Menschenrechte

Barrierefreiheit sichtbar machen

Menschen mit Behinderungen sollen über die Zugänglichkeit von Polizeidienststellen informiert werden. Daten zur Barrierefreiheit von Dienststellen sind im Internet ersichtlich.

Barrierefreie Einrichtungen ermöglichen Menschen mit Behinderungen den Zutritt zu einer Polizeidienststelle
Barrierefreie Einrichtungen ermöglichen Menschen mit
Behinderungen den Zutritt zu einer Polizeidienststelle
© Gerd Pachauer

Das seit 1. Jänner 2006 geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierzu zählt insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich verfügbaren Dienstleistungen und somit auch zu Polizeidienststellen.

Barrierefreiheit.

Einige Polizeidienststellen sind noch nicht barrierefrei. Die Gründe sind unterschiedlich. Ein Beispiel ist der Denkmalschutz. Diese Dienststellen können oft nur teilweise adaptiert werden, dass sie für Menschen mit bestimmten Behinderungsformen barrierefrei zugänglich werden. Die Abteilung für grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten des Bundesministeriums für Inneres (BMI) hat daher in sektionsübergreifender Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen die Sichtbarmachung von Informationen über die Barrierefreiheit aller Polizeidienststellen für die Öffentlichkeit vorgenommen. Barrierefreiheitsinformationen ermöglichen es Menschen mit Behinderungen Informationen über Polizeidienststellen abzurufen, die essenziell für deren Besuch einer Dienststelle sein können.

Piktogramme.

Piktogramme: Gegensprechanlage in Sitzhöhe; rollstuhlgerechter Eingang; taktile Bodeninformationen; Gegensprechanlage mit induktiver Höranlage
Piktogramme: Gegensprechanlage in Sitzhöhe;
rollstuhlgerechter Eingang; taktile Bodeninformationen;
Gegensprechanlage mit induktiver Höranlage © BMI

Mit vier Piktogrammen wird über die barrierefreie Zugänglichkeit von Dienststellen informiert. Die Piktogramme sind auf der Landkarte „Polizeidienststellen-Finder“ im Dienststellenverzeichnis auf der Webseite der Landespolizeidirektionen (www.polizei.gv.at ) zu finden sowie auf der Landkarte auf der Webseite von „Gemeinsam.Sicher“ (https://gemeinsamsicher.at ).
Da die Landkarten nicht zur Gänze barrierefrei bedienbar sind, wurde je Bundesland eine barrierefreie PDF-Datei erstellt, die in die beiden Webseiten eingebunden sind. In diesen Dateien werden neben den Barrierefreiheitsinformationen, ähnlich wie in den Landkarten, die wichtigsten Informationen zu den Dienststellen, wie Adressen und Telefonnummern, abgebildet. Für die Verständlichkeit der Bedeutung der Piktogramme wurden Beschreibungen in leichter Sprache erstellt. Diese befinden sich in den Landkarten und in den barrierefreien PDF-Dateien.

Webauftritte.

Auf der Webseite von „Gemeinsam.Sicher“ muss der Reiter „Gemeinsam.Sicher finden“ geöffnet werden. Dort befinden sich die barrierefreien PDF-Dateien pro Bundesland sowie die Landkarte. Auf der Webseite der Landespolizeidirektion muss nach der Auswahl des Bundeslandes unter „Landespolizeidirektion“ das „Dienststellenverzeichnis“ ausgewählt werden. Im Dienststellenverzeichnis befindet sich auf der rechten Seite direkt unterhalb des Polizei-Logos der Schriftzug „Barrierefreiheit von Dienststellen“. Direkt unterhalb gibt es die barrierefreie PDF-Datei mit den Barrierefreiheits- und Kontaktinformationen der Dienststellen des ausgewählten Bundeslandes. Darunter befindet sich ein Link, der zu der Landkarte „Polizeidienststellen-Finder“ führt. Wie bei der Karte auf der Webseite von „Gemeinsam.Sicher“ öffnet sich nach Auswahl der gewünschten Dienststelle ein Kästchen mit Informationen zu dieser.

Polizei-App.

Auch in der Polizei-App soll in einem weiteren Schritt über die Barrierefreiheit von Polizeidienststellen informiert werden. Barrierefreiheitsinformationen ermöglichen es Menschen mit Behinderungen, Informationen über Polizeidienststellen abzurufen, die essenziell für deren Besuch einer Dienststelle sein können.

Daniel Orel


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 9-10/2023

Druckversion des Artikels (PDF 272 kB)