Polizeigeschichte

Internationale Gefängniskongresse

Im späten 19. Jahrhundert gab es die ersten internationalen Gefängniskongresse zu den Themen Strafvollzug, Entlassenenhilfe, Strafrecht, Kriminologie, Verbrechensvorbeugung und Polizeikooperation.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es eine Reihe von Tagungen, bei denen die internationale Polizeikooperation thematisiert wurde, um das aufkeimende grenzüberschreitende Berufsverbrechertum wirksamer und schneller bekämpfen zu können. Eine der ersten Initiativen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Polizeibehörden ging von der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung (IKV) aus. Hauptziel war die Reform des Strafrechts und Strafvollzugs, um das anwachsende Verbrechertum wirksamer bekämpfen zu können.

Internationale Kommission für Gefängniswesen.

Strafvollzug, Strafrecht und Kriminologie: Von 1872 bis 1935 gab es elf internationale Gefängniskongresse in Europa.
Strafvollzug, Strafrecht und Kriminologie: Von 1872 bis 1935
gab es elf internationale Gefängniskongresse in Europa.
© Werner Sabitzer

Weniger bekannt sind die insgesamt elf „internationalen Gefängniskongresse“. Den ersten gab es 1872 in London. Davor hatte es drei Versammlungen gegeben, und zwar in Frankfurt am Main 1846 und 1857 und in Brüssel 1847. Beim ersten Kongress in London blieb es bei der Vorstellung von Ideen.
Zum 2. internationalen Gefängniskongress vom 20. bis 26. August 1878 in Stockholm kamen von Regierungen entsandte Vertreter, höhere Strafvollzugsbeamte, Rechtsprofessoren und Sachverständige. Sie stammten aus Argentinien, Bayern, Belgien, Brasilien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen, Österreich-Ungarn, Preußen, Russland, Schweden, der Schweiz, dem Königreich Kroatien-Slawonien-Dalmatien, Spanien und den USA. Vor Kongressbeginn wurden bereits wesentliche Themen zur Beschlussfassung aufbereitet. So einigten sich die Delegierten auf die Einrichtung einer ständigen „Internationalen Kommission für Gefängniswesen“. Die Kommission sollte die Kongresse einberufen, Staaten auf deren Ansuchen mit fachmännischem Rat unterstützen, die Redaktion einer internationalen Zeitschrift leiten und eine internationale Statistik führen. Außerdem sollte zur Verhütung von Verbrechen und zur Abschreckung der Kriminellen danach getrachtet werden, in allen Staaten gleiche Normen aufzustellen, etwa für die Auslieferung von Verdächtigen und geflüchteten Straftätern.
Österreichs Vertreter in Stockholm war k. k. Ministerialrat Johann Edelmann vom Justizministerium. Er wurde später Präsident des Oberlandesgerichts Wien. Edelmann erklärte auftragsgemäß, er halte die Idee, eine ständige Kommission einzurichten, nicht für lebensfähig. Die Regierung könne jene Beamten, die „zur Beurteilung und Debattierung einer Frage fähig und kompetent“ wären, nicht zur internationalen Kommission entsenden, da sie zu Hause nicht entbehrlich seien. Es sei also vorauszusehen, dass die Beschlüsse der Kommission in vielen Fällen sehr einseitig ausfallen würden. Edelmann blieb mit dieser Ansicht in der Abstimmung vor Kongressbeginn alleine.

Hauptaufgabe der „Internationalen Kommission für Gefängniswesen“ war nach § 1 der Statuten, „alle jene Verständigungen und Dokumente, welche sich auf die Verhütung von Verbrechen und auf die Bestrafung der Verbrecher beziehen, zu sammeln, mit dem Endziele, dass die Regierungen über alle jene gemeinsamen Mittel unterrichtet werden, welche die Verhütung der Gesetzesüberschreitungen oder die Repression derselben, so auch die Besserung der Verbrecher bezwecken“. Die Kommission tagte einmal jährlich in einem der Beitrittsländer. Eingerichtet wurde ein Büro mit einem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und einem Sekretär. Beschlossen wurde auch die Herausgabe eines Mitteilungsblattes in französischer Sprache mit Informationen über Gesetze, Gesetzesentwürfe und Verordnungen zum Gefängniswesen in den einzelnen Ländern mit Berichten über Themen für künftige Kongresse sowie mit sonstigen einschlägigen Fachbeiträgen. Die Kommission bestimmte Zeit, Ort, Programm und Regeln des alle fünf Jahre abzuhaltenden „internationalen Gefängniskongresses“. Außerdem förderte sie „Gefängnis-Vereine“. Finanziert wurden die Kommission und das Büro von Beiträgen der Mitgliedsländer.

