Großer Sicherheitspolizeilicher Ordnungsdienst

Training der Ordnungsdienstpolizei

Eine bundesweit einheitliche Trainerstruktur mit Expertenwissen im Ordnungsdienst ist künftig für die qualifizierte Aus- und Fortbildung der ODP-Einheiten zuständig.

Einsatzeinheiten bei der Ausbildung im robusten Raumschutz.
Einsatzeinheiten bei der Ausbildung im robusten
Raumschutz.© Gerd Pachauer

Die Geschichte des „Großen Sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienstes“ reicht lange zurück. Diese ordnungsdienstpolizeilichen Einheiten (kurz: ODP-Einheiten genannt) wurden grundsätzlich dafür eingerichtet, um größere Gruppen von Exekutivbediensteten geordnet und taktisch richtig bei Großanlässen einsetzen zu können. Die Einteilung in Trupps, Gruppen, Züge und Kompanien orientiert sich an den Strukturen beim Bundesheer. Im Waffengebrauchsgesetz (§11 WGG) beispielsweise werden geschlossene Einheiten definiert als „in militärischer Ordnung unter einheitlichem Kommando mit gemeinsamer Zielsetzung auftretende Formationen“.

Entwicklung der unterschiedlichen Einheiten im GSOD.

ODP-Einheiten werden dort eingesetzt, wo die polizeiliche Einsatzleitung mit dem Auftreten von größeren Menschengruppen bis hin zu Menschenmassen rechnet und wenn der Einsatz von Streifenbesatzungen nicht ausreicht. Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzerfahrungen wurden bis heute in ganz Österreich ODP-Einheiten mit unterschiedlichen Aufgabengebieten eingerichtet.

Die Aufgabengebiete richten sich nach dem 3-Phasen-Modell: „Dialog“, „Deeskalation“, „Durchgreifen“.
Aufgrund der Gefährdungseinschätzungen vor und während der GSOD-Einsätze soll erkannt werden, welche Phasen wie abgedeckt werden müssen.
In weiterer Folge werden die vorgesehenen ODP-Einheiten in das Einsatzgeschehen eingebunden. Zur Bewältigung der unterschiedlichen Phasen werden in der Bundespolizei derzeit nachstehend angeführte ODP-Einheiten ausgebildet und ausgerüstet:

  • WEGA in der LPD Wien.
  • Einsatzeinheiten (EE) in allen Bundesländern.

Die WEGA und die EE sind gemäß dem Phasenmodell für Einsätze in der Phase 3 („Durchgreifen“) vorgesehen.

  • Bereitschaftseinheiten (BE) in allen 9 Bundesländern.
  • Ordnungsdiensteinheiten (ODE) in allen Bundesländern.

Die BE und die ODE sind gemäß dem Phasenmodell für Einsätze in den Phasen 1 und 2 („Dialog“ bzw. „Deeskalation“) vorgesehen.
Da die Bereitschaftseinheiten (BE) in den Landeshauptstädten als permanente Dienststellen eingerichteten sind und meist rasch verfügbar sind, kann es bei Ad-hoc-Einsätzen im GSOD dazu kommen, dass auch diese in der dritten Phase erste Maßnahmen setzen müssen. Aus diesem Grund erhalten Bedienstete der Bereitschaftseinheit ebenfalls die Grundausbildung im selben Umfang wie die Bediensteten der Einsatzeinheit.

Einrichtung von Sonderverwendungen.

Aufgrund des breiten Aufgabenspektrums, das die unterschiedlichen ODP-Einheiten abdecken müssen, wurden „Sonderverwendungen“ eingerichtet:

  • Beweissicherungsbedienstete der WEGA, EE und BE.
  • Greiftrupp/Greifzugbedientete der WEGA und EE.
  • Impuls-Löschgerätbedienstete der WEGA und EE.
  • Tränengas-Flächenbeschuss-Bedienstete der WEGA und EE.
  • Robuster Raumschutz der WEGA und EE.

Besonders engagierte Bedienstete der jeweiligen ODP-Einheit können sich dafür bewerben und müssen eine zusätzliche Sonderausbildung absolvieren.

Umfangreiche Anforderungen.

Einsatzeinheiten: Grundausbildung der Mitglieder eines Greiftrupps.
Einsatzeinheiten: Grundausbildung der Mitglieder eines
Greiftrupps. © Gerd Pachauer

Die Einheiten werden eingesetzt bei Demonstrationen, Fußballspielen, (Groß-) Veranstaltungen, Versammlungen, Schwerpunktaktionen, Katastrophen-einsätzen, Terrorlagen usw. Dabei ist es notwendig, dass die Führungskräfte und Bediensteten der geschlossenen Einheiten genau wissen, wie sie aufgrund ihrer Beschaffenheit, Ausbildung und Ausrüstung die Zielerreichung des Gesamteinsatzes unterstützen können. Um zu erkennen, wo die Schnittstellen in der polizeilichen sowie zu den nicht polizeilichen Einheiten liegen und wie man sie bestmöglich abdeckt, müssen die unterschiedlichen Ablaufprozesse regelmäßig zu trainieren.

Trainerstruktur mit Fachexpertise.

