Kriminalgeschichte

Brutale Raubmorde am Semmering

Der Gelegenheitsarbeiter Johann Fleischer erschoss im Sommer 1934 in der Semmering-Region drei Menschen. Durch seine frühe Verhaftung konnten weitere, geplante Raubmorde verhindert werden.

Wanderer machten am Sonntag, dem 19. August 1934, auf dem Weg vom Sonnwendstein zum Semmering in Niederösterreich einen grausigen Fund. Neben dem Weg lagen zwei blutüberströmte Leichen. Bei den Toten handelte es sich um den 52-jährigen wohlhabenden Unternehmer Ing. Franz Josef Jonas und die 42-jährige Versicherungsangestellte Emilie Wessely, beide aus Wien-Hernals. Sie waren durch Schüsse in den Hinterkopf getötet worden. Da Geld, eine Uhr und andere Wertgegenstände fehlten, gingen die Ermittler von Raubmord aus. Zeugen gaben an, in der Nähe des Tatortes zwei Burschen gesehen zu haben. Deshalb wurde ein Wiener Diensthundeführer mit einem Schäferrüden zum Auffindungsort der Leichen gebracht. Der Diensthund verfolgte eine Spur 15 Kilometer weit bis zum Hotel „Erzherzog Johann“.
In den folgenden Tagen wurden insgesamt 14 Verdächtige festgenommen und verhört. Der Bluttat verdächtigt wurde auch ein Roma-Angehöriger aus Frankreich, der bereits in Frankreich einen Raubmord verübt haben soll. Vier Burschen sollten als dringend Tatverdächtige nach Wien gebracht werden, um sie einem Standgericht zur sofortigen Aburteilung vorzuführen.

Konkreter Verdacht.

Lokalaugenschein nach den Raubmorden im Semmering-Gebiet
Lokalaugenschein nach den Raubmorden im Semmering-
Gebiet © Gendarmerie - Archiv

Während einige der Festgenommenen noch verhört und deren Alibi überprüft wurden, verstärkte sich der Mordverdacht gegen den Gelegenheitsarbeiter Johann Fleischer, der mit seiner Lebensgefährtin in ärmlichen Verhältnissen in Semmering wohnte. Fleischer, 1908 geboren, war am Mordtag festgenommen worden, weil er beschuldigt worden war, einem Wanderer einen Fotoapparat gestohlen zu haben. Fleischer hatte den Diebstahl bestritten und behauptet, zur Tatzeit im Gebirge wildern gewesen zu sein. Er habe einen Rehbock schießen wollen, weil er und seine Lebensgefährtin an Hunger litten. Da die Gendarmeriebeamten keine weiteren Indizien fanden, wurde Fleischer nach zwei Tagen freigelassen.
Kurz darauf geriet Fleischer neuerlich ins Visier der Ermittler. Er wurde am 29. August 1934 verhaftet und bei einer neuerlichen Hausdurchsuchung wurde die gestohlene Kamera gefunden. Bei den Verhören durch Gendarmen des Postens Semmering und Kriminalbeamte der Sicherheitsdirektion Niederösterreich gestand er, Franz Josef Jonas und Emilie Wessely erschossen und beraubt zu haben. Die Tatwaffe, eine Steyr-Armeepistole, hatte er sich von einem Bekannten geliehen, um, wie er vorgab, „Rehe wildern“ zu gehen. Dann legte sich Fleischer auf dem Weg zum Sonnwendstein auf die Lauer, um Wanderer zu überfallen und auszurauben. Als Jonas und Wessely vorbeikamen, schoss Fleischer dem Mann und danach dessen Begleiterin in den Hinterkopf. Dann schleppte er die Toten in ein Gebüsch und verging sich an der Leiche der Frau. Am nächsten Tag gab er den Revolver zurück. Die geraubte Brieftasche und die silberne Taschenuhr versteckte er in einem Felsvorsprung. Dort wurde die Beute sichergestellt.

Ein Mädchen wird vermisst.

