Kriminalgeschichte

„Wegelagerer und Mörder“

Doppelmörder Johann Hahn: „Gemeingefährlich in höchstem Grade.“
Doppelmörder Johann Hahn:
„Gemeingefährlich in höchstem Grade.“
© Illustrierte Kronen-Zeitung

Im Dezember 1919 lockte ein Schleichhändler zwei Gastwirte unter dem Vorwand, sehr günstig Wein kaufen zu können, in einen Wald und erschoss sie. Der Täter plante weitere Raubmorde.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs waren Lebensmittel und andere Grundversorgungsgüter knapp. Es bildeten sich Schwarzmärkte, der Schleichhandel blühte. Karl Weber, Gastwirt am Althanplatz im neunten Wiener Bezirk, erhielt am 15. Dezember 1919 Besuch eines Mannes, der ihn überredete, in das Weinviertel zu fahren, um dort sehr günstig Wien zu kaufen. Der Unbekannte brachte eine „Kostprobe“ des Weines mit. Die Männer vereinbarten als Treffpunkt die Bahnstation Glaubendorf-Wetzdorf.
Karl Weber ließ sich sicherheitshalber vom Gastwirt Erhard Schmucker begleiten. Als sie am 17. Dezember in der Bahnstation den Mittelsmann trafen, sagte dieser den Männern, dass sich der Weinbauer in Radelsbrunn befände. Auf dem Weg dorthin dürften die beiden Gastwirte Verdacht geschöpft haben.
Kurze Zeit später wurden Weber und Schmucker erschossen aufgefunden. Ihre Geldbörsen und Wertgegenstände fehlten. Bei der Fahndung nach dem Täter in Wien und Niederösterreich langten Hinweise aus der Bevölkerung ein. Mehrere Verdächtige wurden festgenommen und wieder freigelassen, nachdem sich ihre Unschuld herausgestellt hatte. Der Verdacht der Ermittler des Wiener Sicherheitsbüros richtete sich bald gegen den mittellosen und verschuldeten Johann Hahn, der als Schleichhändler amtsbekannt war. Der Sohn des Mordopfers Weber und Mitarbeiter des Gasthauses erkannten ihn auf einem Foto als jenen Mann wieder, der das Wirtshaus besucht und mit dem Gastwirt Karl Weber verhandelt hatte.

Johann Hahn

Johann Hahn diente noch in der Armee, als er 1917 im „Russenlager“ in Wimpassing Rosa Feigl kennenlernte und im Dezember 1917 heiratete. Nach Kriegsende versuchte er, mit Gelegenheitsarbeiten und im Schleichhandel etwas Geld zu verdienen. Er wollte im oberen Mühlviertel in Oberösterreich eine Landwirtschaft kaufen und zog mit seiner Frau und der Schwiegermutter dorthin. Weil er den Kaufpreis nicht bezahlen konnte, musste die Familie wieder nach Wien zurückkehren. Hausrat und Einrichtungsgegenstände wurden bei der Schiffsstation Nussdorf zwischengelagert. Hahn verkaufte heimlich die eingelagerten Gegenstände, die zum Großteil seiner Schwiegermutter gehörten. Er mietete in Wien-Meidling eine Wohnung und zog mit Frau und dem eineinhalbjährigen Sohn Johann ein. Im Juli 1919 musste die Familie die Wohnung räumen, weil die Miete nicht bezahlt worden war. Die Familie kam in ein Obdachlosenasyl, wo im Oktober 1919 die im Sommer geborene Tochter starb. Den Sohn übergab sie der Fürsorge. Johann Hahn verschwand und kümmerte sich nicht mehr um die Familie. Er veruntreute Geld aus einer Versicherungsleistung, die seiner Schwiegermutter zustand. Im November 1919 erhielt seine Frau einen Brief. Darin schrieb Hahn, er sei in der Schweiz, verdiene gut und werde zu Weihnachten heimkehren. Der Brief war aber in Gänserndorf aufgegeben worden.
Am 17. Dezember 1919 kam Johann Hahn am Abend in die Wohnung seiner Schwiegermutter in die Fasangasse in Wien, wo nun auch seine Frau wohnte. Er übergab der Schwiegermutter 10.000 Kronen als Entschädigung für die veruntreuten Sachen. Seiner Frau überreichte er 9.000 Kronen. Er behauptete, er vermittle Geschäfte und müsse noch am gleichen Tag nach Kärnten reisen. Seine Frau solle ihm nachreisen, er werde in Judenburg auf sie warten. Am 19. Dezember fuhr die Frau mit der Südbahn nach Judenburg. Hahn quartiere sich und seine Frau als „Johann Halm und Gemahlin“ im Hotel Post in Judenburg ein. Nachdem seine Frau einen Brief aus Judenburg an ihre Mutter geschrieben hatte, kam die Polizei durch die Absenderadresse auf die Spur des Verdächtigen.
Johann Hahn und seine Frau wurden am 7. Jänner 1920 im Hotel Post festgenommen. Er behauptete, „Halm“ zu heißen und nicht der Gesuchte zu sein. Bei ihm wurde aber ein auf den richtigen Namen ausgestellter Trauschein gefunden. Auf der Überstellungsfahrt in einem Güterwaggon in das Kreisgericht Leoben versuchte Hahn zu flüchten. Ein Gendarm gab einen Warnschuss ab, daraufhin blieb Hahn stehen. Er wurde in das Polizeigefangenenhaus Wien gebracht und am 13. Jänner in das Landesgericht Wien eingeliefert. Rosa Hahn wurde nach fünf Tagen Haft freigelassen. Johann Hahn gestand, die beiden Gastwirte in Raubabsicht erschossen zu haben. Ihm wurden auch mehrere Betrugsfälle nachgewiesen. Er hatte einem Holzhändler den günstigen Kauf eines Waldes versprochen und eine Anzahlung kassiert. Der Kauf kam nicht zustande. Ein zweiter Holzhändler weigerte sich, eine Anzahlung zu leisten.

