

Es können insbesondere folgende Maßnahmen in Bezug auf die Neuansiedlung von Drittstaatsangehörigen, die in einem Mitgliedstaat neu angesiedelt werden oder wurden, und andere humanitäre Aufnahmeprogramme aus dem Fonds gefördert werden:

  • Einführung und der Ausbau von nationaler Neuansiedlungsprogramme und -strategien und anderer humanitärer Aufnahmeprogramme, einschließlich der Bedarfsanalyse, der Verbesserung der Indikatoren und der Evaluierung
  • Einrichtung geeigneter Infrastrukturen und Dienste, mit denen die reibungslose und erfolgreiche Durchführung von Neuansiedlungsmaßnahmen und Maßnahmen in Bezug auf andere humanitäre Aufnahmeprogramme gewährleistet werden soll
  • Einführung von Strukturen, Systemen und Schulungen von Personal, um in Drittländern und/oder anderen Mitgliedstaaten Befragungen durchzuführen, sowie die Vornahme von Gesundheitschecks und Sicherheitsüberprüfungen
  • Beurteilung von potentiellen Neuansiedlungsfällen und/oder Fällen einer anderen Aufnahme von humanitären Gründen
  • Gesundheitscheck und medizinische Behandlung vor der Ausreise, Bereitstellung von materieller Hilfe vor der Ausreise, Bereitstellung von Informationen und Integrationsmaßnahmen und Reisevorkehrungen vor der Ausreise
  • Information und Unterstützung bei der Ankunft einschließlich der Bereitstellung eines Dolmetschers
  • Maßnahmen zum Zwecke der Familienzusammenführung für Personen, die in einem Mitgliedstaat neu angesiedelt werden
  • Ausbau von migrations- und asylrechtlichen Infrastrukturen und Diensten in den Ländern, in denen regionale Schutzprogramme durchgeführt werden sollen
  • Schaffung von Bedingungen, die der langfristigen Integration, Autonomie und Selbstversorgung neu angesiedelter Flüchtlinge zuträglich sind

Zielgruppen

  • Personen mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU
  • Personen, die eine der Formen des internationalen Schutzes nach Buchstabe a beantragt und noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben
  • Personen, die vorübergehenden Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/55/EG genießen
  • Personen, die in einem Mitgliedstaat neu angesiedelt oder aus einem Mitgliedstaat überstellt werden oder wurden
  • Neuansiedlung von Drittstaatsangehörigen, die in einem Mitgliedstaat neu angesiedelt werden oder wurden

 Erleichterung der legalen Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf und Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger

Im Rahmen der Maßnahmen zur Einwanderung und Ausreisevorbereitung können aus dem Fonds insbesondere folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Informationspakete und Sensibilisierungskampagnen sowie Kampagnen zur Förderung interkulturellen Dialogs
  • Bewertung von Fähigkeiten und Qualifikationen sowie Verbesserung der Transparenz und Vereinbarkeit von Fähigkeiten und Qualifikationen in einem Drittland mit denen eines Mitgliedstaates
  • Ausbildung zur Erhöhung der Vermittelbarkeit in einem Mitgliedstaat
  • Umfassende Kurse in Staatsbürgerkunde und Sprachunterricht
  • Unterstützung bei Anträgen auf FamilienzusammenführungIm Rahmen von Integrationsmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene können insbesondere folgende Maßnahmen aus dem Fonds gefördert werden:
  • Entwicklung und Weiterentwicklung derartiger Integrationsstrategien gegebenenfalls mit Beteiligung der lokalen oder regionalen Akteure
  • Beratung und Unterstützung in Bereichen wie Unterbringung, Mittel zum Lebensunterhalt, administrative und rechtliche Orientierungshilfen, medizinische, psychologische und soziale Betreuung, Kinderbetreuung und Familienzusammenführung
  • Maßnahmen zur Heranführung von Drittstaatsangehörigen an die Aufnahmegesellschaft
  • Bildung- und Ausbildungsmaßnahmen, auch Sprachschulung und vorbereitende Maßnahmen zur Erleichterung des Eintritts in den Arbeitsmarkt
  • Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit
  • Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Kontakte und des konstruktiven Dialogs zwischen Drittstaatsangehörigen und der Aufnahmegesellschaft
  • Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen im Umgang mit öffentlichen und privaten Dienstleistern
  • Kapazitätsaufbau bei den Empfängern unter anderem durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen sowie Vernetzung