Einige Tage vor der Auffindung der beiden Leichen verschwand die 17-jährige Margarete Dorfstetter aus Semmering. Die Verkäuferin wollte zu einer Kirchtagsveranstaltung nach Maria Schutz gehen und am Abend wieder zurück sein. Sie kam aber nicht in Maria Schutz an.
Ein Arbeiter entdeckte am 3. September 1934 in der Nähe des Auffindungsortes der beiden Opfer die verscharrte Leiche von Margarete Dorfstetter. Der Regen hatte die Erde weggespült und einen Teil des Beines der Toten freigegeben. Da man auch bei diesem Mord Fleischer als Täter vermutete, wurde die für 5. September angesetzte Standgerichtsverhandlung verschoben. Fleischer bestritt zunächst diesen Mord, gestand aber später, die 17-Jährige am 15. August 1934 mit zwei Schüssen aus einem Flobertgewehr getötet und beraubt zu haben. Danach habe er sich an der Leiche vergangen. Bei einer Durchsuchung der Wohnstätte Fleischers fanden die Gendarmen ein goldenes Armband, das Margarete Dorfstetter vor ihrem Verschwinden getragen hatte. Fleischer plante, weitere Wanderer zu überfallen, zu berauben und umzubringen. Auch seine Lebensgefährtin wurde festgenommen.
Für den Lokalaugenschein an zwei Tatorten am Semmering sperrten Gendarmerieschüler der Schulabteilung des Ergänzungskommandos Wien das Gebiet großflächig ab, um zu verhindern, dass aufgebrachte Bewohner sich dem Mordverdächtigen näherten.

Standrechtliche Hinrichtung.

Johann Fleischer wurde zum Standgericht in das Landesgericht Wien gebracht. Bei der Standgerichtsverhandlung am 12. und 13. September 1934 im großen Schwurgerichtssaal wurde der 26-jährige Angeklagte wegen dreifachen tückischen Raubmordes zum Tod durch den Strang verurteilt. Kurz nach dem Urteilsspruch wurde der Verurteilte um 16:10 Uhr im Galgenhof des Landesgerichts vom Henker Johann Lang und seinen Helfern auf dem Würgegalgen hingerichtet.

Standgerichtsverfahren.

Würgegalgen des Landesgerichts Wien (Exponat im Kriminalmuseum Wien)
Würgegalgen des Landesgerichts Wien
(Exponat im Kriminalmuseum Wien)
© Werner Sabitzer

Nach dem Ende der Monarchie 1918 wurde die Todesstrafe abgeschafft. Nach einem Attentat am 3. Oktober 1933, bei dem Bundeskanzler Engelbert Dollfuß durch einen Revolverschuss verletzt worden war, wurde am 10. November 1933 die Todesstrafe wieder eingeführt. Da aber im ordentlichen Gerichtsverfahren die Todesstrafe verfassungswidrig gewesen wäre, wurde mit Verordnung für bestimmte Gewaltverbrechen das standrechtliche Verfahren eingeführt. Das Standrecht galt für Mord, Brandstiftung und für das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigentums und richtete sich gegen Menschen, die auf frischer Tat betreten wurden oder deren Schuld ohne Verzug feststellbar war. Zuständig für das standrechtliche Verfahren für das ganze Bundesgebiet war das Landesgericht für Strafsachen I in Wien.
Die Hinrichtung durch den Strang nach einem Todesurteil im Standrechtsverfahren erfolgte im alten Hinrichtungshof im Landesgericht. Als Henker fungierte Johann Lang, ein Neffe des berühmtesten Scharfrichters der Monarchie, Josef Lang. Der erste Delinquent war der aus Aflenz in der Steiermark stammende Peter Strauss. Der behinderte Knecht und Gelegenheitsarbeiter wurde beschuldigt, einen Heustadel angezündet zu haben. Bei der Brandstiftung hatte es zwar keine Toten und Verletzten gegeben, dennoch wurde Strauss standrechtlich zum Tod verurteilt. Die Zeit war innenpolitisch brisant; es gab Hunderte Sprengstoff- und Brandanschläge in Österreich. Lang und seine zwei Helfer vollstreckten das Urteil am 11. Jänner 1934 auf dem Würgegalgen im Hof des Landesgerichts Graz. Nach den bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen im Februar 1934 wurden eine Reihe von Todesurteilen nach dem Standrecht verhängt und 20 davon vollstreckt.
Im autoritären Ständestaat mit einer neuen Verfassung wurde im Juni 1934 die Todesstrafe auch im ordentlichen Verfahren wieder eingeführt. Ab Juli 1934 waren die Standgerichte zusätzlich für Vergehen im Zusammenhang mit Sprengstoffattentaten und dem illegalen Besitz von Sprengstoff zuständig. Nach dem Putschversuch der Nationalsozialisten und der Ermordung des Bundeskanzlers Dollfuß am 25. Juli 1934 hatte Lang 13 Aufrührer hinzurichten, darunter Franz Holzweber und Otto Planetta, der Dollfuß im Bundeskanzleramt erschossen hatte. Fallweise wurden auch andere Männer als Scharfrichter eingesetzt.

Werner Sabitzer


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2023

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