Anti-Korruption

Neue Whistleblower-Meldekanäle

Beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wurden neue Meldestellen für Bundesbedienstete und für externe Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber eingerichtet.

Whistleblower können zwischen einer anonymen oder einer personenbezogenen Meldung wählen
Whistleblower können zwischen einer
anonymen oder einer personen-
bezogenen Meldung wählen © Daniel
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Auf Grundlage des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) wurden mit 25. August 2023 beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zwei Meldekanäle – intern und extern – eingerichtet. Sie bieten die Möglichkeit, schriftliche und mündliche Meldungen über Unregelmäßigkeiten oder Regelverstöße abzugeben, die bei der beruflichen Tätigkeit aufgetreten sind.

Schutz vor Sanktionen.

Um den Mut zur Einbringung von Meldungen von wahrgenommenen Verstößen in den im HSchG aufgezählten Rechtsbereichen zu stärken, wurden besondere Schutzmechanismen gegen arbeitsrechtliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen geschaffen. Beispiele für rechtsunwirksame Vergeltungshandlungen sind: Suspendierung oder Kündigung, Herabstufung oder Versagung einer Beförderung, Nichtverlängerung oder vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags u.s.w.
Erleiden Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber (Whistleblower) als Reaktion auf ihre eingebrachte Meldung solche Vergeltungshandlungen, steht ihnen ein Anspruch auf Aufhebung der Vergeltungsmaßnahmen und gegebenenfalls auf Schadenersatz zu. Whistleblower können zwischen einer anonymen oder einer personenbezogenen Meldung wählen. Ihre Identität wird sowohl von der internen als auch von der externen Meldestelle vertraulich behandelt und geschützt. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, insbesondere bei Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts, kann es jedoch zur Offenlegung der personenbezogenen Daten kommen.

Interne Meldestelle.

Für Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres (BMI) ist eine interne Meldeplattform vorgesehen, die denselben sachlichen Meldebereich wie die externe Plattform abdeckt. Die eingegangenen Meldungen werden unparteiisch, unvoreingenommen und weisungsfrei behandelt. Für Vertragsbedienstete gilt die eingebrachte Meldung gemäß § 5 Vertragsbedienstetengesetz 1948 als amtliche Mitteilung und stellt keine Verletzung des Amtsgeheimnisses dar. Die Meldepflicht gem. § 53 Abs. 1 BDG ist mit dem Hinweis oder der Meldung, wie sie in § 53a BDG geregelt ist, erfüllt.
Den Link zur internen Meldeplattform finden BMI-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMI-Intranet unter den „Allgemeinen Seiten des Hauses“ sowie dem Compliance-Bereich.

Die externe Meldestelle richtet sich an natürliche Personen, die eine berufliche Verbindung zum betreffenden Rechtsträger haben oder hatten. Dazu gehören nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Bewerberinnen und Bewerber, Praktikantinnen und Praktikanten, Lieferantinnen und Lieferanten, Selbstständige etc.

Adina Kun

Meldestellen im BAK

Verstöße melden

Die Meldeplattform für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber aus dem privaten und öffentlichen Sektor ist auf der BAK-Website (www.bak.gv.at ) zu finden. In folgenden Bereichen können Meldungen an das BAK gemacht werden:

  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB), z. B. Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11-12/2023

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