„Bete, lerne und arbeite!“ Die meisten beim Kongress in Stockholm beschlossenen Resolutionen betrafen den Strafvollzug, wie die Möglichkeit zur Verhängung von Disziplinarstrafen in den Gefängnissen (Verweis, Entzug von Begünstigungen, strenger Gewahrsam, Schmälerung der Kost, Zwangsjacke bei Gewalthandlungen), die Angleichung der Strafvollzugsysteme, die Ausbildung der Justizwachebediensteten und die Deportation von Verurteilten. In jedem Staat sollte eine Zentralbehörde für alle Vollzugsanstalten eingerichtet werden. Die internationale Gefängnisstatistik sollte abwechselnd von den Büros in den Staaten geführt werden, die sich an der internationalen Kommission beteiligen. Weitere Beschlüsse betrafen die Ausweitung und Verbesserung der „Schutzaufsicht“ sowie Bewährungshilfe für „besserungswillige“ entlassene Strafhäftlinge, wobei der Staat private Initiativen in diesem Bereich fördern sollte. Zur Unterstützung haftentlassener Frauen sollten eigene Vereine gegründet werden, geleitet von Frauen. Bestimmte jugendliche Straftäter sollten statt einer Strafe eine „Erziehung“ erhalten, damit sie in der Lage seien, ihr Geld auf ehrliche Weise zu verdienen und zu „nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft“ heranzureifen. Das könnte in einer „ehrlichen Familie“ und in zweiter Linie in privaten oder öffentlichen Anstalten erfolgen – unter dem Grundsatz: „Bete, lerne und arbeite!“ Burschen sollten eine Berufsausbildung erhalten und die Erziehung der Mädchen sollte „auf die Heranbildung guter Hausfrauen gerichtet“ sein. Die Anhaltung sollte bis zum 18. Lebensjahr erfolgen und den Jugendlichen sollte nach der Entlassung Unterkunft und eine Arbeitsstelle als Knecht, Diener, Magd, Lehrling und dergleichen ermöglicht werden. Die körperliche Züchtigung in den Gefängnissen und andere grausame Disziplinarstrafen sollten abgeschafft werden.
Zur Verhütung von Verbrechen sollten die Staaten besser zusammenarbeiten. Die Auslieferungsbestimmungen sollten angeglichen und verbessert werden. Rückfallstäter sollten strenger bestraft werden. Zur Verbrechensverhütung würden auch die Schutzaufsicht, Arbeitshäuser, feldwirtschaftliche Kolonien und andere Maßnahmen beitragen.

Weitere Gefängniskongresse.

Gefängnis Stein im Jahr 1875: Bei den internationalen Gefängniskongressen ging es nicht nur um die Reform des Strafvollzugs, sondern auch um Kriminologie, Strafrecht und internationale Polizeikooperation
Gefängnis Stein im Jahr 1875: Bei den internationalen
Gefängniskongressen ging es nicht nur um die Reform des
Strafvollzugs, sondern auch um Kriminologie, Strafrecht und
internationale Polizeikooperation © Rudolf von Waldheim/
Artistische Anstalt Wien

