Hasskriminalität

Schlag gegen rechtsextremistisch motivierte Straftäter und Hasskriminalität

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) führte gemeinsam mit dem niederösterreichischen Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) am 14. Dezember 2023 Hausdurchsuchungen und Einvernahmen wegen Delikten nach dem Verbotsgesetz und Waffengesetz durch.

Europol initiierte und koordinierte am 14. Dezember 2023 einen Joint Action Day gegen Hasskriminalität. Europaweit wurden Maßnahmen gegen Hate-Crime und Rechtsextremismus ergriffen. Die DSN und das LVT Niederösterreich führten Einvernahmen und Hausdurchsuchungen gegen acht Personen durch. Sieben Männern und einer Frau wird vorgeworfen, sich im Sinne des Verbotsgesetzes wiederbetätigt und Delikte nach dem Waffengesetz begangen zu haben. "Der Schlag gegen die rechtsextreme Szene zeigt, dass die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst gut aufgestellt ist. Die DSN ist auf keinem Auge blind und bekämpft jede Form von Extremismus erfolgreich, egal ob Linksextremismus, Rechtsextremismus oder islamistischer Extremismus", kommentierte Innenminister Gerhard Karner den erfolgreichen Einsatz. "Mit der Neuaufstellung in den Bundesländern wird der Staatsschutz künftig noch mehr Schlagkraft bekommen. Straftaten von Extremisten, ob im Internet oder auf der Straße, werden konsequent verfolgt", ergänzte Karner. Omar Haijawi-Pirchner, Direktor der DSN, sagte zu den laufenden Ermittlungen: "Entschlossen gegen jegliche Art von Hasskriminalität und Rechtsextremismus vorzugehen, ist zentraler Auftrag der DSN und der jeweiligen Landesämter. Jedem Ansatz von Rechtsextremismus gilt es entschieden entgegenzutreten." Durch den europaweiten Einsatz sei ein klares Zeichen gegen Hass und Extremismus gesetzt worden, sagte Haijawi-Pirchner

Die Maßnahmen wurden von den Staatsanwaltschaften Sankt Pölten und Krems angeordnet. Bei den Hausdurchsuchungen wurden Waffen, Munition, Datenträger und zahlreiche NS-Devotionalien sichergestellt. Neben Österreich waren Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien Teil der europaweiten Amtshandlungen. Dabei wurde bei 209 Zielpersonen eingeschritten, um Hasskriminalität online und im realen Leben zu bekämpfen. Sie weisen allesamt extremistische Ideologien auf.

Beispiele für strafbare Hate Crime-Delikte

Hate-Crime-Delikte können durch verbale oder schriftliche Beleidigungen, antisemitische, rassistische, homophobe, sexistische oder menschenfeindliche Äußerungen, durch Drohungen oder Nötigungen begangen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Straftaten im virtuellen oder realen Leben stattfinden. In beiden Fällen sind die Taten im selben Ausmaß strafbar. Hass-Delikte können in Polizeidienststellen oder bei Staatsanwaltschaften angezeigt werden. In der DSN ist die Meldestelle "NS-Wiederbetätigung" eingerichtet, bei der unter der E-Mail-Adresse ns-meldestelle@dsn.gv.at Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten angezeigt werden können.

Die DSN und das LVT Niederösterreich führten Einvernahmen und Hausdurchsuchungen gegen acht Personen durch.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer
Bei den Hausdurchsuchungen wurden Waffen, Munition, Datenträger und zahlreiche NS-Devotionalien sichergestellt.
Foto: ©  LVT Niederösterreich

Artikel Nr: 26424 vom Donnerstag, 14. Dezember 2023, 14:00 Uhr
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