Gewaltschutz

Neue Gewaltschutzprojekte

Beim 4. Gewaltschutzgipfel im Bundeskriminalamt wurden neue Maßnahmen vorgestellt, darunter das Pilotprojekt der Gewaltambulanzen sowie ein einheitliches Corporate Design der Gewaltschutzzentren.

Gewaltschutzgipfel im Bundeskriminalamt: Dieter Csefan, Abteilungsleiter im Bundeskriminalamt, Gesundheitsminister Johannes Rauch, Frauenministerin Susanne Raab, Justizminsterin Alma Zadic, Innenminister Gerhard Karner
Gewaltschutzgipfel im Bundeskriminalamt: Dieter Csefan, Abteilungsleiter im Bundeskriminalamt, Gesundheitsminister Johannes Rauch, Frauenministerin Susanne Raab, Justizminsterin Alma Zadic, Innenminister Gerhard Karner © Karl Schober

Hinsehen und gemeinsam gegen Gewalt vorgehen – das ist das Ziel. Am 6. Dezember 2023 fand der vierte Gewaltschutzgipfel im Bundeskriminalamt statt, auch dieses Mal in Form einer Hybrid-Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt (Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung), dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, vom Bundesministerium für Inneres und das Bundeskriminalamt federführend organisiert wurde. Innenminister Gerhard Karner, Justizministerin Alma Zadic, Frauenministerin Susanne Raab und Gesundheitsminister Johannes Rauch fanden sich neben Vertreterinnen und Vertretern von Hilfsorganisationen am Gewaltschutzgipfel ein.

Schwerpunkte.

Zu den Themenblöcken „Das war Gewalt“ und „Pflege vs. Gewalt“ gab es Impulsvorträge und Podiumsdiskussionen. Vorgestellt wurde das Pilotprojekt der Gewaltambulanzen, das sich in der polizeilichen Arbeit niederschlagen und essenziell für die Beweisführung sein wird, sowie das neue Corporate Design der Gewaltschutzzentren.

Gewaltambulanzen.

Laut Justizministerin Alma Zadić wird das Projekt Gewaltambulanzen mit einer Modellregion Ost-Süd gestartet. Beteiligt sind Wien, Niederösterreich, das Burgenland, die Steiermark und Kärnten – mit Gewaltambulanzen in Wien und Graz sowie mobilen Teams. Die bessere Dokumentation von Verletzungen soll eine Steigerung der Verurteilungsquote bringen.
Zadić versicherte, dass die Gewaltambulanzen 2024 zügig auch auf den Westen Österreichs ausgerollt werden. „Innsbruck und Salzburg sind die nächs­te Phase der Pilotierung. Die Förderverträge müssen noch ausverhandelt werden“, sagte die Ministerin. Einen Zeitplan für die Modellregion Ost-Süd gebe es noch nicht. In Graz gebe es bereits eine funktionierende Gewaltambulanz, aber noch nicht rund um die Uhr. Die Umbaumaßnahmen in Graz haben begonnen und starten auch in Wien. Die Gewaltambulanzen sehen eine qualifizierte, kostenlose und verfahrensunabhängige Beweissicherung durch Experten aus der Gerichtsmedizin nach Fällen von Gewalt vor. Pro Modellregion soll es einen opfergerechten Untersuchungsraum an einem fixen Standort geben. „Frauen brauchen möglichst niederschwellige Orte, um sich in geschütztem Setting kostenlos untersuchen lassen zu können“, sagte Zadić. „Wir wollen dort die Beweise sichern, wir wollen aber auch dass die Frauen dort weitervermittelt werden an Frauen- und Opferschutzeinrichtungen“, ergänzte Frauenministerin Susanne Raab.

Gewaltambulanzen: Die bessere Dokumentation von Verletzungen soll eine Steigerung der Verurteilungsquote bringen
Gewaltambulanzen: Die bessere Dokumentation von
Verletzungen soll eine Steigerung der Verurteilungsquote
bringen © adobestock.com