Bis 1935 wurden weitere neun Gefängniskongresse abgehalten, und zwar in Rom (1885), Petersburg (1890), Paris (1895), Brüssel (1900), Budapest (1905), Washington (1910), London (1925), Prag (1930) und Berlin (1935). Die Kongresse fanden seit Stockholm alle fünf Jahre statt – mit Ausnahme einer längeren Pause, bedingt durch den Ersten Weltkrieg. Die für 1914 geplante Tagung fand nicht statt, erst 1925 folgte der nächste Gefängniskongress in London. Delegierte aus Österreich waren unregelmäßig vertreten, sie nahmen aber immer wieder wichtige Funktionen in den Sektionspräsidien wahr.
Beim Kongress 1885 in Rom waren sich die Delegierten einig, dass es zweckmäßig sei, Heime für haftentlassene Frauen und Jugendliche zu schaffen, nicht aber für erwachsene Männer.
Bei den Gefängniskongressen ging es nicht nur darum, wie der Strafvollzug am zweckmäßigsten gestaltet werden sollte, sondern es ging bei der „Gefängniskunde“ auch um verschiedene Facetten der Kriminologie, des Strafrechts bis hin zu Fragen der internationalen Polizeikooperation.
Die Mitglieder der Internationalen Kommission nach der Satzung von 1886 stammten aus Belgien, Dänemark, deutschen Staaten, Frankreich, Griechenland, den Niederlanden, Russland, der Schweiz, Spanien und Ungarn; bis 1910 folgten Vertreter aus Italien, Bulgarien, Großbritannien, den USA und Kuba. Die einzige Frau in der Kommission war 1930 Caroline Bayard Stevens Wittpenn aus New Jersey.
Beim elften und letzten Gefängniskongress, der auf Einladung der deutschen Reichsregierung vom 18. bis 24. August 1935 in Berlin stattfand und als „internationaler Strafrechts- und Gefängniskongress“ bezeichnet wurde, kam es zu einer umstrittenen Entscheidung. Die Delegierten aus Deutschland, wo zwei Jahre zuvor die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler die Macht übernommen hatten, konnten aufgrund ihrer Stärke die Forderung des deutschen Reichsministers und Präsidenten der Akademie des deutschen Rechts, Hans Frank, durchsetzen, die Sterilisation und Kastration von Kriminellen, wie sie in Deutschland praktiziert wurde, auch den Regierungen der anderen Länder zu empfehlen. Die Forderung Franks, Emigranten die politische Betätigung zu verbieten, wurde von den Delegierten mehrheitlich abgewiesen.
Von der Vollversammlung einstimmig angenommen wurde der Vorschlag, dass die Strafentlassenenfürsorge notwendig sei für die Wiederanpassung der Entlassenen. Dazu gehöre die Vermittlung von Arbeitsstellen. Besserungs- und arbeitsfähige Entlassene sollten in Arbeitskolonien oder Obdachlosenheimen untergebracht werden. Außerdem sei es ratsam, kleine Heime für Strafentlassene einzurichten. Nach der Berliner Tagung gab es wegen des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs keinen weiteren internationalen Strafrechts- und Gefängniskongress mehr und die Internationale Kommission löste sich auf.

Werner Sabitzer

Quellen/Literatur:
Gleispach, W.: Der 9. Internationale Gefängniskongress, 1926
Henze, Martina: „Important forums (...) among an increasingly international penological community“: Die internationalen Gefängniskongresse 1872–1935. In: Kesper-Biermann, Sylvia; Overath, Petra (Hg.): Die Internationalisierung von Strafrechtswissenschaft und Kriminalpolitik (1870–1930) in Deutschland im Vergleich. BWV, Berlin, 2007, S. 60-84
Jäger, Jens: Verfolgung durch Verwaltung. Internationales Verbrechen und internationale Polizeikooperation 1880-1933. UVK, Konstanz 2006
Sabitzer, Werner: Lexikon der inneren Sicherheit. NWV, Wien/Graz, 2008
Sieverts, Rudolf et. al.: Handwörterbuch der Kriminologie. Band 4: Ergänzungsband, Verlag Walter de Gruyter, Berlin/New York 1979
Tauffer, Emil: Der 2. Internationale Gefängnis-Kongress, abgehalten zu Stockholm vom 20. bis 26. August 1878. In: Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich. Duncker & Humblot, Berlin 1879, S. 15-33
Der Weg zurück ...; in: St. Pöltner Bote, 6. Dezember 1951, S. 1


Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 3-4/2024

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