Bislang wurden die Bediensteten der Einheiten entweder von Führungskräften bzw. engagierten Einsatztrainern der Landespolizeidirektionen fortgebildet. Wegen der speziellen Anforderungen wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres an das Kompetenz- und Informationszentrum (KIZ) der Auftrag erteilt, ein Curriculum zu erarbeiten, das zur bundesweit einheitlichen Aus- und Fortbildung der speziell dafür vorgesehenen ODP-Trainer dient. Bei der Auswahl von interessierten ODP-Trainern wird daher vorausgesetzt, dass diese bereits einen großen Erfahrungsschatz als aktiver Angehöriger einer ODP-Einheit mitbringen.

Modulare Trainerausbildung.

Wenn die soeben angesprochenen Voraussetzungen erfüllt werden, haben angehende ODP-Trainer zwei Grundmodule zu absolvieren:

  1. pädagogisch – didaktische Grundlagen für ODP-Trainer (24 Stunden).
  2. ODP – Grundausbildungsmodul (40 Stunden).

Das erste Modul wurde in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsakademie (SIAK), Zentrum für Fortbildung, erarbeitet und es stellt eine Grundlage für die Trainertätigkeit im Ordnungsdienst dar. Ziel ist, dass die Teilnehmer Vorträge planen, veranstalten und evaluieren. Sie sind in der Lage, gruppendynamische Effekte im Unterricht zu erfassen, zu analysieren und zu reflektieren, um diese Folge entsprechend positiv zu beeinflussen.
Laut Chefinspektor Mag. Thomas Greis, MAS, Zentrum für Fortbildung in der Sicherheitsakademie, ist die Reflexion der Trainerrolle sowie das Selbstverständnis besonders wichtig. Das Modul „pädagogisch-didaktische Grundlagen für ODP-Trainer“ macht dahingehend Sinn, selbstständig Einsatzszenarien für die Trainings zu gestalten. Laut Greis ist das eine Aufwertung der Trainerausbildung für geschlossene Einheiten.
Auch für Kontrollinspektor/SIAK Thomas Messner von der LPD Salzburg, der derzeit als ODP-Führungskräftetrainer ausgebildet wird, bot dieses Modul wichtige Impulse für die künftige Trainertätigkeit. Außerdem eröffnen die wissenschaftlichen Inhalte dieser Ausbildung eine neue Perspektive. „Dieses Modul ist ein wesentlicher Fortschritt aus Sicht der ODP-Trainer und sollte künftig ausgebaut werden“, sagt Messner.

Ausbildung der Beweissicherungsbediensteten der Einsatzeinheiten.
Ausbildung der Beweissicherungsbediensteten der
Einsatzeinheiten. © Gerd Pachauer

Im Modul „ODP-Trainer – Grundausbildung“ wird der Fokus auf das Fachwissen gelegt. Dabei werden die Teilnehmer in die praktische Planung und Durchführung sowie die Nachbesprechung von Trainingssequenzen in Gruppen-, Zugs- und Kompaniestärke eingewiesen. Während dieser Grundausbildungswoche intensivieren die ODP-Traineranwärter ihr Wissen in den Bereichen Grundlagen im GSOD, Formationentraining, richtiger Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln, Ausrüs­tungs- und Materialkunde, Arbeiten mit Kräften von Sonderverwendungen und Sonderfahrzeugen im GSOD, Schnittstellenmanagement und Prozessvertiefungen in Übung und Einsatz, Durchführen und Evaluieren von Verknüpfungsübungen u. v. m.

Um die Qualifikation „ODP-Trainer“ führen zu dürfen, müssen alle Teilnehmer eine schriftliche Abschlussprüfung und einen Lehrauftritt vor der Ausbildungskommission des Bundesministerium für Inneres absolvieren. Dabei sollen die in den beiden Modulen erworbenen Kenntnisse verknüpft angewendet werden.
Die Traineranwärter werden von erfahrenen Trainern des BMI, der SIAK sowie der ASE WEGA (FB 1.1 und FB 1.2) angeleitet und überprüft. Bis Herbst 2022 werden 160 ODP-Trainer diese Qualifikation erreichen. Nach dem Abschluss der Qualifikation zum ODP-Trainer haben Teilnehmer die Möglichkeit, sich für einzelne Sonderverwendungen als ODP-Spartentrainer ausbilden zu lassen. Dafür ist die praktische und fachliche Expertise bzw. Vorbildung in den Bereichen Beweissicherung/Beweisdokumentation, Impulslöschgerät-IFEX, Tränengas-Flächenbeschuss-MZP, Greiftrupp/-zug, Robuster Raumschutz und ODP-Führungskräfte Voraussetzung, um diese zusätzlichen Module absolvieren zu dürfen.

ODP-Spartentrainer werden je nach angestrebter Sonderverwendung ebenfalls von erfahrenen Experten des BMI, des Bundes-Einsatztrainings, der ASE WEGA (FB 1.1 und 1.2) sowie der SIAK ausgebildet und einer abschließenden theoretischen und praktischen Überprüfung unterzogen. Sämtliche Trainer der Ordnungsdienstpolizei können bundesweit für zentrale ODP-Bundesausbildungen des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung für polizeiliche Sondereinsätze sowie für dezentrale Fortbildungen in der jeweiligen Landespolizeidirektion herangezogen werden. Die ODP-Trainer und ODP-Spartentrainer der österreichischen Bundespolizei müssen in regelmäßigen Fortbildungen und Einsätzen am Ball bleiben, um bedarfsspezifisches Expertenwissen im Ordnungsdienst zu erhalten. So soll neben einer hochqualifizierten ODP-Aus- und -Fortbildung eine adäquat hohe Einsatzqualität in Österreich beibehalten werden.

A. H.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2022

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