Im Rahmen der praktischen Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau können aus dem Fonds Maßnahmen gefördert werden, die sich auf eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten konzentrieren:

  • Ausarbeitung von Strategien zur Förderung der legalen Migration
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Drittländern und den Personalagenturen, der Arbeitsverwaltungen und den Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten
  • Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten ihre Einwanderungsstrategien, -politik und -maßnahmen über verschiedene Ebenen und Bereiche der Verwaltung hinweg zu entwickeln, durchzuführen, Monitoring durchzuführen und zu evaluieren
  • Schulung der Empfänger und des Personals
  • Aufbau nachhaltiger Organisationsstrukturen für das Integrations- und Diversitätsmanagement
  • Beitrag zu einem dynamischen Interaktionsprozess für Integrationsstrategien auf lokaler und regionaler Ebene
  • Maßnahmen zur Förderung und Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Behörden der Mitgliedstaaten

Zielgruppe

  • Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in eine Mitgliedstaat aufhalten oder gegebenenfalls im Begriff sind, einen rechtmäßigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat zu erlangen

Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Hinsichtlich Maßnahmen zur Begleitung von Rückkehrverfahren können insbesondere folgende Maßnahmen aus dem Fonds gefördert werden:

  • Einführung, Weiterentwicklung und Verbesserung alternativer Maßnahmen zur Ingewahrsamnahme
  • Sozialer Beistand, Bereitstellung von Informationen oder Unterstützung bei den administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten und Bereitstellung von Informationen oder Beratung
  • Rechtsbeistand und sprachliche Unterstützung
  • Spezielle Unterstützung von schutzbedürftigen Personen
  • Einrichtung und Verbesserung unabhängiger und wirksamer Systeme für das Monitoring von Rückführungen
  • Schaffung, Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur für die Unterbringung, Aufnahme und Ingewahrsamnahme
  • Errichtung von Verwaltungsstrukturen und -systemen einschließlich IT-Instrumenten
  • Schulung des Personals zur Gewährleistung reibungsloser und wirksamer Rückkehrverfahren

Aus dem Fonds können insbesondere folgende Rückkehrmaßnahmen gefördert werden:

  • Die zur Vorbereitung von Rückführungsaktionen erforderlichen Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit den Konsularstellen und Einwanderungsbehörden von Drittstaaten
  • Hilfen bei freiwilliger Rückkehr einschließlich Gesundheitschecks und medizinischer Hilfe, Reisevorbereitungen, Hilfszahlungen und Beratung und Hilfe vor und nach der Rückkehr
  • Abschiebungen, einschließlich diesbezüglicher Maßnahmen, im Einklang mit den im Unionsrecht festgelegten Standards
  • Maßnahmen zur Einleitung der Reintegration im Hinblick auf die persönliche Weiterentwicklung des Rückkehrers
  • Einrichtung und Leistungen in Drittländern, mit denen eine angemessene vorübergehende Unterbringung und Aufnahme bei der Ankunft gewährleistet werden sollen
  • Spezielle Unterstützung von schutzbedürftigen Personen

