Volksbegehren

Start des Eintragungszeitraums für neun Volksbegehren

Neun Volksbegehren können vom 19. bis 26. Juni 2023 online sowie in jeder beliebigen Gemeinde unterschrieben werden. Das Innenministerium richtet dafür ein Call Center unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 ein.

Für neun Volksbegehren kann vom 19. bis 26. Juni 2023 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Es handelt sich um die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen "NEUTRALITÄT Österreichs JA", "anti-gendern-Volksbegehren", "Verbot für Kinder-Instagram", "Untersuchungsausschüsse live übertragen", "Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung", "Asylstraftäter sofort abschieben", "Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!", "Rettung unserer Sparbücher" und "Staatsbürgerschaft für Folteropfer".
Für diese Volksbegehren wurden in der Einleitungsphase bereits jeweils mehr als die erforderlichen Unterstützungserklärungen gesammelt. Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich.

Wer die genannten Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für diese nun vom 19. bis 26. Juni 2023 unterschreiben – entweder online mit Handy-Signatur/ID-Austria oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale.

Insgesamt sind ca. 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen. Um eines der Volksbegehren unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. Juni 2023) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag des Volksbegehrens (15. Mai 2023) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein.

Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale bietet sich insbesondere die Nutzung der Handy-Signatur bzw. der ID-Austria an, um die Volksbegehren zu unterschreiben.

0800 20 22 20 – Call Center des Innenministeriums

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung für die Volksbegehren steht den Bürgerinnen und Bürgern wieder das Call Center des Innenministeriums zur Verfügung. Auch über die Handy-Signatur/ID Austria und die Möglichkeiten zur Online-Unterschrift wird dort Auskunft gegeben. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Call Centers an folgenden Tagen zur Verfügung:

• 19. bis 25. Juni 2023, 8 Uhr bis 20 Uhr,
• 26. Juni 2023, 8 bis 21 Uhr.

Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26 2700 erreicht werden. Im Inland ist die Hotline gebührenfrei.

Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 26. Juni 2023 nach Ende des Eintragungszeitraumes um 20.15 Uhr unter dem Link www.bmi.gv.at/volksbegehren bekannt gegeben. Die Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum finden Sie unter https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Zahlreiche weitere Volksbegehren sind derzeit zur Unterstützung im Einleitungsverfahren registriert. Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die ebenfalls online oder auf den Gemeinden unterstützt werden können, sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

Links:

Neun Volksbegehren können online sowie in jeder beliebigen Gemeinde vom 19. bis 26. Juni 2023 unterschrieben werden.
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 24808 vom Montag, 12. Juni 2023, 06:14 Uhr
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