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  2. Ausgabe 5/6 2022
  3. Sozialleistungsbetrug

Sozialleistungsbetrug

Erschlichene Leistungen    

Bernhard Gaber: „Am häufigsten sehen wir Schwarzarbeit in der Arbeitslosigkeit.“
Bernhard Gaber: „Am häufigsten sehen wir Schwarzarbeit in der Arbeitslosigkeit.“
© Gerd Pachauer

Die Kriminalbeamten der Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) gehen seit 2018 gegen den Missbrauch von Sozialleistungen vor. 2021 wurden 4.346 Verdachtsfälle bearbeitet.

Die Kriminalbeamten der Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) gehen seit 2018 gegen Betrüger vor, die sich Sozialleis­tungen erschleichen. Die Bilanz von 2021 zeigt, wie wichtig ihre Arbeit ist: In 4.346 Verdachtsfällen konnten 4.730 Tatverdächtige ausgeforscht werden, die einen Gesamtschaden von 19,3 Millionen Euro verursachten.

Vorgetäuschter Wohnsitz.

Personen, die in Österreich Sozialleistungen beziehen, müssen Auslandsreisen den auszahlenden Stellen melden. Da es immer wieder zu Missbrauch kommt, führen Mitglieder der Taskforce SOLBE Schwerpunktkontrollen in Grenzgebieten durch. Bei der Kontrolle eines 58-jährigen Tschechen bei der Einreise nach Österreich stellten die Beamten fest, dass er seit Anfang 2016 Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezogen, aber seinen Auslandsaufenthalt dem Arbeitsmarktservice (AMS) nicht gemeldet hatte. Er teilte seine Reisen nicht mit und täuschte seinen Lebensmittelpunkt in Österreich vor. Der Mann soll bereits seit 2015/2016 nach Tschechien gezogen sein, blieb aber weiterhin in Österreich gemeldet, um die Notstandshilfe beziehen zu können. Im Zeitraum von 2016 bis Ende November 2021 entstand dem AMS dadurch ein Schaden von rund 51.300 Euro.

Scheinmeldung.

Eine 50-jährige Kroatin bezog zwischen Jänner 2014 und Juli 2019 Notstands- und Familienbeihilfe, bis das Arbeitsmarktservice  sie als Verdachtsfall einstufte und anzeigte. Im Jänner 2021 nahmen Kriminalisten der Fremden- und Grenzpolizei in Graz die Ermittlungen auf, die ergaben, dass die 27-jährige Tochter der Frau behilflich bei der Scheinmeldung für den Hauptwohnsitz in Österreich war. Mit der vorgetäuschten Adresse beantragte und bezog die Kroatin unrechtmäßige Sozialleistungen, wodurch ein Gesamtschaden von mehr als 60.000 Euro verursacht wurde. Sowohl die Mutter als auch die Tochter wurden angezeigt.

Tote Mutter im Keller versteckt. 

In einem Fall in Tirol im September 2021 hatte ein 66-jähriger Mann den Leichnam seiner 89-jährigen Mutter über ein Jahr lang im Keller des Hauses aufbewahrt, um weiter ihr Pensions- und Pflegegeld zu erhalten. Aufgrund eines neuen Briefträgers, der die Sozialgelder nur der Mutter persönlich überreichen wollte, flog der Fall auf. Die Gelder wurden zurück an die Pensionsversicherungsanstalt gesendet, wo Mitarbeiter stutzig wurden und den Fall prüften. Dabei stellte sich heraus, dass der Sohn die Pflege seiner bettlägerigen Mutter seit geraumer Zeit abbestellt hatte. Die 89-Jährige war Mitte 2020 daheim verstorben. Der Schaden betrug 50.000 Euro. 

Steigende Fallzahlen.

Die Schwerpunktaktionen der Taskforce waren trotz der Covid-19-Beschränkungen erfolgreich: 2021 bearbeitete die Mitglieder der Taskforce 4.346 Verdachtsfälle, ein Plus von 13,8 Prozent (2020: 3.820). In Wien wurden die meisten Fälle (2.225) angezeigt, gefolgt von Oberösterreich (562) und der Steiermark (439). Es konnten 4.730 Tatverdächtige ausgeforscht werden, wovon rund 70,7 Prozent (3.346) fremder Herkunft waren. 2021 wurden 19,3 Millionen Euro zu Unrecht an Sozialleistungen bezogen (2020: 20,1 Millionen Euro). „Hier muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, da beispielsweise die Corona-Schutzmaßnahmen den Betrug sehr erleichterten“, erklärt der Leiter der Taskforce, Brigadier Bernhard Gaber, MBA MPA. „Um einen Antrag einzureichen oder einen Nachweis zu erbringen, muss man nicht in allen Fällen persönlich erscheinen, sondern kann alles online einreichen.“

Vorgangsweisen.

Die Kriminalisten der Taskforce SOLBE deckten über 50 verschiedene Modi Operandi auf, die sieben Hauptkategorien zugeordnet werden konnten: Diese umfassen etwa die Erschleichung der Mindestsicherung trotz ausreichendem Vermögen, den Miss­brauch von Pensionsleistungen durch die Vortäuschung eines Scheinwohnsitzes oder den widerrechtlichen Erhalt der Familienbeihilfe sowie verbotene Auslandsaufenthalte bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen und die Erschleichung der Grundversorgung mittels falscher Identitäten.
„Am häufigsten sehen wir Fälle von Schwarzarbeit in der Arbeitslosigkeit, der Bezug von Mindestsicherung, obwohl ausreichend Vermögen vorhanden ist und Auslandsreisen, die verschwiegen werden“, sagt Gaber. „Auch die ,Alterslüge‘ im Asylverfahren bei der sich Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte jünger machen, damit sie länger erhöhte Fördermittel beziehen können, ist ein bekannter Modus Operandi.“

Internationale Kooperation.

Um den Sozialleistungsbetrug nachhaltig bekämpfen zu können, bedarf es einer guten internationalen Zusammenarbeit und eines gegenseitigen Erfahrungsaustausches. Mit dem Bundeskriminalamt Wiesbaden besteht eine enge Kooperation in Bezug auf die grenzüberschreitende Bekämpfung dieses Deliktfeldes. Mit den deutschen Ermittlerinnen und Ermittlern findet ein regelmäßiger Austausch statt. 

Interministerielle Steuerungsgruppe.

Zur Bekämpfung des Sozialleistungsbetruges wurde zudem eine interministerielle Steuerungsgruppe mit Verantwortlichen der betroffenen Ministerien für Inneres, Justiz, Finanz, Arbeit und Soziales eingerichtet. Es finden jährliche Vernetzungstreffen, statt um den laufenden Informationsaustausch zu gewährleisten.

Kontakt.

Verdachtsfälle wegen Sozialleistungsbetrugs können in jeder Polizeidienststelle angezeigt werden. Kontakt im Bundeskriminalamt: sozialleistungsbetrug@bmi.gv.at.          

R. T.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 5-6/2022

 Druckversion des Artikels (pdf, 666 kB)

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