Migrationsförderungen

Steuern, fördern, finanzieren

Die Abteilung V/A/4 im BMI ist u. a. zuständig für die „Home-Affairs-Funds“ (AMIF, BMVI und ISF), das „Instrument Grenzen und Visa“ des Fonds für die innere Sicherheit, nationale Förderungen und ist Kontaktstelle im Ressort für EU- und internationale Projektförderungen bzw. -finanzierungen.

Die Aufgabenbereiche der Abteilung V/A/4 (Migrationsförderungen, SPOC EU- und internationale Projekte) sind vielfältig, ebenso wie die vielen Ebenen auf denen

Im Ziel Integration werden Projekte gefördert, die zur Förderung der Integration Drittstaatsangehöriger beitragen
Im Ziel Integration werden Projekte gefördert, die zur
Förderung der Integration Drittstaatsangehöriger
beitragen © ÖIF

ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter agieren. Wer kann schon behaupten, in der täglichen Arbeit potenziell mit den meisten anderen Organisationseinheiten des Hauses zu tun zu haben, aber auch mit anderen Ministerien, den Bundesländern, der Europäischen Kommission, anderen Mitgliedstaaten, Drittstaaten, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie wie der Caritas, der Diakonie, dem Roten Kreuz, der Volkshilfe, dem Hilfswerk International oder dem Roten Kreuz bis zu internationalen Organisationen, wie dem UNHCR, IOM oder ICMPD? Der Tätigkeitsbereich der Abteilung hat sich seit der Geschäftseinteilung im Juli 2022 stark erweitert hat.

Zwei Referate.

Die Abteilung, bestehend aus zwei Referaten, dem Referat V/A/4/a „Verwaltungsbehörde Home-Affairs-Funds, Migrationsförderungen“ und seit Juli 2022 zudem aus dem neu gegründeten Referat V/A/4/b „SPOC EU- und internationale Projekte“, wobei SPOC für „Single Point of Contact“ steht. Zusammengehalten werden die beiden Referate durch ein abteilungsunmittelbares Dach, das sich übergreifenden Themen koordinierender und strategischer Natur sowie allgemeinen, internationalen Themen widmet. Derzeit sind 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im geplanten Vollausbau wären es 25) in der Abteilung tätig.

Zwei Rollen.

Die Abteilung hat, vereinfacht gesagt, zwei große Rollen: eine als Finanzier oder Fördergeber von Migrationsmaßnahmen (verkörpert durch das Referat V/A/4/a) und die andere neue Rolle als „Koordinator“ im Bundesministerium für Inneres. Diese neue Rolle (verkörpert durch das Referat V/A/4/b) kommt zum Tragen, wenn sich einzelne Organisationseinheiten des Hauses um Fördergelder bei Dritten (v. a. der EU) bewerben bzw. sich an der Umsetzung internationaler Projekte beteiligen.

Rolle eins.

In Ausübung der ersten Rolle ist die Abteilung sogenannte „Verwaltungsbehörde“ für die Home-Affairs-Funds der Europäischen Union in Österreich. Dabei handelt es sich um den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF, Fondsvolumen 2021-2027 157 Millionen Euro), das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa (BMVI; Fondsvolumen 2021-2027 ca. 27 Millionen Euro) und den Fonds für innere Sicherheit (ISF, Fondsvolumen 2021-2027 ca. 29,4 Millionen Euro).
Als „Verwaltungsbehörde“ ist die Abteilung für die ordnungsgemäße Implementierung dieser drei Fonds in Österreich der Europäischen Kommission (EK) gegenüber verantwortlich. Bei der Umsetzung der damit verbundenen Aufgaben gibt es eine enge Kooperation mit dem Bundeskanzleramt, dessen Sektion II für die Finanzierung von Integrationsprojekten im Rahmen des AMIF verantwortlich ist, dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), der die Behörden generell bei der Verwaltung des AMIF unterstützt und mit der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, die mit dem Referat II/ORK/9/a „Budget und Controlling GD“ die Mittel des ISF zielgerichtet einsetzt und verwaltet.
Das Referat V/A/4/a verwaltet die Agenden des Migrations-, Asyl- und Rückkehrbereichs des AMIF und des neuen Grenz- und Visa-Fonds BMVI. Dieses Portfolio bietet die Möglichkeit im gesamten Zuständigkeitsbereich der Sektion V Projekte zu finanzieren.

Im Ziel Rückkehr werden Projekte gefördert, die zur Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten beitragen
Im Ziel Rückkehr werden Projekte gefördert, die zur
Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien
in den Mitgliedstaaten beitragen © Gerd Pachauer

Projekte im Bereich des AMIF wären zum Beispiel die Rechtsberatung im erstinstanzlichen Asylverfahren oder die flächendeckende Rückkehrberatung, eine österreichweite psychologische Beratung und Betreuung für Asylwerberinnen und Asylwerber und Flüchtlinge durch ein Netzwerk unterschiedlicher Nichtregierungsorganisationen unter dem Dach der Asylkoordination, oder auch ein für alle Beteiligten zugängliches Online-Herkunftsland-Informationssystem des Österreichischen Roten Kreuzes, das unabdingbare und objektive Informationen zur tatsächlichen Situation in unterschiedlichsten Staaten dieser Welt für das Asylverfahren liefert.
Seit dem Jahr 2020 werden zudem in diesem Rahmen auch Migrationsprojekte in Drittstaaten finanziert. Ganz im Sinne zeitgemäßer migrationspolitischer Überlegungen. Hier sind beispielsweise Projekte des UNHCR oder des Hilfswerks International zu nennen, die in den Staaten des Westbalkans darum bemüht sind, die Migrations- und Asylstrukturen vor Ort zu stärken, oder ein Projekt der Wiener Sängerknaben, das mit Partnern in Jordanien psychologische Betreuung mit den Mitteln der Musik für syrische Flüchtlingskinder angeboten hat.

