Innenministerium

Gewaltschutzbilanz 2022

Die Zusammenarbeit der Bundesministerien für Inneres, für Frauen, Familie, Integration und Medien und für Justiz bewirkte unter anderem eine höhere Bereitschaft der Anzeigen von Gewalthandlungen und mit 24,6 Millionen Euro das höchste Budget für den Gewaltschutz in der Geschichte der Zweiten Republik.

Seit dem Jahr 2020 wurden diverse Maßnahmen vom Innenministerium, dem Frauenministerium und dem Justizministerium gesetzt, um Gewalt im privaten Bereich entgegenzuwirken und präventiv zu verhindern. Im Vergleich zum Jahr 2021 ist eine Zunahme an Betretungs- und Annäherungsverboten zu verzeichnen. 2022 wurden 14.643 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen. Dies ist vor allem auf die Sensibilisierung der Gesellschaft zurückzuführen, die zu einer höheren Bereitschaft der Anzeigen von Gewalthandlungen geführt hat, und nicht zwangsläufig auf eine Zunahme von Gewalt in der Privatsphäre. Vorwiegend werden die Anzeigen von den Opfern selbst erstattet, oft aber auch von Nachbarinnen und Nachbarn oder Angehörigen. Durch eine breite öffentliche Diskussion wird die Bereitschaft zur Anzeige gefördert. Zusätzliche Förderung bieten die Infokampagnen des Innenministeriums und des Frauenministeriums.

Vernetzung von Polizei und Opferschutzeinrichtungen

Ein deutlicher Anstieg ist auch bei sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen im Bereich von Gewalt in der Privatsphäre zu sehen. Bei sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen werden von Vertreterinnen und Vertretern aller involvierten Institutionen und Behörden aktuelle Hochrisikofälle im Sinne des Opferschutzes analysiert und die entsprechenden Maßnahmen abgestimmt. "Der Gewaltschutz braucht vor allem die enge Vernetzung zwischen der Polizei und den Opferschutzeinrichtungen. Ein Schwerpunkt in diesem Jahr ist daher die weitere Intensivierung des Informationsaustauschs durch Fallkonferenzen", sagte Innenminister Gerhard Karner. Im Jahr 2021 fanden 57 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen statt, im Jahr 2022 hat sich diese Zahl bereits fast vervierfacht auf 209 Fallkonferenzen. Auch in der Ausbildung der Polizei wurde der Fokus auf den Gewaltschutz gelegt. Circa 40 Unterrichtseinheiten werden für die Ausbildung in diesem Bereich genutzt. Eine zentrale Maßnahme der vergangenen Jahre war und ist auch die Ausbildung von speziell ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und -beamten. Die Zahl der Präventionsbediensteten wurde 2022 mehr als verdoppelt, von 500 Bediensteten auf 1.186 Bedienstete.

90 Prozent der Gewalttäter männlich

Für die Gefährderinnen und Gefährder wurde im September 2021 eine verpflichtende Beratung eingeführt. Im Vorjahr wurde in 3.839 Fällen beraten. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg mit 11.923 Fällen ersichtlich. Circa 90 Prozent der Gewalttäter sind Männer. "Frauen und Kinder müssen sicher sein und frei von Gewalt leben können, vor allem in den eigenen vier Wänden. Zum Schutz der Kinder werden wir daher durch ein umfassendes Kinderschutzpaket unter anderem die Strafen anheben, denn wir müssen die Opfer schützen und die Täter härter bestrafen. Seit Beginn meiner Amtszeit ist es außerdem gelungen, das Frauenbudget mehr als zu verdoppeln - der Großteil fließt auch 2023 wieder in den Gewaltschutz. Dieses Jahr werde ich darüber hinaus einen neuen Fokus auf Schutz- und Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder setzen", sagte Susanne Raab, Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, zu den Änderungen im Gewaltschutz.

Neue Maßnahmen in der Justiz

"Jede dritte Frau hat in ihrem Leben schon einmal körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren müssen. Als Justizministerin werde ich deshalb weiterhin alles dafür tun, um das Leben von Frauen und Mädchen in Österreich sicherer zu machen", berichtete Justizministern Alma Zadic. Auch in der Justiz konnten neue Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes erwirkt werden. "Die Justiz konnte in den vergangenen drei Jahren bereits viele wirkungsvolle Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes umsetzen, wie etwa die Verbesserung der psychosozialen Prozessbegleitung und den Ausbau des Unterstützungsangebots für von Gewalt betroffenen Frauen. Unser Ziel muss es sein, die Gewaltspirale möglichst früh zu unterbrechen, nur so können wir für echten Schutz und Sicherheit der Betroffenen sorgen", ergänzte die Justizministerin.

Maßnahmen seit 2020 im Gewaltschutz

- Das Betretungs- und Annäherungsverbot wurde am 1. Jänner 2020 ausgeweitet und bietet seither erweiterte Schutzmöglichkeiten: Neben der Wohnung samt Umkreis von 100 Metern ist auch der Aufenthaltsort des Opfers mit einem zusätzlichen Umkreis von 100 Metern geschützt (Annäherungsverbot), sodass auch ein verbesserter Schutz für Minderjährige erreicht werden konnte.
- Bei jedem Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbots wird seit 1. Jänner 2022 automatisch auch ein vorläufiges Waffenverbot gegen die Gefährderin beziehungsweise den Gefährder ausgesprochen.
- Für Gewalttäter gibt es seit September 2021 eine verpflichtende Beratung im Ausmaß von sechs Stunden.
- Die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen wurden durch spezialisierte Polizistinnen und Polizisten weiterentwickelt.
- Die finanziellen Mittel für die Opferhilfe und den Ausbau der psychosozialen Prozessbegleitung wurden aufgestockt.
- Richterinnen und Richter haben die Möglichkeit, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung zum Schutz gegen Gewalt eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung anzuordnen.
- Auf der Website www.hilfe-bei-gewalt.gv.at erhalten gefährdete Personen und Angehörige Informationen in elf Sprachen.
- Mit 24,6 Millionen Euro jährlich erhält der Gewaltschutz das höchste Budget in der Geschichte der Zweiten Republik.
- Im März 2022 wurde eine Arbeitsgruppe Gewaltschutz eingerichtet, die einen regelmäßigen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der NGOs und Vertreterinnen und Vertretern des Innenministeriums und des Bundeskriminalamts bietet.
- Die Einrichtung des Fachgremiums Gewaltschutz bietet einen regelmäßigen Austausch von Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Organisationseinheiten des Innenministeriums mit nachgeordneten Dienststellen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement.

Innenminister Gerhard Karner, Justizministerin Alma Zadic und Frauenministerin Susanne Raab beim Gewaltschutzgipfel.
Foto: ©  BMI/Jürgen Makowecz

Artikel Nr: 22435 vom Sonntag, 19. Februar 2023, 11:10 Uhr
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