Flugpolizeikabkommen

Unterstützung für Liechtenstein

Die österreichische Flugpolizei unterstützt die Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein bei Einsätzen, in denen ein Polizeihubschrauber erforderlich ist.

Liechtensteins Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni unterzeichnete am 17. Februar 2023 bei einem Besuch in Wien gemeinsam mit Innenminister

Unterzeichnung des Flugpolizeiabkommens: Sabine Monauni, Regierungschef-Stellvertreterin, Gerhard Karner, Bundesminister für Inneres
Unterzeichnung des Flugpolizeiabkommens: Sabine
Monauni, Regierungschef-Stellvertreterin, Gerhard
Karner, Bundesminister für Inneres © Jürgen Makowecz

Gerhard Karner die „Vereinbarung betreffend die flugpolizeiliche Zusammenarbeit zur Durchführung des Vertrages zwischen der Republik Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit“ – kurz Flugpolizeiabkommen. Die Vereinbarung trat mit 1. April 2023 in Kraft.
Mit knapp 39.000 Einwohnern zählt das Fürstentum Liechtenstein zu den kleinsten Staaten der Welt. Liechtenstein hat keinen eigenen Polizeihubschrauber und greift daher bei flugpolizeilichen Einsätzen auf die Unterstützung seiner Nachbarstaaten zurück. Bereits vor Abschluss des Flugpolizeiabkommens entwickelte sich aufgrund der geographischen Nähe eine enge Kooperation zwischen der österreichischen Flugeinsatzstelle Hohenems in Vorarlberg und der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein.

Die Flugpolizei in Hohenems unterstützte das Nachbarland fallbezogen unter anderem bei der Verkehrsüberwachung, Alpineinsätzen zur Bergung verletzter oder tödlich verunglückter Personen, Täterverfolgungen oder etwa bei Fußballländerspielen. Vor diesem Hintergrund war es beiden Seiten ein großes Anliegen, die gemeinsamen Einsätze durch ein Abkommen auf solide Beine zu stellen, um effizient und unkompliziert zusammenzuarbeiten.

Die Flugpolizei in Hohenems unterstützt das Nachbarland Liechtenstein
Die Flugpolizei in Hohenems unterstützt
das Nachbarland Liechtenstein
© Gerd Pachauer

Rechtliche Grundlage des Flugpolizeiabkommens ist der trilaterale Polizeikooperationsvertrag zwischen Liechtenstein, der Schweiz und Österreich, der im Jahr 2012 unterzeichnet wurde und die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit der drei Staaten regelt. Inhaltlich schafft das Flugpolizeiabkommen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unterstützungsleistungen bei flugpolizeilichen Einsätzen, hier insbesondere die Zurverfügungstellung eines Polizeihubschraubers samt Besatzung und das Thema der Kostenübernahme. Außerdem regelt die Vereinbarung die Zusammenarbeit bei der Ausbildung und erleichtert somit die Teilnahme der Alpinpolizei des Fürstentums Liechtenstein bei Aus- und Weiterbildungen sowie Flugretternachschulungen.
Vorbereitet wurde das Abkommen auf der österreichischen Seite im Innenministerium von der Abteilung für EU und internationale Angelegenheiten in enger Abstimmung mit der Abteilung für Flugpolizei. Unter Einbindung des Völkerrechtsbüros des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten konnte mit Anfang des Jahres 2022 im Einvernehmen mit der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein ein finaler Entwurf erarbeitet werden. Die Unterzeichnung des Flugpolizeiabkommens erfolgte schließlich am 17. Februar 2023. Mit 1. April 2023 trat das Abkommen in Kraft.

Die Professionalisierung des Flugpolizeiwesens im Fürstentum Liechtenstein wird durch das Flugpolizeiabkommen unterstützt. Die österreichische Flugpolizei leistet einen Beitrag zu einem hohen Sicherheitsniveau in Liechtenstein. Das Motto der österreichischen Flugpolizei „Wir fliegen für Ihre Sicherheit“ gilt nun auch in der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit mit Liechtenstein.

Daniela Kulhay/Annika Salbrechter


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2023

Druckversion des Artikels (PDF 248 kB)