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Der unabhängiger Beirat der Ermittlungs- und Beschwerde-Stelle Misshandlungs-Vorwürfe (EBM-Beirat)

Die Abkürzung für die Ermittlungs- und Beschwerde-Stelle Misshandlungs-Vorwürfe lautet EBM. Der Beirat dieser Stelle nennt sich EBM-Beirat.

  • Was ist die EBM?
  • Was ist der EBM-Beirat?
  • Aufgaben des EBM-Beirats?
  • Vorsitz und Mitglieder
  • Kontakt

Was ist die EBM?

Es gibt eine neue Stelle, die Misshandlungs-Vorwürfe gegen die Polizei aufklären soll. Die Stelle heißt Ermittlungs- und Beschwerde-Stelle Misshandlungs-Vorwürfe.
Die Abkürzung dafür ist EBM. Diese Stelle ist für ganz Österreich zuständig. In der EBM arbeiten nicht nur Polizisten, sondern auch Personen, die andere Berufe haben.

Im Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ist alles geregelt. Die Abkürzung für dieses Gesetz lautet BAK-G.

Wenn Sie denken, dass die Polizei Sie misshandelt hat, können Sie sich an diese Stelle wenden. Klicken Sie dazu hier  . 

Die EBM gehört zum Bundesamt für Korruptions-Prävention und Korruptions-Bekämpfung. Die Abkürzung dafür lautet BAK. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, klicken Sie hier: Link zum Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung - Bereich EBM  .

Außerdem gibt es einen unabhängigen Beirat. Dieser Beirat ist eine Stelle, die die EBM unterstützen und beraten soll.

Die Abteilung III/S/1 im Bundesministerium für Inneres in der Herrengasse stellt dem Beirat die Räume und Personal zur Verfügung.

Was ist der EBM-Beirat?

Dieser EBM-Beirat ist eine Stelle, der die EBM unterstützen und beraten soll.

Die Abteilung III/S/1 im Bundesministerium für Inneres in der Herrengasse stellt dem EBM-Beirat die Räume und Personal zur Verfügung.

Der EBM-Beirat ist weisungsfrei, das heißt, niemand darf dem EBM-Beirat sagen, was er tun muss. Das steht in der österreichischen Verfassung, in Artikel 20 Absatz 2 Bundesverfassungs-Gesetz .
Für den EBM-Beirat gilt die Amts-Verschwiegenheit und sonstige Geheimhaltungs-Pflichten. Das heißt, er darf niemandem erzählen, woran er arbeitet.

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Aufgaben des EBM-Beirats

Der EBM-Beirat ist dafür verantwortlich, dass die EBM ihre Aufgaben so erfüllt, wie sie im Gesetz stehen.
Der EBM-Beirat kann selbst entscheiden, ob er tätig wird. Er kann auch tätig werden, wenn der Bundesminister für Inneres oder der Direktor des BAK das möchte.

Der EBM-Beirat kontrolliert, ob die EBM bei ihrer Arbeit die Grund-Rechte und Menschen-Rechte einhaltet. Vor allem prüft der EBM-Beirat,

  • ob die EBM alle Mittel hat, die sie braucht,
  • ob die EBM die Mittel richtig einsetzt,
  • ob die Bediensteten der EBM immer weiter ausgebildet werden,
  • wie sich die EBM entwickelt.

Der Beirat muss Fehler erkennen und muss die EBM auch beraten.

Das steht in Paragraf 9a BAK-Gesetz.

Wenn Sie einen Misshandlungs-Vorwurf melden wollen, können Sie sich auch an den
EBM-Beirat wenden. Sie können das mit einem E-Mail oder einem Brief machen. Sie müssen sich deshalb mit Ihrer Beschwerde nicht direkt an die Polizei wenden.
Zu den Geschäfts-Zeiten des EBM-Beirats leitet dieser eine Meldung an die EBM weiter.
Geschäfts-Zeiten sind die Zeiten, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EBM-Beirats erreichbar sind.

Der EBM-Beirat kann sich viele Dokumente zu Verfahren der EBM ansehen. Manchmal nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht zustimmen.

Der EBM-Beirat muss jedes Jahr einen Bericht schreiben und ihn dem/der BundesministerIn für Inneres geben.

Der EBM-Beirat kann auch Empfehlungen an den/die BundesministerIn für Inneres oder den/der DirektorIn des BAK schreiben. Die Empfehlungen müssen veröffentlicht werden. Veröffentlichen heißt, dass die Medien dazu schreiben. Sie können also in den Zeitungen und im Internet darüber lesen oder es wird im Fernsehen darüber berichtet.

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Vorsitz und Mitglieder

Der EBM-Beirat besteht aus

  • einem Vorsitz,
  • einer Stellvertretung,
  • 7 weiteren Mitgliedern,
  • 7 Ersatz-Mitgliedern.

Wer schlägt die Mitglieder für den Beirat vor?

  • Der Präsident des Verfassungs-Gerichtshofs:
    • Schlägt den Vorsitz und die Stellvertretung vor.
  • Österreichischer Rechtsanwalts-Kammer-Tag,
  • Österreichische Ärzte-Kammer,
  • Österreichische Universitäts-Konferenz.
    • Schlagen je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied vor.
  • Außerdem schlagen der/die BundesministerIn für Inneres und der/die BundesministerIn für Justiz je eine Einrichtung vor, die die Grund-Rechte und Menschen-Rechte oder die Opfer-Rechte schützen.
    • Diese Einrichtungen schlagen auch beide je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied für den EBM-Beirat vor.

Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres, die für den EBM-Beirat arbeiten.

Der Vorsitz des EBM-Beirats hat die Aufsicht über diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das sind die Mitglieder des unabhängigen Beirats der EBM vom 08.03.2024:

Vorsitzender Stv. Vorsitzende
Univ.Prof. Dr. Meinrad Handstanger Mag. Barbara Soder
Mitglied Ersatzmitglied
Mag. Clemens Lahner Dr. Bernhard Fink
Vizepräsident Dr. Harald Schlögel Dr. Johannes Zahrl
Univ.Prof. Dr. Verena Murschetz LL.M  Univ.Prof. Mag. Dr. Hannes Schütz
Philipp Sonderegger Univ.Prof. Dr. Ingeborg Zerbes
Mag. Martin Prinz Univ.Prof. Dr. Lyane Sautner
Mag. Fiorentina Azizi-Hacker,LL.M Mag.Désirée Sandanasamy
Mag. Teresa Exenberger Mag. Teresa Hatzl, LL.M

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Kontakt

Die Geschäftsstelle des EBM-Beirats ist in der Abteilung III/S/1 der Sektion III-Recht des BMI.

Geschäftsstelle des EBM-Beirates
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien

Mail: EBM.Beirat@bmi.gv.at

Außerdem können Sie sich an diese Stelle wenden, wenn Sie denken, dass die Polizei Sie misshandelt hat - per Mail, schriftlich, telefonisch, per Telefax und persönlich:

Meldestelle "Korruption und Amtsdelikte" (Single Point of Contact)
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien

Telefon: + 43 1 53 126-906800
Telefax: + 43 1 53 126-108583
E-Mail: BMI-III-BAK-SPOC@bak.gv.at
www.bak.gv.at 

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