Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine österreichische, dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde, die mit 1. Jänner 2014 ihren Betrieb aufnahm.

Zu den wesentlichen Aufgaben des BFA gehören die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren – mit Ausnahme der Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten – sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen.

Das BFA vollzieht das Asylgesetz (2005, AsylG), das 7. (Abschiebung und Duldung), 8. (Aufenthaltsbeendende Maßnahmen) und 11. (Österreichische Dokumente für Fremde) Hauptstück des Fremdenpolizeigesetzes (2005, FPG) sowie das Grundversorgungsgesetz Bund (GVG-B).

Nicht in die Kompetenz des BFA fallen die Belange der Integration, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, des Grenzkontrollwesens sowie über den Bereich der humanitären Aufenthaltstitel hinausgehende Kompetenzen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz im Bereich der legalen Migration. Ebenso wenig hat das BFA kriminal- und sicherheitspolizeiliche Kompetenzen sowie Kompetenzen im Bereich des Vollzugs in den Polizeianhaltezentren und den unmittelbaren Abschiebeprozess inne.

Das BFA ist eine monokratische Behörde mit der Zentrale in Wien und einer Regionaldirektion in jedem Bundesland sowie einer einheitlichen Dienst- und Fachaufsicht. Zudem bestehen fünf Bundesbetreuungsstellen für Asylwerber, von denen zwei auch Erstaufnahmestellen (EAST) sind, die EAST Ost in Traiskirchen () und die EAST West in St. Georgen im Attergau (). In Vordernberg in der Steiermark existiert außerdem ein Schubhaftzentrum.

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