Meldeangelegenheiten 

Das Meldewesen dient primär dazu, Menschen, die in Österreich wohnen, auffindbar zu machen. Es bildet eine wesentliche Grundlage für praktisch alle Bereiche der modernen staatlichen Verwaltung.

Die entsprechenden Regelungen (örtliche Melderegister und Zentrales Melderegister, Meldepflicht, Meldeauskünfte, Meldebestätigungen etc.) finden sich im Meldegesetz 1991.

Meldebehörden sind die Gemeinden (Bürgermeister), das Bundesministerium für Inneres ist Betreiber des Zentralen Melderegisters und in fachlicher Hinsicht oberste Aufsichtsbehörde.

Das österreichische Meldewesen diente ursprünglich nur polizeilichen Zwecken, ist inzwischen aber aus vielen staatlichen und privaten Lebensbereichen nicht mehr wegzudenken.