Weitere Überfälle geplant.

Mehrere andere Gastwirte und Kleinunternehmer entkamen einer Gewalttat. Alois Kölbl, ein Gastwirt aus Wien-Währing, erhielt am 2. Dezember 1919 von Johann Hahn das Angebot, bei Radelsbrunn sehr günstig Wein zu kaufen. Der Weinbauer benötige dringend Geld, da seine Tochter heiraten wolle. Zum vereinbarten Treffpunkt am 9. Dezember in Ziersdorf nahm Kölbl einen befreundeten Gastwirt mit. Da sich Hahn, der sich unter einem anderen Namen vorgestellt hatte, verspätete, fragte Kölbl Weinbauern im Ort und erfuhr, dass es keinen Wein zu verkaufen gebe. Als Hahn erschien, behauptete er, der Weinhändler befände sich in Ebersbrunn. Auf dem Weg dorthin verschwand Hahn. Als der Gastwirt am nächsten Tag nach Hause zurückkehrte, teilte ihm seine Frau mit, dass Hahn in der Zwischenzeit bei ihr gewesen sei und von ihr Geld für den Weinkauf gefordert habe, da ihr Mann zu wenig Geld mitgehabt hätte. Sie habe ihm kein Geld gegeben, aber zwei Rucksäcke. Kölbl zeigte den Betrüger bei der Polizei an und ersuchte, den Betrugsversuch in Zeitungen zu veröffentlichen, um andere Gastwirte zu warnen. Der Aufruf erfolgte aber nicht.
Am 10. Dezember 1919 wandte sich Hahn unter einem falschen Namen an den Gastwirt Siegl in der Liechtensteinstraße und wollte ihn bewegen, bei einem Weinbauern in Ebersbrunn Wein zu kaufen. Hahn gaukelte auch Siegl vor, dass der Weinbauer dringend Geld für die Hochzeit seiner Tochter benötige und deshalb den Wein sehr billig verkaufe. Siegl sollte 50.000 Kronen mitnehmen. Er ließ sich aber auf dieses Geschäft nicht ein.
Einem Wiener Holzhändler versprach Hahn günstig Waldbesitz in Göpfritz. Er solle mit dem Abendzug dorthin fahren und 50.000 Kronen Anzahlung mitnehmen. Als der Holzhändler in Göpfritz ankam, war Hahn nicht da. Der Holzhändler hatte ihm vorher mitgeteilt, dass er kein Geld mitnehme, sondern in Wien den Kaufpreis bezahlen wolle.

Lebenslanger Kerker.

In der Schwurgerichtsverhandlung im Oktober 1920 bezeichnete der Staatsanwalt den Angeklagten als eine „Kreuzung von Hochstapler, Wegelagerer und Mörder“, und als „gemeingefährlich in höchstem Grade“. Hahn bestritt, die beiden Gastwirte in Mordabsicht erschossen zu haben. Er habe teils in Notwehr gehandelt, weil ihn die Opfer angegriffen hätten. Dass er zur Tat eine Pistole mitgenommen habe, begründete der Angeklagte damit, er habe sie gegen Kartoffel eintauschen wollen. Johann Hahn wurde nach mehrtägiger Verhandlung am 14. Oktober 1920 wegen zweifachen meuchlerischen Raubmords sowie Betrugsdelikten und Übertretung des Waffenpatents zu lebenslangem schwerem Kerker verurteilt. Seine Frau wurde bei der Urteilsverkündung ohnmächtig und musste aus dem Gerichtssaal getragen werden. Der Kassationshof verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde Ende Jänner 1921.

Werner Sabitzer


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2021

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