Hinsichtlich der praktischen Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau können folgende Maßnahmen aus dem Fonds gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Förderung, Entwicklung und Intensivierung der operativen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den für Rückkehrmaßnahmen zuständigen Dienststellen und anderen Behörden der Mitgliedstaaten, die an der Rückführung beteiligt sind
  • Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Drittländern und den für Rückführungsmaßnahmen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit, eine wirksame und nachhaltige Rückkehrpolitik zu betreiben
  • Verbesserung der Fähigkeit zur Erhebung, Analyse und Verbreitung von detaillierten und systematischen Daten
  • Maßnahmen die unmittelbar zur Evaluierung der Rückkehrpolitik beitragen
  • Informationsmaßnahmen und -kampagnen in Drittländern zur Stärkung des Bewusstseins für geeignete legale Migrationskanäle und für die Risiken der illegalen Einwanderung

Zielgruppen

  • Drittstaatsangehörige, die noch keinen endgültigen ablehnenden Bescheid auf ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, ihren rechtmäßigen Wohnsitz und/oder internationalem Schutz in einem Mitgliedstaat erhalten haben und die sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden könnten
  • Drittstaatsangehörige, denen in einem Mitgliedstaat ein Aufenthaltsrecht, ein rechtmäßiger Wohnsitz oder internationaler Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU oder vorübergehender Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/55/EG gewährt wurde und die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben
  • Drittstaatsangehörige, die sich in einem Mitgliedstaat aufhalten und die Voraussetzungen für eine Einreise in einem Mitgliedstaat und /oder einen dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, einschließlich der Drittstaatsangehörigen, für die die Vollstreckung der Abschiebung gemäß Artikel 9 und gemäß Artikel 4, Absatz 1 der Richtlinie 2008/115/EG aufgeschoben worden ist

Stärkung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten unter anderem durch praktische Zusammenarbeit

Für das Neuansiedlungsprogramm (Resettlement) der Europäischen Union steht ein Pauschalbetrag pro neu angesiedelter Person zur Verfügung.

Zielgruppen

  • Personen aus einem Land oder einer Region, die für die Teilnahme an einem regionalen Schutzprogramm benannt wurden
  • Personen aus einem Land oder einer Region, die vom UNHCR prognostizierten Neuansiedlungsbedarf aufgeführt werden und wo das gemeinsame Handeln der Union einen erheblichen Beitrag zur Deckung des Schutzbedarfs leisten würde
  • Personen, die unter eine der in den Neuansiedlungskriterien des UNHCR aufgeführten Kategorien fallen

Zeitplan AMIF 2014-2020

  • Programmlaufzeit: 2014-2020
  • Förderfähigkeitszeitraum: Im Rahmen des AMIF sind Ausgaben förderfähig, wenn sie zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2020 angefallen sind.
  • Auf Grund der Ukraine-Krise wurde der Durchführungszeitraum für AMIF und ISF aus der Finanzierungsperiode 2014-2020 um ein Jahr verlängert.
  • Das Nationale Programm des AMIF wurde von der Europäischen Kommission am 20. März 2015 genehmigt.

 

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Ansprechstelle für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AMIF 2014-2020

Zuständige Behörde

BMI - Abteilung V/4
Kontaktperson: Leiter der Abteilung
E-Mail: BMI-V-A-4@bmi.gv.at
Telefon (Sekretariat): +43 1 531 26-2785

Bei inhaltlichen Fragen zu Integrationsmaßnahmen im Fonds bzw. zu Integrationsprojekten wenden Sie sich bitte an:

Bundeskanzleramt (BKA) - Abteilung II/3
Kontaktperson: Leiterin der Abteilung
E-Mail: foerderungen.integration@bka.gv.at
Telefon: +43-(0)-501150-4214

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Downloads

Allgemeine EU-Dokumente zum Fonds

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in der jeweils gültigen Fassung rechtsverbindlich sind.

Relevante nationale Regelungen

Programmgestaltung in Österreich

Unterlagen zur AMIF Berichtslegung 2017-2019/20

Unterlagen zur AMIF Berichtslegung 2020-2022

Unterlagen zur AMIF Berichtslegung 2021-2022

Logos

  • EU (31 KB) 
  • BMI (51 KB) 

Informationstag zu Projektförderungen aus dem AMIF am 20. Mai 2019

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