Mobile Teams sollen bei Bedarf zu Betroffenen in Spitäler fahren und Verletzungen dokumentieren. Damit sollen auch ländliche Regionen abgedeckt werden, erläuterte Zadić. „Die Verurteilungsrate ist niedrig“, sie liege unter zehn Prozent, berichtete Raab. Frauen bräuchten mehr Sicherheit, dass eine Anzeige zur Verurteilung des Täters führt, sonst sei die Hemmschwelle, Gewalt anzuzeigen, noch größer, sagte die Frauenministerin. Die Gewaltambulanzen können aber auch unabhängig von einer Anzeige aufgesucht werden.
Laut Zadić werde jede dritte Frau in Österreich Opfer von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt. Sie verwies auf das Vorzeigebeispiel Belgien. Dort habe sich die Verurteilungsquote nach der Einführung von Gewaltambulanzen verdoppelt.
2022 seien einige Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen gesetzt worden. „Trotzdem wurden 2023 26 Frauen im Alter von 19 bis 95 Jahren ermordet“, sagte Innenminister Gerhard Karner. 2023 gab es mehr als 14.000 Betretungs- und Annäherungsverbote. „Der Großteil der Gewaltakte passiert zuhause im familiären Umfeld“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch. Das erfordere Mut und Unterstützung für eine Anzeige. Karner hofft daher, dass durch die Gewaltambulanzen „die Hemmschwelle gesenkt wird, dass diese Dinge und Abscheulichkeiten auch zur Anzeige gebracht werden“.

Corporate Design.

Die stellvertretende Bundesverbandsvorsitzende der österreichischen Gewaltschutzzentren Karin Gölly präsentierte das neue Corporate Design der Gewaltschutzzentren. Dieses sei für alle Gewaltschutzzentren einheitlich in der Benennung der Zentren in allen Bundesländern – so wurde aus der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie das Gewaltschutzzentrum Wien. „Die niederschwelligen Zugänge, auch durch unsere einheitliche Telefonnummer, sind entscheidend, um Menschen in Krisensituationen effektiv helfen zu können“, sagte Gölly.

Gewaltschutzzentren gibt es in jedem Bundesland. Diese sind im Bundesverband näher zusammengerückt. Mit ihren regionalen Standorten sind sie in den Hauptstädten und in vielen Bezirken vor Ort, um Unterstützung für Betroffene zu gewährleisten. „Menschen, die bedroht oder misshandelt werden, dürfen nicht allein gelassen werden. Sie brauchen sensible und spezialisierte Unterstützung“, sagte Marina Sorgo, Bundesverbandsvorsitzende der österreichischen Gewaltschutzzentren. „Die Notwendigkeit dafür zeigt sich leider auch an den Ermordungen von Frauen, die wir österreichweit beklagen.“ Die meisten dieser Frauen konnten sich nicht an bestehende Hilfseinrichtungen oder an die Polizei wenden. „Wir wollen mit dem einheitlichen Auftritt aufzeigen, dass es viele Möglichkeiten in Österreich gibt, sich Hilfe zu holen – vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym“, sagte Sorgo.

Meilensteine.

Die Ministerien für Inneres, Frauen und Justiz setzten in den vergangenen Jahren zahlreiche Gewaltschutz-Maßnahmen um: 12 Millionen Euro wurden in Schutz- und Übergangswohnungen investiert und der Gewaltschutz wurde in der richterlichen Aus- und Fortbildung verankert. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019 und der Ausdehnung des Betretungsverbotes bzw. der Einführung des Annäherungsverbotes, verbunden mit einem obligatorischen Waffenverbot, der Einrichtung von Beratungsstellen für Gewaltprävention sowie der Abhaltung von sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen wurden wichtige Meilensteine erreicht.
Bis 1. November 2023 wurden bundesweit rund 12.700 dieser Verbote verhängt. Beratungsstellen für Gewaltprävention, bei denen sich Gefährder einer sechsstündigen Beratung unterziehen müssen, wurden am 1. September 2021 per Gesetz eingeführt. Seither wurden rund 26.300 Personen einer verpflichteten Beratung zugewiesen.
Auch in der polizeiinternen Ausbildung gab es inhaltliche Adaptierungen, um die Beamtinnen und Beamten für das Thema Gewalt auszubilden. Seit 2020 wurde ein Zuwachs der Zahl an Präventionsbediensteten verzeichnet, von 500 (2020) auf 1.200.

Weitere Maßnahmen.

Neben den bereits umgesetzten Maßnahmen sind weitere in Planung, darunter ein neues Tool zur Gefährdungseinschätzung, das zurzeit von der Landespolizeidirektion Wien erprobt wird sowie Verbesserungen in der Erkennung und Dokumentation von Gewalt. Durch die Zusammenarbeit mit Opfereinrichtungen soll Betroffenen beim Ausstieg aus Gewaltbeziehungen geholfen werden, um weitere Übergriffe zu verhindern.

Gewaltschutz

Anlaufstellen

Betroffene von Gewalt finden u. a. Hilfe und Informationen bei den österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, beim 24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719, bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at , sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und in Akutfällen Polizei-Notruf: 133.


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2024

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