Im Gegensatz sind die Finanzierungsmöglichkeiten des BMVI vor allem an Behörden gerichtet. Stichwort hier ist einerseits „Interoperabilität“. Beispielsweise kann die Etablierung technischer Maßnahmen wie EES (Entry-Exit-System) und ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem) über den Fonds mitfinanziert werden, andererseits fällt auch die Finanzierung von Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberatern an den österreichischen Botschaften in Drittstaaten, wie schon im Vorgängerfinanzierungsinstrument ISF-Borders, unter die Finanzierungsmöglichkeiten dieses neuen Instruments.
Ergänzt werden diese europäischen Töpfe durch rein nationale Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten der Abteilung, die ähnliche Schwerpunkte wie der AMIF und des BMVI kennen, dazu aber auch noch Maßnahmen fördern, die zur Stärkung bzw. zum Erhalt des sozialen Friedens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich müssen nicht nur Förderexperten, sondern vor allem auch Migrationsexperten sein. Nur durch das Wissen über strategische Grundlagen und das aktuelle migrationspolitische Geschehen ist es möglich, sinnvolle und gute Projekte zu finanzieren bzw. den Erfolg dieser Maßnahmen auch bewerten zu können.

Rolle zwei.

Thomas Mühlhans, Leiter der Abteilung V/A/4
Thomas Mühlhans, Leiter der Abteilung
V/A/4 © Gerd Pachauer

In Ausübung der zweiten Aufgabe, dem „SPOC EU- und internationale Projekte“, wurde ein neues Team geschaffen, das internationale Finanzierungsmöglichkeiten auf Tauglichkeit für das Bundesministerium für Inneres prüft, mit den Finanzierungsgebern (meist der Europäischen Kommission) und potenziellen Abwicklungspartnern (andere Mitgliedstaaten, internationale Organisationen, usw.) Kontakt sucht und zugleich die Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Inneres dabei unterstützt, diese Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben des SPOCs, eine Übersicht für die Ressortleitung und die Führungskräfte des Hauses zu erstellen, an welchen Projekten sich das Bundesministerium für Inneres beteiligt bzw. beteiligt ist und es hat auch dafür zu sorgen, dass die Zustimmung zu einer allfälligen Beteiligung ordnungsgemäß abläuft und erfolgt.
Auch in diesem Bereich müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben koordinativem Geschick und Know-how im Bereich Projektmanagement und internationaler Affinität, vor allem über Wissen über die inhaltlichen und strategischen Prioritäten des gesamten Bundesministeriums für Inneres verfügen. Nur so ist es möglich, den Organisationseinheiten neue Finanzierungsquellen zu erschließen.
Die Abteilung V/A/4 bietet ein umfangreiches und spannendes Tätigkeitsfeld – ein Tätigkeitsfeld, das inhaltliche Strategien mit konkreten Maßnahmen zum Leben erwecken kann, das dabei hilft, migrationspolitische Schwerpunkte umzusetzen, das die Möglichkeit bietet, nicht nur in nahezu allen Tätigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres Einblick zu nehmen und dort mitzugestalten, sondern das auch im internationalen Umfeld agiert und letztlich mit der hohen Verantwortung verbunden ist, das Geld der europä­ischen und österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sinnvoll und nachhaltig einzusetzen.

Abteilungsleitung.

Die Abteilung V/A/4 wird von Mag. Thomas Mühlhans geleitet. Er ist Jurist und arbeitet seit dem Jahr 2008 im BMI. Seit Ende desselben Jahres leitete er bis Ende Dezember 2018 erst interimistisch, ab November 2010 auch formell, Referate im Bereich der Asyl-, Rückkehr- und Migrationsförderungen sowie der Integrationsförderungen, die bis ins Jahr 2013 im BMI verwaltet wurden. Zwischen 2014 und 2017 war er auch österreichischer Vertreter in der Return Expert Group des European Migration Network. 2018 wurde er unbeschadet seiner Tätigkeit als Referatsleiter mit der vorübergehenden Leitung der Abteilung III/13 für „nationale, europäische und internationale Migrationsstrategien“ betraut. Seit Einführung der Sektion V im Jahr 2019 leitet er die Abteilung V/4 „Förderungen“, die mit der Geschäftseinteilungsänderung im Juli 2022 in V/A/4 „Migrationsförderungen, SPOC-EU und internationale Projekte“ umbenannt wurde.

T. M.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 7-8/2023

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